Niedersachsens Agrarausschuss berät über Jagdnovelle – PETA: Tierschutz bleibt vollends auf der Strecke

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Hannover / Stuttgart, 23. März 2017 – Gestern beriet der Agrarausschuss der niedersächsischen Landesregierung über Änderungen im Jagdrecht. Aus dem Gesetzesentwurf (Drucksache 17/6938) vom 17. November 2016 geht hervor, dass es lediglich geringfügige Änderungen, wie etwa die Einführung von Schießnachweisen oder von bleifreier Munition geben soll. Im Koalitionsvertrag hingegen verspricht die Landesregierung, das Jagdrecht an ökologischen Prinzipien auszurichten und dem Tierschutz Rechnung zu tragen. PETA appelliert nun an die Regierungsverantwortlichen, den Tierschutz vor die Interessen der Jäger zu stellen und eine umfassende Novellierung des Landesjagdgesetzes umzusetzen.
 
„Es entsteht der Eindruck, dass aus Angst vor Konflikten mit der Jägerschaft politische Ziele, die im Koalitionsvertrag festgelegt sind, nicht eingehalten werden“, so Vanessa Reithinger, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA. „Das ist ein wahres Armutszeugnis für die niedersächsische Landesregierung. SPD und GRÜNE kehren damit nicht nur dem Tierschutz, sondern auch den Tierfreunden unter ihren Wählern den Rücken.“
 
Schon im Juni 2015 verkündete der zuständige Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Christian Meyer, dass es keine grundlegende Novellierung des Jagdrechts geben werde. PETA hatte Meyer daraufhin in einem Schreiben gebeten, wenigstens die schlimmsten in Niedersachsen noch erlaubten Tierquälereien bei der Jagd zu untersagen.
 
Das Niedersächsische Jagdrecht widerspricht im Grundkern den aktuellen ökologischen Erkenntnissen und dem ethischen Verständnis einer modernen Gesellschaft im Umgang mit anderen Lebewesen. Es ermöglicht Jägern unsägliche Tierquälereien und die Tötung von Tieren unter dem Deckmantel der Hobbyausübung. So ist der Abschuss von Hunden und Katzen noch immer erlaubt. Außerdem dürfen brutale Totschlagfallen, in denen die Tiere regelrecht zerquetscht und verstümmelt werden, nach wie vor eingesetzt werden. Bundesländer wie etwa Baden-Württemberg oder Nordrhein Westfalen haben ihre Gesetze bereits aktualisiert und diese Tierquälereien verboten.

Weitere Informationen:
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Judith Stich, +49 (0)30 6832666-04, [email protected]

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