Mehr als 1.000 Tauben bei Wettflügen vorsätzlich in den Tod geschickt: PETA erstattet Strafanzeige gegen Brieftauben-Reisevereinigung Schweinfurt

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Schweinfurt / Stuttgart, 13. September 2018 – Von April bis September müssen jedes Wochenende tausende Tauben bei Wettflügen weite Strecken quer durch Deutschland oder von Nachbarstaaten aus zu ihren Heimatschlägen zurücklegen. Viele Tiere kommen jedoch nie am Ziel an – so im vergangenen Jahr auch mindestens 1.137 Tauben des „RV Schweinfurt und Umgebung e.V.“, womit die Verlustrate 65 Prozent betrug. Ende August erstattete PETA bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen des Vereins. Die Tierrechtsorganisation wirft den Angezeigten vor, im Zuge der Wettveranstaltungen in der Saison von April/Mai bis Ende Juli 2017 Wirbeltiere getötet und ihnen länger anhaltende, sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt zu haben.
 
„Die Verantwortlichen nehmen billigend in Kauf, dass sehr viele Tauben sterben – Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt und muss strafrechtliche Konsequenzen haben“, so Dr. Christian Arleth, Rechtsanwalt bei PETA. „Vögel aus Profitgier und Prestigegründen zu missbrauchen, passt nicht in eine moderne Gesellschaft. Ein Verbot von Taubenwettflügen ist längst überfällig.“
 
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht da, um uns zu unterhalten oder in irgendeiner anderen Form ausgebeutet zu werden. Die Tierrechtsorganisation zeigte insgesamt 22 deutsche Brieftauben-Reisevereinigungen an und hat den zuständigen Veterinärämtern Abschriften der jeweiligen Strafanzeige zukommen lassen. Den Beteiligten wirft die Organisation vorsätzliche mittäterschaftliche Tierquälerei vor.
 
Tierschutzwidrige Veranstaltungen nicht behördlich kontrolliert – Hintergrundinformationen
 
Obwohl Taubenwettflüge dem Tierschutzgesetz widersprechen, wird der gesamte „Brieftaubensport“ hierzulande nicht veterinärbehördlich kontrolliert. „In den vergangenen Jahrzehnten hat sich faktisch ein rechtsfreier Raum entwickelt, in dem systematisch gegen teils strafrechtlich relevante Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstoßen wird“, so Arleth. Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, die ihre Kräfte übersteigen. Weiterhin legt das Gesetz fest, dass Tieren im Training oder bei Wettkämpfen keine erheblichen Schmerzen, Leiden oder körperlichen Schäden zugefügt werden dürfen. PETA fordert in einem ersten Schritt behördliche Kontrollen. Nach Ansicht der Tierrechtsorganisation ist im Hinblick auf die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz auf lange Sicht ein Verbot die einzig logische Konsequenz.
 
Bei Wettflügen sterben zahlreiche Vögel an Flüssigkeitsmangel, Hunger, Erschöpfung oder Verletzungen. Konkrete Zahlen zu Verlusten werden bisher nicht von staatlichen Stellen erhoben. Aus Studien und Recherchen geht jedoch hervor, dass bei Taubenwettflügen Verlustraten von durchschnittlich 53 Prozent [1] zu verzeichnen sind, mitunter sogar 75 bis hin zu 90 Prozent [2, 3].
 
Rund 25.000 der knapp 50.000 Brieftaubenzüchter in Deutschland nehmen an Wettflügen teil. In deutschen Taubenschlägen leben schätzungsweise 2,5 Millionen sogenannte Brieftauben [4]. Beim „Brieftaubensport“ steht die Leistung der Vögel im Mittelpunkt, ihr Wohlbefinden spielt in der Regel keine Rolle. Bleiben die Vögel hinter den Erwartungen zurück und sind für die weitere Zucht ungeeignet, töten Züchter sie oftmals ohne Betäubung, indem sie am Hals der Tauben ziehen oder ihren Kopf drehen, bis sie sterben.
[1] Warzecha, M., Kahlcke, K. und Kahlcke, M. (2009): Beitrag zur Ermittlung von Kennzahlen zu Verlusten bei Wettflügen von Brieftauben (Untersuchungszeitraum: 2004–2008). 
[2] Tagesanzeiger (2017): Wettflug in den Tod. Online abrufbar unter: https://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/Wettflug-in-den-Tod/story/25536547(08.06.2018).
[3] PETA Deutschland e.V. (2013): Taubenwettflüge. Friedhof der Vögel. Online abrufbar unter: https://www.veganblog.de/unterhaltung/taubenwettfluge-friedhof-der-vogel/(08.06.2018).
[4] Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (2009): Tierschutz im Brieftaubensport. Merkblatt Nr. 121.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tribuenenfluege 
PETA.de/Brieftaubensport
 
Kontakt:
Katharina Wicke, +49 711 860591-535, [email protected]

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