200 Fische im Kölner Vorgebirgspark ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Köln / Stuttgart, 30. Juli 2014 –Tierquälerei in Köln: Medienberichten zufolge haben unbekannte Täter etwa 200 kleine Goldfische und Koi-Karpfen in einem Zierbecken im Vorgebirgspark ausgesetzt. Da das Becken nur 30 Zentimeter tief ist, drohten die Tiere schon bald zu ersticken. PETA Deutschland e.V. informierte das Veterinäramt Köln und forderte ein sofortiges Eingreifen zur Rettung der Fische. Das Amt arbeitet derzeit gemeinsam mit der Unteren Landschaftsbehörde an einer zeitnahen Lösung. Um die Suche nach dem oder den Tierquäler/n zu unterstützen, bietet die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise, die zur Ermittlung und Überführung des oder der Täter/s führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA.

"Die Fische einfach in dem kleinen Becken zu entsorgen, was im Sommer ihren sicheren Tod bedeutet, ist nicht nur unbedacht, sondern auch grausam. Bitte helfen Sie mit, diesen Fall aufzuklären", so Dr. Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA Deutschland e.V.

 

Fische sind faszinierende Tiere, die Freundschaften schließen und Familien gründen. Sie benutzen Werkzeuge und hören gerne Musik von Mozart. Laut Studien des Max-Planck-Instituts in Seewiesen sind sie ebenso intelligent wie Primaten. Zwei neue Gutachten der Schweizer Eidgenössischen Ethikkommission für Biotechnologie im Außerhumanbereich (EKAH) befassen sich intensiv mit der Kognition und dem Bewusstsein von Fischen. Die Verfasser, Philosoph Markus Wild und Biologe Helmut Segner[1], belegen, dass Fische Schmerzen empfinden, ein Bewusstsein haben, lernfähig sind und kooperieren können. Auch internationale Studien von Sneddon[2] und Braithwaite[3] kamen zu diesem Ergebnis. Dennoch sterben jedes Jahr weltweit 1.500 Milliarden Fische für die Nahrungsindustrie – mehr, als alle anderen Tiere zusammengenommen.

Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
Quellen:
[1] Segner, 2013; [2] Sneddon, 2011; [3] Braithwaite, 2010.

 

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Fische
PETA.de/Tierqual
 

 

Kontakt:
Judith Stich, +49 (0) 30 – 68 32 666 04, [email protected]

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