Biber in Hahnbach-Wüstenau durch illegales Tellereisen schwer verletzt – PETA bietet 1.000 Euro Belohnung für Hinweise

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Hahnbach / Stuttgart, 2. März 2016 – Fahndung nach Fallensteller: Medienberichten zufolge wurde am Freitag, 26. Februar, an den Teichanlagen beim Hahnbacher Ortsteil Wüstenau ein Biber gefunden, der sich mit einer Vorderpfote in einem Tellereisen verfangen hatte. Ein unbekannter Täter hatte die verbotene Falle aufgestellt. Aufgrund der Schwere der Verletzungen musste der Biber von einem hinzugerufenen Tierarzt erlöst werden. Da der Biber streng und besonders geschützt ist, ermittelt die Polizeiinspektion Sulzbach wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das Tierschutzgesetz und das Jagdgesetz gegen Unbekannt und bittet um Hinweise auf den Täter unter der Telefonnummer 09661 87 44 0. Um die Suche nach dem Fallensteller zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters führen. Zeugen, die Informationen beisteuern können, haben ebenfalls die Möglichkeit sich telefonisch unter 01520 – 73 733 41 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.

„Verbotene Tellereisen und auch legale Totschlagfallen können für Tiere zum Martyrium werden: Schlagen die Fanggeräte zu, hängen die Tiere oft schwer verletzt fest und leiden unter Angst und entsetzlichen Schmerzen, bis sie gefunden werden oder qualvoll sterben“, so Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Möglich ist, dass der Täter aus Jägerkreisen stammt. Immer wieder ignorieren Jäger das Tierschutzgesetz und fügen Tieren damit erhebliche Leiden zu.“
 
Bereits seit 1995 ist der Gebrauch von Tellereisen in der Europäischen Union verboten, der Handel mit den Fallen hingegen ist paradoxerweise in Deutschland noch erlaubt. Eine weitere brutale Fallenart, die Totschlagfalle, ist in Bayern grundsätzlich noch immer erlaubt und gilt als gängige Jagdpraxis auf Fuchs und Marder. Totschlagfallen sollen zwar sofort töten, in der Praxis werden die Tiere aber häufig „nur“ schwer verletzt. Aufgrund von abgetrennten Gliedmaßen, Trümmerbrüchen oder zerquetschten Körperteilen sterben die Tiere einen langsamen und unerträglichen Tod bzw. verhungern oder verdursten qualvoll, während sie in der Falle eingeklemmt sind. Hinzu kommt die Tatsache, dass keine Falle selektiv fängt. So gelangen nicht selten auch Hunde und Katzen in derartige Fanggeräte. Baden-Württemberg sowie Nordrhein-Westfalen haben die Jagd mit Totschlagfallen mit der Einführung der neuen Jagdgesetze aus diesem Grund bereits weitgehend verboten. Die Tierrechtsorganisation fordert die Landesregierung in Bayern nun dazu auf, gleichzuziehen und ebenfalls ein Verbot der Fallenjagd zu beschließen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Jagd
PETA.de/Fallenjagd
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Jagdunfaelle

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 – 860 591 529, [email protected]

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