Agrarausschuss berät über Wildtiere im Zirkus

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Berlin, 17. Juni 2012 – In einem gemeinsamen Schreiben an den Agrarausschuss des Bundesrates fordern 17 deutsche Tierschutzverbände bessere gesetzliche Vorschriften für die Haltung von Wildtieren im Zirkus. Der Agrarausschuss berät am Montag über die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Tierschutzgesetzes. Nach Auffassung der Tierschutzverbände ist das Gesetz, das Bundesministerin Ilse Aigner am 23. Mai im Bundeskabinett vorgestellt hat, sowohl fachlich als auch rechtlich unzureichend und bedeutet eine deutliche Verschlechterung. Die Tierschützer kritisieren vor allem, dass den Wildtieren im Zirkus zukünftig offenbar ein „vertretbares Maß“ an Schmerzen oder Leiden zugemutet werden kann. Mit dem neuen Entwurf wäre es zudem kaum möglich, bestimmte Wildtierarten für Zirkusse zu verbieten. Die Tierschutzverbände fordern eine umfassende gesetzliche Regelung, die die Haltung von Wildtieren im Zirkus grundsätzlich untersagt.

„So wie der Gesetzesentwurf derzeit formuliert ist, bedeutet er einen geringeren Schutzstatus für Wildtiere in Zirkusbetrieben und ist womöglich sogar verfassungswidrig“, sagt Jost-Dietrich Ort, früherer Oberstaatsanwalt und stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT).

Wildtiere wie Elefanten, Tiger oder Seelöwen sind in reisenden Zirkussen vermehrt Stress ausgesetzt, weil sie häufig transportiert werden und in mobilen Kleinstgehegen nicht artgerecht untergebracht sind. An Gastspielorten gibt es für die Tiere oft nur unzureichend Auslauf, es fehlt an Winterquartieren und qualifizierten Fachtierärzten. Wildtiere leiden auch unter der monotonen und mangelnden Beschäftigung sowie den teilweise artwidrigen Dressuren und Vorführungen.

Die Verbände haben dem zuständigen Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (BMELV) in den zurückliegenden Monaten umfangreiches Material und Dokumentationen vorgelegt, welche diese systembedingten Defizite belegen.

Die Bundestierärztekammer spricht sich ebenso für ein Verbot von Wildtieren in reisenden Zirkusbetrieben aus wie der Bundesrat, der im November 2011 bereits zum zweiten Mal einen entsprechenden Entschließungsantrag an die Bundesregierung gestellt hat. 14 europäische Länder haben bereits die Haltung von Wildtieren in Zirkussen eingeschränkt oder verboten.

Ansprechpartner: Jost-Dietrich Ort, Stellvertretender Vorsitzender Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Telefon 06101/86424 oder 0176/52481875.

Unterzeichnende Verbände:

Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Animal Public e.V.
Bundesverband Tierschutz e.V.
Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V.
Care for the Wild Deutschland e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Deutscher Naturschutzring e.V.
Elefanten-Schutz-Europa e.V.
Eurogroup against Birdcrime
Gesellschaft zur Rettung der Delfine e.V.
Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
PETA Deutschland e.V.
Pro Wildlife e.V.
Vier Pfoten – Stiftung für Tierschutz
Whale and Dolphin Conservation Society Deutschland e.V.
WSPA-Welttierschutzgesellschaft

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