Behördliche Willkür im Main-Taunus-Kreis

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Hofheim / Gerlingen, 10. Juli 2012 – Im Rahmen ihrer bundesweiten Kampagne gegen die weltweit operierende Fast-Food-Kette Kentucky Fried Chicken (KFC), die sich nach den jahrelangen Ermittlungen von PETA weder um den Tierschutz noch um die menschliche Gesundheit zu scheren scheint, stellte die Tierrechtsorganisation an rund 70 Filialstandorten einen Akteneinsichtsantrag bei den zuständigen Veterinärbehörden. Nach einigem Hin und Her, bezeichnend für den behördlichen Dilettantismus bei dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Main-Taunus-Kreis, wurde der Organisation der Zugang zu den Akten gewährt, die Mängel in der Eschborner KFC-Filiale offenbarten. Doch obwohl die Schriftstücke im Zuge des Verbraucherinformationsgesetzes üblicherweise unentgeltlich an PETA ausgehändigt werden müssten, beharrte der Landkreis auf horrende Gebühren in Höhe von 455,95 Euro, was in einen Verwaltungsrechtsstreit mündete. Während die Organisation aus der Auseinandersetzung als Sieger hervorging – das Verwaltungsgericht Frankfurt fällte ein deutliches Urteil – versucht das Amt nun mit einer Vollstreckungsandrohung, die unrechtmäßigen Gebühren dennoch einzufordern.

„Von einem Verwaltungsversehen kann hier nicht ausgegangen werden, da die Kreiskasse von PETA vor Monaten über dieses Verfahren informiert wurde und hier eine besondere Beratungsresistenz vorzuliegen scheint“, kommentiert Dr. Edmund Haferbeck, Rechtsberater bei PETA, diesen Vorgang.

PETA erwägt aufgrund der wissentlich rechtswidrig angedrohten Vollstreckungsmaßnahmen (Konto-, Lohn- und Gehaltspfändung), nunmehr Strafantrag wegen Nötigung und Bedrohung gem. §§ 240, 241 StGB zu erstatten.

„Kentucky Fried Cruelty“, wie PETA die Kette nennt, steht schon lange in der Kritik der Organisation. Die für KFC gezüchteten Hühner werden zu Zehntausenden in große Hallen gepfercht. Sie leiden routinemäßig an verkrüppelten und gebrochenen Knochen, da sie darauf gezüchtet werden, irrsinnig schnell an Gewicht zuzulegen. Im Schlachthof werden sie an den Beinen kopfüber in die Fließbandhaken eingehängt. Sie sind häufig noch bei vollem Bewusstsein, wenn ihnen die Kehle aufgeschlitzt wird und sie ins kochend heiße Brühbad getaucht werden, um die Federn zu entfernen.

Sowohl die 2. Vollstreckungsankündigung als auch das rechtskräftige Urteil mit Verhandlungsprotokoll sind auf Anfrage erhältlich.

Weitere Informationen:
www.kfcgrausam.de
www.peta.de/kfcfilialen

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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