Animal-Hoarding-Verdacht bei Katzenzüchterin im Kreis Rostock

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Westenbrügge / Rostock / Stuttgart, 20. Mai 2017 – Tierleid bei Katzenvermehrerin muss endlich gestoppt werden: Eine Burmakatzenzüchterin in Westenbrügge hält zahlreiche Tiere unter unhygienischen Bedingungen. Die Katzen wirken lethargisch, einige sind krank und verwahrlost. Obwohl das Veterinäramt des Landkreises Rostock die Haltungsbedingungen seit über einem Jahr kennt und kontrolliert, finden lokale Tierschützer im Juli 2016 dreizehn verwahrloste, dehydrierte, hungrige Kitten mit verklebten Augen auf dem Grundstück der Züchterin. Ein Katzenbaby ist bereits tot. Auch die erwachsenen Tiere im Haus der Halterin leiden. Sie vegetieren zwischen Gerümpel und überfüllten Katzenklos. Schon vor dem Haus riecht es stark nach Ammoniak durch den Katzenurin. Verdreckte Möbel und Wände, wochenalter Kot auf dem Boden – die unhygienischen Zustände bergen Krankheiten und Seuchengefahr. 2016 soll die Burmakatzenzüchterin bis zu achtzig Tiere gehalten haben. Immer wieder erteilte das Veterinäramt Auflagen zur „Bestandsreduzierung“. Katzen sollten kastriert werden, die Zuchterlaubnis wurde ausgesetzt. Dennoch produzierte die Katzenzüchterin immer wieder weitere Tiere. Und das Amt griff nicht durch. Daher erstatteten PETA sowie lokale Tierschützer Strafanzeige gegen die Züchterin sowie das Veterinäramt des Landkreises Rostock, das auch nach Monaten nicht dafür sorgte, dass das Leid der Katzen endlich gestoppt wurde. Die Strafanzeigen wurden abgewiesen. Dagegen legte die Tierrechtsorganisation nun umfangreiche Beschwerde beim Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern ein und fordert die Behörden auf, endlich durchzugreifen und sich nicht länger von der Katzenzüchterin hinhalten zu lassen.
 
„Das Veterinäramt des Landkreises Rostock muss endlich dazu angehalten werden, hart durchzugreifen“, so Sophie Nouvertné, Syndikusrechtsanwältin von PETA. „Es kann nicht sein, dass Behörden monatelang zuschauen, wie zig Katzen in derart unhygienischen Zuständen leben müssen. Da die Züchterin der Bestandsreduzierung nicht nachgekommen ist, hätten die Tiere längst beschlagnahmt und ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden müssen.“
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Darunter fallen auch die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Heimtierschutzgesetz

PETA.de/Themen/Tierische_Mitbewohner

PETA.de/animal-hoarding

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, 0711 860 591 528, [email protected]

 

 

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