Bundestag stimmt für Tierschutz-Gesetzentwurf der Koalition: Pelzfarmen und Töten von schwangeren Schafen und Ziegen weiterhin erlaubt – Statement von PETA

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Berlin / Stuttgart, 18. Mai 2017 – Qualvoll vergaste Nerze und Föten, die im Mutterleib ersticken: Dagegen will der Bundestag nach Jahren der Untätigkeit nun endlich etwas tun. Das Gesetz, dem heute (Donnerstag, 18. Mai) vom Bundestag mit den Stimmen der Regierungsparteien von CDU und SPD  zugestimmt wurde, ändert jedoch nicht genug für die Tiere. Ein Statement von Harald Ullmann, 2. Vorsitzender der Tierrechtsorganisation PETA:
 
„Der Gesetzentwurf muss in seiner derzeitigen Form dringend nachgebessert werden. Pelzfarmen, auf denen zehntausende Nerze in Drahtkäfigen leiden, dürfen nicht fünf weitere Jahre Schonfrist erhalten. Statt einem Verbot, dürfen sogar neue Farmen gebaut werden – ein Skandal. Dass schwangere Rinder und Schweine nicht mehr im Schlachthaus getötet werden dürfen, ist zu begrüßen. Jedoch ist es ethisch nicht zu rechtfertigen, Schafe und Ziegen von dieser Schutzmaßnahme auszunehmen. Völlig irrwitzig ist insbesondere nach den Erfahrungen des BSE-Skandals auch, die Verfütterung von Tieren an Wiederkäuer erneut zuzulassen.“
 
Die Schlachtung schwangerer Kühe und Schweine wird verboten
Der minutenlange Todeskampf im Mutterleib soll durch eine längst überfällige Gesetzesänderung beendet werden. Diese Tierschutzmaßnahme soll aber nur für Kälber und Ferkel gelten. Schafe und Ziegen würden beispielsweise wegen anderer Haltungsbedingungen und somit angeblich schlechterer Überwachungsmöglichkeiten ausgeschlossen. Höhere Kosten und ein höherer Aufwand dürfen jedoch keine Gründe sein, den Tierschutz vollständig unberücksichtigt zu lassen. Fast 70.000 Menschen unterstützten eine Petition gegen das Schlachten aller schwangeren Tiere. Diese Unterschriften hat PETA vor wenigen Tagen den Mitgliedern der Agrarministerkonferenz übermittelt. Laut einer Studie der Universitäten Leipzig und Berlin ersticken in Deutschland jedes Jahr etwa 180.000 ungeborene Kälber, während ihre Kuhmütter kopfüber am Schlachterhaken ausbluten.
 
Kein Pelzfarmverbot in Deutschland
Zehntausende Nerze sind auf Farmen in winzigen Drahtkäfigen eingesperrt bis sie schließlich vergast werden. Anders als ursprünglich vom Bundesrat, der Mehrheit der Deutschen und PETA gefordert, sieht der Gesetzesentwurf kein generelles Verbot von Pelzfarmen vor. Betreiber müssten Nerzen lediglich mindestens einen Quadratmeter pro Tier, Schwimmbecken, Klettermöglichkeiten und festen Boden bereitstellen. Zwar dürfte die Pelztierhaltung in Deutschland damit wirtschaftlich erschwert werden, doch könnten Pelzfarmen eine Betriebserlaubnis erhalten, solange sie die Haltungsbedingungen durch Neuinvestitionen erfüllen. Den sechs verbliebenen Pelzfarmen in Deutschland wurde zudem eine Übergangsfrist von fünf Jahren genehmigt. Aus Tierschutzsicht ein enttäuschendes Ergebnis mit „Hintertürchen“ für Pelzfarmer. In Deutschland existieren noch sechs Nerzfarmen, gegen die die Behörden bereits seit fünf Jahren aktiv sind, da sie die Käfige nicht vergrößert haben.
 
Wiederkäuer sollen künftig wieder mit Wiederkäuerfett gefüttert werden dürfen
Ethisch verwerflich und gesundheitlich bedenklich ist auch die geplante Aufhebung des Verbots, tierische Fette und Gewebe an Wiederkäuer zu verfüttern. Dieses Gesetz wurde nach dem dramatischen BSE-Skandal eingeführt. PETA fordert klar, dass dieses Verbot aufrechterhalten wird. Denn Tieren, insbesondere Pflanzenfressern, Fette und andere Körperteile ihrer toten Artgenossen ins Essen zu mischen, ist aus ethischer Sicht verwerflich und darf nicht durch wirtschaftliche Aspekte gerechtfertigt werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Pelzfarmverbot
PETA.de/Schlachtung-schwangerer-Kuehe

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 (0)711 860591-528, [email protected]

 

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