Bulle verendet nach zahlreichen Schüssen aus der Dienstwaffe: PETA erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kassel

PETA Logo

Stuttgart, 17. Dezember 2015 – Minutenlanger Todeskampf am Straßenrand: Ein entlaufener Bulle wurde am vergangenen Samstagnachmittag auf der B 53 auf der Höhe Espenau-Hohenkirchen in Nordhessen durch 20 Schüsse aus der Dienstwaffe eines Polizeibeamten getötet. Das Tier brach nach dem Kugelhagel auf dem Seitenstreifen der Fahrbahn zusammen und verstarb, nachdem es noch mehrere Minuten mit dem Tod gerungen hatte. Ein Verkehrsteilnehmer filmte das ganze Geschehen mit seinem Smartphone und lud die Videos ins Internet. Bereits am Tag zuvor war das Rind zusammen mit einem Artgenossen entkommen, sie wurden jedoch erst am Samstag, den 12.12.2015, durch die Polizei "gestoppt". Wegen Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstattet PETA Deutschland e.V. nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kassel. Die Tötung des Tieres erfolgte rechtswidrig, da keine Gefahr für Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer bestand. Zudem war das Vorgehen des Beamten unverhältnismäßig: Er hätte einen Veterinärmediziner oder den zuständigen Jagdpächter rufen müssen; dieser hätte das Tier betäubt. Zudem war die Art und Weise der Tötung tierschutzwidrig, denn Dienstwaffen der Polizei sind nicht zur Tiertötung geeignet.
 
„Das Erschießen eines Bullen mit solch einer kleinkalibrigen Waffe stellt eine tierquälerische Misshandlung dar. Die Schüsse verursachen länger andauernde erhebliche Schmerzen und Leiden im Sinne des § 17 Nr. 2 b) des Tierschutzgesetzes und führen zu einem langsamen und qualvollen Tod des Tieres", so Sophie Nouvertné, Juristin und Mitarbeiterin der Rechtsabteilung bei PETA Deutschland e.V.
Die Tierrechtsorganisation hat die Behörden ergänzend dazu angeregt, die Zuverlässigkeit des Landwirtes und Tierhalters zu überprüfen. Bisher bleibt ungeklärt, wie es den Tieren möglich war, aus dem Gehege zu entkommen.
Jedes Jahr erschießen Polizeibeamte etliche Tiere – vornehmlich Wildtiere. Die Waffen der Polizei sind jedoch nicht zur Tötung großer Tiere konzipiert. Sie dienen primär dazu, den Täter durch den Schuss angriffs- und fluchtunfähig zu machen. Zur Tötung eines 900 kg schweren Bullen sind die Waffen absolut ungeeignet. Dies führt dazu, dass die Polizeibeamten in solchen Fällen eine Vielzahl von Schüssen abgeben, wodurch die Tiere massive Verletzungen erleiden und qualvoll verenden.

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

Kontakt

Kontakt
Kopieren