Brandenburg an der Havel: Katzenbaby im Müll entsorgt – PETA lobt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Brandenburg / Stuttgart, 23. Juli 2014 – Suche nach Tierquäler: Am Samstag wurde ein etwa zwei Tage altes Katzenbaby, das in eine Tüte eingepackt war, in einer Mülltonne in der Franz-Ziegler-Straße gefunden. Das Katzenjunge, das die Tortur nur mit Glück überlebte, befindet sich jetzt in der Obhut des Tierheims Jodeit. Nun werden Zeugen gesucht, die Hinweise zu dem ehemaligen Katzenhalter und der Tat geben können. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder möglicherweise wissen, woher das Katzenbaby stammt, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA oder an das Tierheim Jodeit unter der Telefonnummer 03381 66 32 70. Weiterhin fordert PETA die Einführung einer bundesweiten Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen, um Fälle wie diesen zu verhindern.

„Helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Katzenbabys werden immer wieder ausgesetzt. Eine Kastrationspflicht ist die einzig zukunftsfähige Lösung, um unerwünschten Jungtieren ein solches Leiden zu ersparen und um die Überpopulation langfristig in den Griff zu bekommen.“

In Paderborn gibt es ein Kastrationsgebot bereits seit 2008, zahlreiche weitere Städte sind inzwischen nachgezogen. Das Ausmaß der Überbevölkerung von Katzen wird schnell klar, wenn man bedenkt, dass eine nicht kastrierte Katze im Jahr zweimal Babys bekommen kann und diese wiederum ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif sind – so können sich eine Katze und ihre Nachkommen innerhalb von nur sieben Jahren theoretisch auf bis zu 420.000 Katzen vermehren.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80-90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/tierqual
PETA.de/themen/Tierische_Mitbewohner
PETA.de/katzenkastration
PETA.de/katzenjammer
PETA.de/staatsanwalt
PETA.de/Heimtierschutzgesetz

Kontakt:
Sylvie Bunz, 49 (0)711 860 591 528, [email protected]
 

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