Blankenburg: Frau nach Hundebiss in den Kopf schwer verletzt – PETA fordert Einführung eines Hundeführerscheins in Sachsen-Anhalt

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Blankenburg / Stuttgart, 11. April 2017  Verantwortungslose Hundehaltung: Einem Medienbericht zufolge griff der Hund eines 38-Jährigen vergangenen Sonntag den Hund einer 63-jährigen Frau an, die dabei stürzte und von dem unangeleinten Hund in den Kopf gebissen wurde. Das angriffslustige Tier fiel unmittelbar danach einen weiteren Hund an und verletzte diesen schwer. Gegen den Hundehalter wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Angesichts dieses Vorfalls fordert PETA die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins in Sachen-Anhalt: Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Hundehalter sachkundig mit ihrem Tier umgehen und die Signale ihres Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hund und Halter ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern. Zudem vermittelt das Training Kenntnisse über die Anforderungen der Hundehaltung, die für ein tiergerechtes Leben der Hunde unerlässlich sind.
 
„Offenbar können viele Halter ihre Hunde nicht einschätzen. Somit ist die wahre Ursache für Beißattacken bei ihnen zu suchen – nicht beim Tier. Der Hund hätte gar nicht unangeleint sein und nach dem Angriff auf die Frau und deren Vierbeiner auch noch in die Nähe eines anderen Hundes gelangen dürfen“, so Dörte Röhl, Tierärztin und Fachreferentin bei PETA. „Jeder Hund, der falsch gehalten und behandelt wird, kann zu einer Gefahr für den Menschen werden – unabhängig davon, ob er einer ‚Rasse‘ angehört oder ein Mischling ist.“

Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, bei dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend an den theoretischen Kurs folgt für Halter und Hund ein gemeinsames obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule.

Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen einen Sachkundenachweis für Hundehalter beschlossen – der allgemeine Hundeführerschein ist dort seit Juli 2013 verpflichtend. Wer in München nach dem 01.05.2014 einen Hundeführerschein absolviert hat, kann sich ein Jahr lang von der Hundesteuer befreien lassen. In Mannheim gilt eine zweijährige Steuerbefreiung für alle Hunde, deren Halter den Hundeführerschein nach dem 1. Januar 2016 erworben haben. Wer in Berlin ab dem 1. Januar 2017 einen Hund neu aufnimmt, ist dazu aufgefordert, sich die notwendige Sachkunde anzueignen.
Die Einführung eines Hundeführerscheins hat einen weiteren Vorteil: Sie kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit dem Thema Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Hundefuehrerschein
 
Kontakt:
Judith Stich, +49 (0)30 6832666-04, [email protected]

 

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