Zirkus Giovanni Althoff – Chronik der Tierschutzverstöße und weitere Vorfälle

In der folgenden Chronik (Stand 2009) finden Sie eine Auflistung tierschutzrelevanter Vorfälle und weiterer Vorkommnisse bei Zirkus Giovanni Althoff seit 1984.

Diese Chronik erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzungen/Änderungen bitte unter Nennung von Quellenangaben an PETA Deutschland senden.

Achtung: Diese Chronik ist eine Zusammenstellung von Informationen aus Sekundärquellen, Whistleblower-Meldungen, Presseveröffentlichungen und behördlichen Dokumenten. Diese liegen uns vollständig vor. Eigene Recherchen und Erkenntnisse werden konkret benannt. Die Chronik wird fortlaufend aktualisiert.

  • 2009

    16.02.2009
    Das Amtsgericht Bad Kreuznach verurteilt B. Rothmund wg. Maja zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro, G. Althoff musste als Zeuge aussagen, die Verfahren gegen G. und E. Althoff waren abgetrennt worden, sie folgen noch.
    Az.: 1021 Js 4902/06.4 Ds

  • 2008

    I. Quartal 2008
    Der Aufenthaltsort der Beschuldigten Rothmund, Giovanni Althoff und Evelyn Althoff ist ermittelt worden. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat Termin für die mündliche Verhandlung im I. Quartal 2008 angekündigt.

  • 2007

    14.06.2007
    Das Verfahren der StA Bad Kreuznach, in dem Anklage erhoben worden ist, wird vorübergehend eingestellt, da „der Aufenthalt der Beschuldigten z.Zt. nicht bekannt“ ist, Az. 1021 Js 4902/06.

  • 2006

    Dez. 2006
    Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach erhebt Anklage gegen die Verantwortlichen des Zirkus G. Althoff im Fall der Elefantin Maya, Az. 1021Js 4902/06.

    16.06.2006
    Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hanau ist vom Landgericht Hanau zur Hauptverhandlung zugelassen worden, am 31.5., 12.6. und 16.6.06 Tagen fand die Hauptverhandlung statt. Mehrere Sachverständige wurden als Zeugen gehört, auch der Tierpfleger Oltrup, der den Zirkus mittlerweile verlassen hat, weil nach seien Ausführungen mit den Tieren nicht mehr anständig umgegangen wurde, er flätigst von G. Althoff beschimpft worden war und er nicht immer seinen Lohn erhalten hat. Wegen dieses Verfahrens vor dem LG Hanau sind 5 Verfahren, in denen teilweise erstinstanzliche Verurteilungen u.a. gegen G. Althoff (150 Tagessätze u.a.) ergangen sind, nach § 154 StPO vorläufig eingestellt worden. Diese können trotz der erfolgten Verurteilungen in diesem Verfahren wieder aufgenommen werden. Das Gericht hat mehrfach betont, dass es den Zirkus am Ende sieht.
    Das Verfahren endete mit Urteil am 16.06.2006 mit mehreren Verurteilungen, nachdem auch die lange Vorstrafenliste der Angeklagten Rothmund vorgelesen worden war (verurteilt u.a. wg. Betruges, Verstössen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Gewässerverunreinigung):
    G. Althoff wird wg. Beleidigung z.N. der Gutachterin Dr. Martin/Hessen zu nicht mehr als 30 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt, Evelyn Althoff wg. Beleidigung und Körperverletzung z.N. der Gutachterin Dr. Martin zu nicht mehr als 45 Tagessätzen à 15 Euro und B. Rothmund wg. Beleidigung und Betrug zu nicht mehr als 100 Tagessätzen à 15 Euro. Die Geldstrafen wurden gem. § 59 StGB auf 3 Jahre Bewährungszeit ausgesetzt.
    Darüber hinaus wurden alle drei wg. vorsätzlichen Verstoßes gegen § 18 TSchG und Zufügung erheblicher Leiden, Schäden und Schmerzen zum Nachteil der 5 Elefanten Diana, Belinda, Pira, Vicky und Maja und des Pferdes Jacko zu Geldbußen von je 1300 Euro für jeden Anklagepunkt (= 3) verurteilt. Gesamtgeldbuße also 11700 Euro.
    Vier Anklagepunkte wurden gem. § 154 StPO als unwesentliche Nebenstraftat, die zu den zur Verurteilung gelangten Verstößen nicht ins Gewicht fallen, eingestellt, darunter die Leiden der Elefantin Sikim, des Pferdes Smoky, des Pferdes Pinky und der Bedrohung gegenüber der Gutachterin Dr. Martin.
    Im Anklagepunkt „Tod der Elefantenkuh Samba“ wurden die Angeklagten freigesprochen, da ein Kausalzusammenhang in strafrechtlicher Hinsicht nur schwer zu führen gewesen wäre.
    Die Erlöse aus den Notverkäufen der beschlagnahmten Tiere werden nicht an die Angeklagten zurückgeführt, sie werden einbehalten.
    Die Angeklagten legten in den Verurteilungspunkten öffentliche Geständnisse ab.
    Für den Freispruch bei Samba trägt die Verfahrenskosten die Staatskasse, für die Verurteilungen die Angeklagten, jedoch nur 50% der Kosten, die vor allem durch die Gutachter angefallen sind.
    Vorher gaben die Angeklagten auch noch Angaben zu ihrem Werdegang und ihrer Ausbildung ab.
    Das Urteil ist rechtskräftig, da Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet haben.

    24. Kalenderwoche (Juni 2006)
    Die in Guldental von Althoffs zurückgelassene, schwer kranke Maja, verstirbt im Zoo Heidelberg.

    12.06.2006
    Der Althoff-Tierpfleger Manfred Duswald, bereits wg. Betruges verurteilt, wird zu 90 Tagessätzen à 10 Euro rechtskräftig verurteilt wg. Tierquälerei in drei Fällen an den Zirkustieren. Am 12.06.2006 war der zweite Verhandlungstag gegen Althoffs und Rothmund.

    21. Februar 2006
    Das Verwaltungsgericht Mainz stellt in seinem Beschluss v. 21.2.2006 u.a. fest:
    „Alle oben genannten Ausführungen belegen, dass Herr A. und Frau E. selbsttätig nicht mehr in der Lage sind, die ausreichende Versorgung, Pflege und Unterbringung der Elefanten zu gewährleisten. Nur wenn massive Unterstützung von Zirkusfreunden – wie durch den Förderverein Freunde des Zirkus A. e.V. in Bodenheim und Mommenheim – vorhandne ist, können die Bedingungen für eine Elefantenhaltung verbessert werden. Aufgrund der obigen Tatsachen in Zusammenhang mit den Verhaltensänderungen der Elefanten ist mit Gewissheit belegt, dass die Elefanten gemäß § 17 Tierschutzgesetz länger anhaltende, erhebliche Leiden zugefügt werden und dass die artgemäße Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung der Elefanten gemäß § 2 Tierschutzgesetz über längere Zeit nicht gewährleistet werden, wenn auch mit einigen Unterbrechungen. Trotz der bereits gegen sie ergangenen Verfügungen zur Einhaltung des Säugetiergutachtens von …. bzw. …., die aufgrund der tierschutzwidrigen Umstände während des Aufenthalts im Guldentalhof während der Sommermonate ein Verbot der Elefantenhaltung verfügten sowie die Abgabe der Elefanten sowie der Aushändigung des Säugetiergutachtens seitens der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist der Zirkus bislang nicht in der Lage gewesen, die entsprechenden Haltungsbedingungen einzurichten/zu gewährleisten. Sie hatten dafür viele Monate Zeit. Es bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass sich dies zukünftig ändern wird. Aufgrund dieses Leidens und der zu befürchtenden Gesundheitsgefahr aufgrund der schlechten Haltungsbedingungen sind die Elefanten wegzunehmen. Eine vorübergehende anderweitige Unterbringung ist für Elefanten nicht möglich. Die Kreisverwaltung hat mehrfach vergeblich versucht, vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten zu finden. Auch der aufnehmende Zirkus oder Zoo sind nur bereit, die Tiere zu nehmen, wenn ihnen das Eigentum übertragen wird. Somit ist die Veräußerung die einzige Möglichkeit, den Elefanten eine verhaltensgerechte und artgerechte Versorgung zu garantieren.“ (Az. 1 L 967/05.MZ)

    Januar 2006
    Die französischen Behörden stoppen die weitere Flucht von Vicky und beschlagnahmen die immer noch erkrankte Elefantenkuh. Sie wird an den Zoo Danzig übergeben.

  • 2005

    Dezember 2005
    Es werden die Elefanten von Tierrechtlern im Zirkus Gärtner in Brehemont/Frankreich aufgefunden. Vicky ist schwer erkrankt und wird von den Zirkusleuten von den anderen drei separiert und landet, wiederum durch Flucht vor den mittlerweile von der Tierrechtsorganisation ‚one voice’ eingeschalteten französischen Behörden, im Zirkus Willy Zavatta.

    26.11.2005
    Die vier verbliebenen Elefanten (Belinda, Pira, Vicky und Diana) werden von Althoff in einer Nacht- und Nebelaktion nach Frankreich transportiert.

    18.11.2005
    Maya ist auf Veranlassung des Veterinäramtes Bad Kreuznach, wohl im Wege der Ersatzvornahme, in den Heidelberger Zoo verbracht worden. (92)

    2.11.2005
    Das von Ex-Althoff-Anwalt Fricke initiierte Strafermittlungsverfahren wg. Verleumdung etc. gegen Dr. Haferbeck und Harald Ullmann (beide PETA-Deutschland e.V.) wird mit Bescheid v. 2.11.2005 von der Staatsanwaltschaft München I eingestellt (Az. 115 Js 12136/05). (89)

    Oktober 2005
    Der Zirkus Althoff „flüchtet“ nach den Verfügungen des Veterinäramtes Bad Kreuznach in den Zuständigkeitsbereich des Veterinäramtes Mainz-Bingen nach Kempen. Er lässt die schwerkranke ‚Maya’ zurück in Guldental.

    30.9.2005
    Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach teilt PETA-Deutschland e.V. mit zutreffender Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen das Veterinäramt Bad Kreuznach mit Bescheid v. 30.9.2005 mit, dass ein gesondertes Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Zirkus selbst eingeleitet worden ist unter dem Aktenzeichen 1021 Js 11512/05. (90)

    20.6. – 13.9.2005
    Das Veterinäramt Bad Kreuznach ist in dieser Zeit mehrfach auf dem Zirkusgelände in Guldental und stellt wiederholt teils erhebliche Mängel in der Tierhaltung fest (Elefanten und Pferde/Ponies). Neben den fehlenden tierschutzrechtlichen Genehmigungen moniert das Amt wiederholt den fehlenden Wasseranschluss, die nicht von sich aus aufgebauten Außenausläufe, die fehlende Frischfutterversorgung, das fehlende Zukunftskonzept, die Haltungsbedingungen für Elefanten und Pferde insgesamt. Da sich keine Besserungen zeigen, untersagt das Amt mit Verfügung v. 7.9.2005 letztendlich die Elefantenhaltung: „Das Halten und Betreuen von Elefanten wird Ihnen ab sofort untersagt.“ Auch wird den Verantwortlichen vom Zirkus Althoff mitgeteilt, dass „das Ehepaar Althoff sowie Frau Rothmund aufgrund der Vergangenheit als Erlaubnisinhaber nicht infrage kommen.“ Giovanni Althoff bekommt einen cholerischen Wutausbruch in dieser Besprechung am 20.7.2005 im Veterinäramt Bad Kreuznach in Bezug auf die Notwendigkeit der Behandlung von ‚Maya’ und deren Abgabe in eine stationäre Elefantenhaltung: „Diese Äußerung führt zu einem Wutausbruch des Herrn Althoff, der sich in erster Linie gegen Herrn Wiethäupter, Stadtverwaltung Osnabrück, richtet. Es fallen Äußerungen wie „Dieser kleine unbedeutende Wicht sei an allem Schuld, mit ihm hätten die Schwierigkeiten angefangen. Herr Althoff werde dafür sorgen, dass er als Beamter aus dem Dienst entfernt werde und wenn dies nicht legal geschehen könne, werde er jemand beauftragen, Herrn Wiethäupter vor den Kopf zu hauen.“
    Nach geduldigem Einwirken des Veterinäramtes Bad Kreuznach auf die Verantwortlichen des Zirkus Althoff wird als Ergebnis am 24.8.2005 von Amtsveterinärin Dr. Bänsch festgehalten:
    „Es ist kein wie auch immer geartetes Konzept erkennbar. Die Verantwortlichen des Zirkus bestreiten den Unterhalt für die Tiere seit über einem Jahr ausschließlich von Spenden. Es fehlt jegliches Vermögen, die Situation realistisch einzuschätzen und jede Bereitschaft mit den Behörden zusammen zu arbeiten. Wir beabsichtigen daher, nach erfolgter Anhörung die Auflösung des Elefantenbestandes zu verfügen.“
    In der mehrseitigen Elefanten-Untersagungsverfügung v. 7.9.2005 an Giovanni und Evelyn Althoff sowie Frau Rothmund führt das Veterinäramt Bad Kreuznach u.a. folgendes aus:
    “In dieser Situation zog der Zirkus ab 20.6.2005 nach Guldental, Breitenfelser Hof, im Kreis Bad Kreuznach. Nicht nur wegen der kranken Elefantenkuh Maya verzögerte sich der Umzug. Auch nachdem Maya in Guldental angekommen war, dauerte es noch rund 10 Tage, bis der Zirkus komplett umgezogen war. Für einen zügigen Umzug fehlte es offensichtlich an Personal und Geld. Darunter litten auch die Tiere. So war zunächst die Versorgung mit Frischfutter nicht gewährleistet, der Kettenschutz für die Elefanten wurde erst nach mehreren Tagen angebracht, das Equipment zum Abladen von Maya traf erst mit einem Tag Verzögerung ein, die Ausläufe für Pferde und Elefanten wurden erst nach mehrmaligen amtlichen Aufforderungen und nach mehreren Tagen aufgebaut, die Wasserversorgung konnte nicht sichergestellt werden. Infolgedessen erließen wir mit Datum 1.07.2005 Verfügungen, die die Versorgung der Tiere sicherstellen sollten. Dies gelang nur zum Teil, so dauerte es mehrere Tage bis neue Spender gefunden waren, die Äste und Frischfutter regelmäßig spenden. Dabei wurde mindestens ein Spendenangebot der Firma Aldi in Bretzenheim abgelehnt, weil es Ihnen offensichtlich nicht möglich war, Obst und Gemüse dort regelmäßig abzuholen. Einmal wurde uns mit dem Globus Handelshof in Gensingen auch eine falsche Spendenquelle benannt. Die Wasserversorgung konnte letztendlich von Ihnen nicht sichergestellt werden, weil es nicht möglich war, die vom Wasserversorger geforderte Kaution für ein Standrohr zu hinterlegen. (…) Bis heute fehlt der 2. Auslauf für die Elefanten und die vorhandenen Ausläufe können bei Nässe nicht genutzt werden. (…) Die erforderlichen Genehmigungen zum Betrieb des Zirkus können aufgrund der in der Vergangenheit dokumentierten und bis in die Gegenwart reichenden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und u.a. auch gerichtlich festgestellter Unzuverlässigkeit des Ehepaares Althoff und Frau Rothmunds an diese nicht mehr erteilt werden. Der gescheiterte Rettungsversuch zeigt das Unvermögen dieser Personen auf, einen Neustart unter der Verantwortung und Entscheidungsgewalt Dritter zuzulassen. (…) Im Gespräch und vor Ort und im Kreishaus machte Frau Rothmund die fehlenden Genehmigungen für einen aktiven Zirkusbetrieb für die heutige Situation verantwortlich. Dies ist falsch und zeigt ein tiefgreifendes Unvermögen, die eigene Situation realistisch einzuschätzen. Vielmehr führte die über Jahre zunehmende finanzielle Schieflage des Unternehmens schließlich zum Verlust der erforderlichen Genehmigungen. Zusätzlich stellten von den Behörden beauftragte Gutachter fest, dass es hinsichtlich der erforderlichen Sohlenpflege der Elefanten an der notwendigen Sachkunde fehlt. Die Akte enthält konkrete Hilfs- und Schulungsangebote, die nicht wahrgenommen wurden. Hier fehlt es offensichtlich an dem Willen hinzuzulernen und sich Kenntnisse der modernen Elefantenhaltung anzueignen. (…) Zunächst kann es bei detaillierter Auswertung der Vorgeschichte, s.o., keinen Zweifel geben, dass in der Vergangenheit sowohl wiederholt als auch grob der Vorschrift des § 2 TierSchG zuwidergehandelt worden ist. Entsprechend den der Staatsanwaltschaft Hanau vorliegenden Unterlagen wurden von Veterinärämtern, Tierärzten, und amtlich beauftragten Gutachtern über Jahre hinweg und mehrfach fehlende Bewegungsmöglichkeiten, mangelndes Fachwissen sowie technische Ausstattung zur Sohlenpflege und Vernachlässigung der notwendigen Hautpflege gerügt. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die mangelnde Bewegung als ursächlich für die ausgeprägt stereotypen Bewegungsmuster aller gehaltenen Elefanten anzusehen ist. Zudem wurden Lahmheiten und Auffälligkeiten an den Beinen der Kühe Belinda, Vicky und Maya festgestellt. (…) Die Verbesserung der Sohlenpflege wurde … dennoch nicht durchgeführt. Die Elefantenkuh Sikim wurde 2003 in schlechtem Zustand an den Zoo Osnabrück abgegeben. Verschiedene Tierärzte kamen zu dem Schluss, dass Skelettveränderungen an Hinterbeinen und Hüfte dem Tier infolge fortgesetzten Bewegungsmangels über längere Zeit erhebliche Schmerzen zufügten, darüber hinaus war das Tier abgemagert, wies Mängel in der Sohlenpflege auf und musste mehrfach gewaschen werden, bevor die ursprüngliche Farbe wieder erkennbar wurde. Im August 2003 verstarb die Elefantenkuh Samba. Der Sektionsbefund der Tierärztlichen Hochschule Hannover weist eine hochgradige, katarrhisch-eitrige, teils nekrotisierende Brochopneumonie als todesursächlich aus. Der schlechte Gesundheitszustand des Tieres war monatelang zuvor bekannt. Im Juli 2003 riet ein Tierarzt zur Euthanasie, um das Leiden zu verkürzen. Dieser Rat wurde nicht befolgt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass den Elefanten in der Vergangenheit dauerhaft weder artgerechte Pflege und Versorgung noch Möglichkeiten zum Ausleben ihrer verhaltensmäßig notwendigen Eigenarten angediehen und dadurch länger andauernde und sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt worden sind. Auflagen zur Tierhaltung wurden niemals umfassend eingehalten, allenfalls in kleinen Bereichen auf Druck der Behörden umgesetzt. Nach Beginn der Zuständigkeit des Landkreises Bad Kreuznach für die Tierhaltung haben sich die tierschutzrechtlichen Beanstandungen weiter fortgesetzt. (…) Die Situation ist zudem geprägt von dem Unvermögen der Verantwortlichen, die eigene Situation realistisch einzuschätzen und Hilfsangebote zu akzeptieren. Die Auflösung des Elefantenbestandes und ein Halte- und Betreuungsverbot dieser Tiere ist daher der einzig verbleibende Weg, Leiden von den Tieren abzuwenden und eine rechtskonforme Tierhaltung zu erreichen… .(…) Hinzu kommt, dass ein Winterquartier bis heute nicht nachgewiesen worden ist.“ (91)

    31.7.2005
    PETA stellt Strafanzeige gegen den Zirkusmanager von Giovanni Althoff, Achatz, wg. des Verdachts der üblen Nachrede, Verleumdung und Beleidigung. (88)

    28.7.2005
    Die Zirkusverantwortlichen beklagen selbst, dass ihnen seit geraumer Zeit sämtliche Genehmigungen für die Führung des Zirkusses und für Auftritte mit den Tieren fehlen. „Doch den Zirkus plagen noch andere Sorgen: Er hat seit geraumer Zeit keine Reise- und Auftrittsgenehmigung. Doch die Reisegewerbekarten sind die „Voraussetzung für unsere Gastspiele“.“ )(Rheinzeitung v. 28.7.2005) (87)

    24.7.2005
    Der Kölner Zoo-Tierarzt Dr. Behlert stellt bei ‚Maya’, der 28-jährigen asiatischen Elefantenkuh, „irreversible Veränderungen an den Hintergliedmassen und der Wirbelsäule“ fest. Auch die kausale Ursache wird gutachterlich festgestellt: „Das Tier ist viel zu früh von der Mutter getrennt worden, eine damals übliche Maßnahme nicht verantwortungsbewusster Tierhändler) und die Manegearbeit im Zirkus (Sitzen auf Podest etc.).“ Der Tierarzt stellt weiterhin wg. der chronischen Gelenksveränderungen (Arthrosen) einen „Verdacht auf chronischen Schmerzzustand“ fest. Da „Elefanten hochsoziale Tiere sind“, „sollte versucht werden eine alternative Unterbringung für das Tier zu finden, um ihm die Anstrengungen des Lebens in einem reisenden Zirkus zu ersparen.“

    19.7.2005
    Einer der Ex-Anwälte des Althoff-Clans, RA Berg, der in Mommenheim das Quartier besorgte und Mitinitiator des Fördervereins für den Althoff-Zirkus war, wirft in einem Schreiben v. 19.7.2005 an J. Achatz den Zirkusverantwortlichen möglichen Betrug vor, da „Frau Rothmund mehreren potentiellen Spendern gegenüber angegeben hat, Zahlungen seien nicht auf das Konto des Fördervereins, sondern auf ein Privatkonto der Frau Rothmund zu leisten.“

    8.7.2005
    PETA-Deutschland e.V. erstattet Strafanzeige gegen die Veterinärämter Mainz-Bingen und Bad Kreuznach wg. Untätigkeit und damit Beihilfe zur Tierquälerei. Wie bereits die StA Hanau festgestellt hat, besteht kein Ermessensspielraum mehr: Mindestens die Elefanten sind zu beschlagnahmen. Anstatt dessen hat das Veterinäramt Mainz-Bingen nichts unternommen und das Veterinäramt Bad Kreuznach hat nur Auflagen erteilt. (86)
    Das Verfahren gegen das Veterinäramt Bad Kreuznach ist mittlerweile eingestellt worden, was PETA akzeptiert, denn die Amtsveterinäre waren doch sehr aktiv und sind den Zirkus hart angegangen (Az. 1021 Js 10028/05 StA Bad Kreuznach). Das Verfahren gegen das Veterinäramt Mainz-Bingen läuft noch bei der StA Mainz (Az. 3667 Js 019565/05 StA Mainz).

    Juni 2005
    Der Zirkus zieht nach Guldental um. Tierschützer werfen dem Zirkus erneut Mängel in der Tierhaltung vor, u.a. bei der wiederholt zusammengebrochenen Elefantenkuh Maya.

    9.5.2005
    Das Verwaltungsgericht Osnabrück lehnt den von Althoff-Anwalt Fricke eingereichten Antrag ab, tierschutzrechtliche Bescheide der Stadt Osnabrück für rechtswidrig erklären zu lassen. Die Stadt Osnabrück hatte u.a. verfügt, dass der „Tierbestand von 5 Elefanten und verschiedenen Pferden aufzulösen und über den Verbleib der Tiere Nachweis zu führen“ sei. (Az. 3 B 25/04, Beschluss v. 9.5.2005) (85)

    Juni 2005
    Die Elefantenkuh Maya ist mittlerweile wiederholt zusammengebrochen, sie musste mit technischer Hilfe wieder aufgerichtet werden.
    Der Zirkus ist nach Guldental weitergezogen, u.a. auch sich die Beschwerden der Bevölkerung in Mommenheim mehrten.
    Die von Althoff-Anwalt Fricke im Frühjahr 2005 gegründete GmbH soll sich vom Zirkus Althoff abgewendet haben.

    Mai 2005
    Die Staatsanwaltschaft Hanau erhebt Anklage wegen mehrfacher Vergehen u.a. in tierschutzrechtlicher Hinsicht gegen Verantwortliche des Zirkus beim Landgericht Hanau (Az. 1013 Js 9934/04). Die Anklage bezieht sich auf den Zeitraum 2003 – Oktober 2004. Die Anklage bezieht sich neben den Verstößen gegen das Tierschutzgesetz auch auf den Vorwurf des Betruges bei B. Rothmund, der Bedrohung und körperlichen Misshandlung bei E. Althoff . Allein 7 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden den Verantwortlichen des Zirkus Althoff zur Last gelegt, auch die teils tragischen Umstände bei den Elefantenkühen Sikim und Samba werden angeklagt. Auch die tierquälerische Ankettung der noch im Betrieb befindlichen 5 indischen Elefanten ist Inhalt der 28-seitigen Anklageschrift. Nur nebenbei soll erwähnt werden, dass lt. Anklageschrift B. Rothmund bereits 11 mal vorbestraft ist, u.a. wg. Betruges, Verstoß gegen das Ausländergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz. Die Anklageschrift stellt ferner fest, dass sich die Amtsveterinärin Dr. Rauscher wg. Untätigkeit objektiv strafbar gemacht hat nach dem TSchG. das Verfahren wurde nach § 153 StPO wg. geringer Schuld letztlich eingestellt. (84)

  • 2004

    27.12.2004
    Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen/Lüneburg lehnt mit Beschluss v. 27.12.2004 die Beschwerde des Zirkus gegen die Entscheidung des VG Osnabrück ab. Damit wird im vorläufigen Rechtsschutzverfahren folgende Gerichtsentscheidung rechtskräftig: „Der Zirkus ist gegenwärtig nicht berechtigt, Zirkusvorstellungen und Tierschauen zu präsentieren: Herr Althoff verfügt seit langem über keine Reisegewerbekarte mehr. Frau Rothmund ist deren Reisegewerbekarte unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen worden.“
    Das OVG stellt folgendes im wesentlichen fest und bestätigt die ausführliche Entscheidungsbegründung des VG Osnabrück:
    „Dort heißt es nämlich, es bestehe die Gefahr, dass bei Nichtbeachtung der steuerlichen Pflichten dem Vermögen des Staates Schaden zugefügt werde und die nicht artgerecht betreuten Tiere erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schmerzen bis hin zum Tod ausgesetzt würden. (…) Davon abgesehen, hat das Verwaltungsgericht die gewerbliche Unzuverlässigkeit der Antragstellerin zu Recht (auch) darin erblickt, dass die Nutzung der Reisegewerbekarte durch sie bei der hier gegebenen Sachlage dazu führen werde, dass ihr Ehemann und Frau Rothmund, die beide wirtschaftlich leistungsunfähig und gewerberechtlich unzuverlässig seien, maßgebenden Einfluss auf die Führung des Zirkusbetriebes ausüben würden, während der Antragstellerin lediglich die Funktion einer „Strohfrau“ zukäme. (…) Entscheidend ist vielmehr, dass konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, die Antragstellerin werde nunmehr unter ihrem Namen unzuverlässigen Personen missbräuchlich die gewerbliche Tätigkeit ermöglichen. (…) Hinreichend konkrete Darlegungen über ein Sanierungskonzept welche die Annahme erlauben würde, dass es gelingen wird, die Steuerschulden in angemessener Zeit zurückzuführen, enthält die Beschwerdebegründung nicht.“
    (Az. 7 ME 266/04 – 1 B 20/04) (83)

    16.11.2004
    Die Staatsanwaltschaft Mainz leitet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Abgabe falscher Eidesstattlicher Versicherungen ein gegen Rothmund, Duswald, Oltrop, Giovanni Althoff und wegen des Verdachts des versuchten Prozeßbetruges gegen Rechtsanwalt Fricke, Az. 3652 Js 032030/04. Strafanzeigenerstatter: PETA-Deutschland e.V. (82)

    Ende Oktober/Anfang November 2004
    Umzug des Zirkus von Bodenheim nach Mommenheim in eine Lagerhalle.

    19.10.2004
    Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigt die Vollziehung des Entzugs der Reisegewerbekarte für Frau Evelyn Althoff und damit quasi die Betriebsstilllegung. In dem 12-seitigen Beschluss wird unter den Entscheidungsgründen (Auszug) u.a. ausgeführt, dass die Giovanni Althoff ausgestellte Reisegewerbekarte bereits „im März 1985 abgelaufen“ war „und die beantragte Verlängerung hatte die Antragsgegnerin (Stadt Osnabrück, Anm. d. Verf.) durch bestandskräftigen Bescheid vom April 1985 mit der Begründung abgelehnt, Herr G. Althoff sei aufgrund fortgesetzter Verletzung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften gewerberechtlich unzuverlässig; er habe Steuerrückstände in Höhe von etwa 130000 DM sowie Beitragsrückstände bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, Sozialversicherungsbeiträge zahle er immer nur schleppend und getroffene Ratenzahlungsvereinbarungen auf Altrückstände halte er nicht ein. Bei einer Überprüfung des Zirkus bei einem Gastspiel in F. im August 1988 wurde dort festgestellt, dass der Zirkus eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG nicht vorweisen konnte und dies wurde der Antragsgegnerin angezeigt. (…) Eine der Antragstellerin (Evelyn Althoff, Anm. d. Verf.) befristet erteilte Reisegewerbekarte verlor, mangels Verlängerungsantrages, mit Ablauf des Jahres 1993 ihre Gültigkeit. Der Circus führte in der Folgezeit gleichwohl Gastspiele durch. (…) Durch Bescheid vom 11.09.1997 erließ die Antragsgegnerin gegen die Antragstellerin ein Verbot des Zurschaustellens von Tieren nach § 11 TierSchG. (…) Nachdem es zu weiteren Beschwerden aus Gastspielorten gekommen war, widerrief die Antragsgegnerin durch Bescheid vom 04.06.2003 die Frau Rothmund am 02.05.2002 erteilte Reisegewerbekarte mit der Begründung, Frau Rothmund sei gewerberechtlich unzuverlässig. (…) Zum anderen resultiere ihre gewerberechtliche Unzuverlässigkeit aus der Nichteinhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften, deren Beachtung für eine ordnungsgemäße Ausübung ihres Reisegewerbes zwingend erforderlich sei. Aus dem Überprüfungsbericht des Veterinäramtes O. vom 28.04.2004 ergäben sich Beanstandungen, die zugleich gegen die Auflagen der ihr erteilten Erlaubnisse verstießen. Die dort gemachten Auflagen dienten der Sicherstellung einer tierschutzgerechten Haltung. Aus den vorliegenden Unterlagen sei ersichtlich, dass bereits an zahlreichen Gastspielorten von den verschiedenen zuständigen Veterinärbehörden bzw. den von diesen beauftragten Sachverständigen immer wieder derartige Verstöße bei der Elefantenhaltung festgestellt worden seien. (…) Desweiteren sei es nicht hinnehmbar, dass sie im Rahmen ihres Reisegewerbes die ihr anvertrauten Tiere nicht artgerecht betreue und sie dadurch der Gefahr erheblicher Schmerzen, Leiden und Schäden bis hin zum Tod aussetze. (..) Der Zirkus und seine Eigentümer, mögen dies nun Herr Giovanni Althoff oder Frau Barbara Rothmund sein, selbst sind wirtschaftlich leistungsunfähig. Das belegen die aus Anlass des Zirkusbetriebes entstandenen Verbindlichkeiten, die die Antragsgegnerin per 29.04.2004 auf etwa 160000 Euro zu Lasten von Frau Rotmund, etwa 122000 Euro zu Lasten von Herrn Althoff und etwa 46000 Euro zu Lasten von Frau Althoff beziffert. (…) Es muss auch davon ausgegangen werden, dass der Zirkusbetrieb insbesondere auch weiterhin seine steuerlichen Zahlungs- und Erklärungspflichten und seine Pflicht zur Zahlung von Sozialabgaben vernachlässigen wird. Letzterem kommt schwerwiegende Bedeutung zu, weil damit zugleich zu erwarten ist, dass – wie bereits offenbar umfänglich geschehen – auch vom Arbeitsentgelt einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge nicht weitergeleitet werden. (…) Der Zirkus ist gegenwärtig nicht berechtigt, Zirkusvorstellungen und Tierschauen zu präsentieren: Herr G. Althoff verfügt schon seit langen über keine Reisegewerbekarte mehr. Frau Rothmund ist deren Reisegewerbekarte unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen worden. (…)“ (81)

    16.10.2004
    Strafanzeige durch eine Tierschutzinitative gegen Zirkus Althoff bei der Staatsanwaltschaft Mainz, Az. 3667 Js 023318/04. Vorwürfe: Tierquälerische Haltung der Elefanten mit Aufforderung zum sofortigen Entzug

    10/2004
    Der international anerkannte Elefantenexperte Dr. Kurt legt ein Gutachten über seine langjährigen Erfahrungen mit der Elefantenhaltung im Zirkus G. Althoff gegenüber PETA Deutschland e.V. vor. (70)

    2./3.10.2004
    zweitägige Kontrolle der Tierhaltung (Elefanten und Pferde) durch eine Mitarbeiterin einer Tierschutzorganisation. Festgestellte Mängel u.a.: Fehlender Innenauslauf (Verstoß u.a. gegen die Zirkusleitlinien), durchnässte Holzpodeste (Urin kann nicht ablaufen), Elefanten weisen großflächig noch mittags durchnässte Körperstellen auf; anhaltende Stereotypien vor allem bei Maya, Wicky und Pira; nur 1 Paddock bei 2 unverträglichen Elefantengruppen. Belinda und Pira: 22 Stunden 25 Minuten in Kettenhaltung Stallzelt, 1 Std. 35 Minuten Bewegung (von 9.53 Uhr – 11.28 Uhr); bei dieser „Bewegung“ wurden Belinda und Pira aneinandergekettet (Belinda vorne links, Pira vorne rechts); Ankettung mit nackter, zu kurzer Kette ohne Polsterschutz; Temperatur: zwischen 9,7 °C und 12,3 ° C; Samstag: Diana, Wicky, Maya: 23 Std. 15 Minuten angekettet, Sonntag: 22 Std. 50 Minuten angekettet; Paddock ohne Stromabzäunung, obwohl 2 Heizgeneratoren vorhanden sind, wurden diese nicht bei den tiefen Temperaturen angeworfen; es fand kein Abduschen in diesen Tagen statt.
    Pferde ohne Witterungsschutz im Auslauf; eingezäunt mit Eisendrahtzäunen; Gehege für 11 Haflinger (Hengstgruppe mit Alt- und Junghengsten) hat unzureichende Größe von 20 x 20 m = 400 m² (72)

    09.09.2004
    Die Staatsanwaltschaft Hanau teilt der Stadt Osnabrück und dem Staatlichen Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen/Gelnhausen mit, dass die Beschlagnahme der Ponies rechtskräftig als zulässig ausgeurteilt worden ist (LG Hanau) und dass die Einziehung der Elefanten nach § 16a TSchG „zwingend“ sei. „Insoweit dürfte die dort mögliche Ermessensentscheidung auf Null reduziert sein.“ (78)

    06.09.2004
    Die Staatsanwaltschaft Osnabrück teilt mit, dass unter dem Aktenzeichen NZS – 820 Js 36733/03 ein Ermittlungsverfahren gegen G. Althoff wg. des 2003 verstorbenen Elefanten ‚Samba’ und unter dem Aktenzeichen 400 Js 18379/04 ein Ermittlungsverfahren wg. Vorenthaltens von Lohn bei zwei Althoff-Angestellten läuft, welches zunächst gem. § 154 StPO als Nebenstraftat vorläufig eingestellt worden ist. (79)

    05.09.2004
    Die Staatsanwaltschaft Hanau behält sich eine standes- und strafrechtliche Prüfung gegen RA Fricke wg. des Vorwurfs der Urkundenfälschung vor. Bei der Einreichung des Gutachtens Dr. Götz sollen zwei Sätze des Gutachtens mit Tippex neutralisiert worden sein. Der Vorgang wird der Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet.
    Gleiches gilt für das Verhalten des RA Berg, Wahlverteidiger von Giovanni Althoff. Seine Maßnahmen gegen die Offizialgutachterin Dr. Martin anlässlich der Beschlagnahme der Ponies sind zu überprüfen. (71)

    03.09.2004
    RA Fricke teilt der Staatsanwaltschaft Hanau mit, dass Giovanni Althoff keinerlei Stellungnahme in einer Beschuldigtenvernehmung abgeben wird und sein Schweigerecht als Beschuldigter in Anspruch nimmt. (71)

    08/2004
    Das Amtsgericht Hanau erlässt einen Strafbefehl gegen den Althoff-Angestellten M. Duswald wg. Unterschlagung in Höhe von 40 Tagessätzen à 20 Euro, Az. 5910 Js 11673/04 52 Cs. Er soll Feuerlöscher ausgeliehen und nicht zurückgegeben haben. Nach der Nichtzahlung der Standmiete in Hanau ein weiterer Rechtsbruch. (71)

    Althoff legt Parteigutachten von Dr. Götz vor. Er moniert ebenfalls die Stützbeinlahmheit der Shetlandponies und empfiehlt dringende Abklärung. Auch die partielle Lähmung der Elefantenkuh Wicky moniert dieser. (71)

    27.08.2004
    Die Bezirksregierung Weser-Ems teilt der Stadt Osnabrück mit, dass der Übertrag der Elefanten an Frau Rothermund rechtswidrig sei und insbesondere gegen §§ 65,66 BNatSchG verstößt. Zwar liegt immer noch eine Ermessensentscheidung der Behörde vor, es spielen dabei aber auch die Erfordernisse des Tierschutzes eine Rolle. (71)

    25.08.2004
    Das Landgericht Hanau weist die Rechtsbeschwerden des Althoff-Anwaltes Fricke gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahme-/Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hanau zurück und bestätigt die Maßnahmen gem. § 19 TSchG.
    „Nach der der Gericht vorliegenden ausführlichen gutachterlichen Stellungnahme des Tierarztes Dr. Schaller zum Pflege- und Gesundheitszustand der betroffenen Elefanten, die seitens des Amtes für Veterinärwesen vorgelegt wurde, lag bei den Elefanten eine erheblich vernachlässigte Fußpflege mit der Gefahr gefährlicher Keimansammlungen sowie teilweise auch ein schlechter Gesamtzustand vor. Nach der Einschätzung des Gutachters stellt die vermutlich über Jahre, nachweisbar jedoch mindestens über Monate mangelhaft durchgeführte Fußpflege bei den Elefanten eine erhebliche Vernachlässigung mangels Erfüllung der Anforderungen des § 2 TSchG dar. Der Circus nehme ein unverantwortlich hohes Risiko in Bezug auf die Gesundheit der Tiere und deren Tod in Kauf. Es sei zu erwarten, dass den Elefanten beim Verbleib in diesem Circus erhebliche Leiden und Schäden zugefügt werden bzw. weitere Todesfälle, wie bereits in der Vergangenheit eingetreten, auftreten. (…) Im übrigen hat die durchgeführte Durchsuchung unter Hinzuziehung mehrerer Tierärzte tatsächlich gravierende Mängel in der Tierhaltung bestätigt, wie diese in dem weiteren Gutachten des Dr. Schaller, sowie dem Gutachten des Dr. Schwammer dokumentiert sind. Insofern hat sich der Tatverdacht auch bestätigt. Im Hinblick auf die Stärke des Tatverdachts verstößt die Durchsuchungsanordnung auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.“ (Az. 3 Qs 76/04)
    In einem weiteren Beschluss der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Hanau vom gleichen Datum (Az. 3 Qs 77/04) auf der Basis des Gutachtens von Dr. Martin und der tierärztlichen Bescheinigung der tierärztlichen Klinik Binger Wald heißt es:
    „Auf dieser Grundlage besteht nach der Überzeugung der Kammer ein ausreichender Tatverdacht der Leidenszufügung i.S.d. § 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz gegen die Beschwerdeführerin, der sich bei dem Pony aus der Notwendigkeit einer bislang unterlassenen Schmerztherapie sowie bei dem Kleinpferd aufgrund länger anhaltender Leiden durch eine nicht artgerechte Haltung ergibt.“ (80)

    24.08.2004
    Verfügung des Amtsgerichts Hanau: Parteigutachten Klöppel und Götz können Offizialgutachten Martin, Schwammer, Schaller nicht widerlegen. Für eine parteiliche Einseitigkeit der Gutachterin Martin liegen keine Beweise, nur „plakative Behauptungen“ vor. Der Vorwurf des Althoff-Anwaltes Fricke gegen Dr. Martin nennt das Amtsgericht „absurd“. (71)

    Richterin (FN) B. Ott führt in ihrer Sachverständigen-Zeugenaussage anlässlich der Pony-Beschlagnahme am 20.08.2004 u.a. aus:
    „Über die Zustände betreffend die Pferdehaltung im Zirkus Althoff war ich entsetzt.“ Sie moniert zu kleine Ausläufe, deshalb auch Bisswunden der Tiere und dass alle Pferde hätten beschlagnahmt werden müssen. Sie spricht von „katastrophalen Missständen in punkto Pferdehaltung.“ (71)

    Bestätigung des staatlich anerkannten Hufbeschlagschmied Engelhaupt: Füße von Smoky befinden sich in „desolatem Zustand“, der Hufstrahl „ist stark verfault, was durch unsachgemäße Pflege und unregelmäßiges Beschneiden verursacht wird.“ (71)

    23.08.2004
    Staatsanwaltschaft Hanau bestätigt in einer Verfügung die erheblichen Leiden der Ponies gem. § 17 TSchG. Sie verweist auf die schlechte finanzielle Lage des Zirkus. (71)

    21.08.2004
    Tierärztliche Bescheinigung der Tierärztlichen Klinik Binger Wald (Fachtierärzte für Pferde Dr. Kreling) über die beiden beschlagnahmten Ponies: Die Krankheiten beweisen eine „lange Krankheitsgeschichte“ (über Jahre!), sie sind mit „erheblicher Schmerzhaftigkeit“ verbunden, ohne Schmerztherapie ist Pinkie nicht tiergerecht lebensfähig. Konstante Medikamentengabe ist zwingend, da die Lahmheitsursachen aufgrund der Fortgeschrittenheit nicht mehr behebbar sind. (71)

    20.08.2004
    Die Staatsanwaltschaft Hanau beschlagnahmt die Pferde Pinki und Smoky. In einem Aktenvermerk der Polizeiinspektion Oppenheim wird festgehalten, dass die Gutachterin Dr. Martin von G. u. E. Althoff sowie B. Rothermund extrem beleidigt worden ist. G. Althoff und B. Rothermund haben sie mit dem Tode bedroht. Darüber hinaus setzte Evelyn Althoff, die teilweise völlig ausrastete und mit einfacher körperlicher Gewalt gezügelt werden musste, die Elefanten als Werkzeug zur Verhinderung der Beschlagnahme der Ponies ein, jedoch erfolglos. RA Berg, Wahlverteidiger von G. Althoff, kündigte Strafantrag wg. Hausfriedensbruchs gegen Dr. Martin an und erteilte ihr Hausverbot. (71)

    Hufbeschlagschmied Meyer, von Althoff als Parteigutachter beauftragt, bestätigt bei den Hufen der Pferde Stahlfäule und führt dies auf mangelhaftes Ausschneiden in der Vergangenheit zurück. (71)

    19.08.2004
    Das Amtsgericht Hanau verfügt Nichtabhilfe und verwirft die Rechtsbeschwerde gegen die Beschlagnahme- und Durchsuchungsaktion von RA Fricke. (71)

    17.08.2004
    Das Amtsgericht Hanau erlässt per Beschluss die Beschlagnahme/Einziehung der zwei Ponies Pinky und Smoky gem. § 19 TSchG. Grundlage des Beschlusses: Das Offizialgutachten der Frau Dr. Martin. (71)

    10.08.2004
    Tierärztlicher Bericht Dr. Braun. Der Haflingerhengst hat schon „seit geraumer Zeit keine Hufpflege“ mehr erhalten. Das Tier hat über einen längeren Zeitraum „erhebliche Schmerzen“ gehabt. (71)

    05.08.2004
    Die Universitätsklinik Mainz teilt mit, dass die Behandlung der Artistin El Messoudi nicht bezahlt worden sei. Entgegen anderslautenden Beteuerungen sei die Artistin von Althoff nicht versichert gewesen. (71)

    27.07.2004
    Die Staatsanwaltschaft Hanau bejaht in einer internen Verfügung die strafrechtliche Relevanz nach § 17 Nr. 2b TSchG auf der Grundlage des Gutachtens von Frau Dr. Martin (Az. 1013 Js 9934/04) (71)

    23.07.2004
    Der Offizialgutachter der Staatsanwaltschaft Hanau, Dr. Harald Schwammer/Wien, legt sein „Gutachten über die Haltung der fünf Asiatischen Elefanten im Zirkus Giovanni Althoff“ vor. Er war an der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion der Staatsanwaltschaft am 16.07.2004 beteiligt. Er stellt in seinem Gutachten u.a. folgendes fest: Das Elefantenzelt ist für den Wintergebrauch ungeeignet, die Holzpaletten, auf denen die 5 Elefanten angekettet stehen, sind im hinteren Bereich mit Kot und Urin verschmutzt, die Podeste sind in einem teilweise desolatem Zustand, die Ketten sind viel zu kurz, es fehlen die erforderlichen Ketten-Wirbel, eine dauernde Wasserversorgung ist nicht vorhanden, Grünfutter wird generell nicht gereicht, für die Nacht wird zuwenig Stroh eingestreut, Belinda, Pira und Vicky haben beidseitig tränende Augen, alle Elefanten haben durch das langjährige fast ganztägige Anketten auffallend dünnere und schwächere Hinterbeine, die Elefanten sind an den Körperseiten und Hinterbeinen stark verschmutzt durch das Abliegen im Kot und Urin, da die Elefanten längere Zeit über nicht richtig abgeduscht worden sind, schwere Stereotypien bei allen fünf Elefanten, die kaum unterbrochen werden, das Paddock ist nicht mit einem Stromband eingezäunt, die Elefanten haben zweimal die Abspannung überstiegen, es bestehen Appell-Schwierigkeiten, es besteht der Verdacht, dass die Beine nicht abwechselnd angekettet werden, das Reinigungswerkzeug war unbrauchbar und stumpf, das Hufmesser konnte nicht fachmännisch angewandt werden, es bestehen erhebliche Sicherheitsbedenken („Die vorgefundene Situation ist als Zeitbombe zu bezeichnen, bei der es bei Nicht-Achtsamkeit, konkret am Ort auch durch Unwissenheit, schließlich in kürzester Zeit um das Überleben der Tiere gehen kann.“ und: „Zu guter Letzt ist das Maß an Sicherheit für die Öffentlichkeit anzusprechen. Besucher haben aufgrund fehlender Absperrungen rund um den ganzen Zirkus von allen Seiten Zutritt, und können sich in unbeobachteten Augenblicken somit auch den Tieren nähern, sowohl im Zelt und gegebenenfalls (Nutzung eher unwahrscheinlich) im Paddock. Das stellt ein nicht abschätzbares Sicherheitsrisiko dar.“) (73)

    19.07.2004
    In einer Gutachterlichen Stellungnahme kritisiert der Zootierarzt Dr. K. Schaller in scharfer Form die Haltungsbedingungen des Zirkus Althoff bei Überprüfungen in Kassel und Oppenheim. Er bemängelt u.a. die fehlende Stromversorgung in der Paddock-Abzäunung, mangelhaftes Appellverhalten der Elefanten auch bei Standard-Appellen und die dadurch bestehenden „ernsthaften Sicherheitsbedenken“, die zu geringe Kettenlänge, das Nichtvorhandensein von Kettenwirbeln, die dauerhafte Ankettung der Elefanten von 23-24 Stunden, die fachliche Disqualifikation des Tierpflegers Oltrup u.a. bei der Huf- und Sohlenpflege. Wörtliche Zusammenfassung: „In dieser Beurteilung soll noch einmal daraufhin hingewiesen werden, dass Elefanten potentiell gefährlich sind und der nachgewiesene ausgesprochen schlechte Appell der Tiere des Zirkus G. Althoff sowohl für die Tierhalter selbst wie auch für die Öffentlichkeit ein kaum vertretbares Risiko darstellt.“ (74)

    08/04 – 09/04
    Der Zirkus verlegt seinen Standort von Oppenheim nach Bodenheim.

    07/04
    Vermerk PHK Schade: „Im Transportwagen war nur spärlich Einstreu festzustellen. Zwei Elefanten waren nebeneinander gefesselt, so dass es diesen Elefanten kaum möglich war, sich zu drehen und gar abzulegen. Dem dritten Elefanten war dies zumindest möglich.“ (71)

    23.07.2004
    Offizial-Gutachten Dr. M. Martin (Hessisches Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) zur Pferdehaltung des Zirkus G. Althoff im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hanau. Sie moniert: Das weiße Shetland-Pony leidet wg. arthrotischer Veränderungen im Sprunggelenk erheblich, die Transportfahrzeuge für die Pferde entsprechen nicht der TiertransportVerordnung (zu steile Rampen, keine seitlichen Begrenzungen, erhebliche Verletzungsgefahren für die Tiere durch gerissene Seitenverkleidung, spitze Ecken, Nägel. (75)

    16.07.2004
    Durchsuchung des Zirkus in Oppenheim und Beschlagnahme evtl. vorhandener Beweismittel aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Hanau v. 1.7.04, Az. 1013 Js 9934/04-52 Gs, der sich gegen Frau Barbara Rothmund, Frau Evelyn Althoff und Herrn Giovanni Althoff richtete, wg. des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und die Nichtentrichtung von Sozialabgaben gem. § 266a StGB. Teilnehmer: Polizeibeamte und Gutachter. (71)

    In Amtshilfe wird ein Strafbefehl des Amtsgerichts Osnabrück gegen Herrn Giovanni Althoff an ihn ausgehändigt, Az. NZS 211 Cs (131 Js 8302/04) 331/04. (71)

    In Amtshilfe wird der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen Frau Rothermund (vom LKA Düsseldorf gefaxt) über 2000 Euro oder 40 Tage Ersatzhaft vollstreckt und Frau Rothermund in die Justizvollzugsanstalt Rohrbach in Wöllstein überstellt.
    Nach kurzer Zeit werden die 2000 Euro bezahlt und Frau Rothermund wieder auf freien Fuß gesetzt. (71)

    Im Ermittlungs- und Durchsuchungsbericht wird angegeben, dass die fünf Artisten der Familie El-Messoudi eine Tagesgage von zusammen 250 Euro und die vier Artisten der Familie EGEA-BUCK zusammen 150 Euro erhalten. (71)

    12.07.2004
    Anzeige der Tierversuchsgegner Hessen e.V. wegen mehrerer Mängel bei den Tieren anlässlich einer Vorstellung in Dietzenbach. Schimmel-Pony zeigte erhebliche Schmerzsymptome, Apathie u.a. (76)

    09.07.2004
    Mängelfeststellung durch den Amtstierarzt des Landkreises Offenbach: Wegen Lahmheit der Hufe unverzügliche Zuführung einer tierärztlichen Behandlung des weißen Ponys „Pinkie“ (71)

    Vermerk der Staatsanwaltschaft Hanau: Miete ist an die Fa. Möbel-Erbe/Hanau-Steinheim nicht gezahlt worden. (71)

    07.07.2004
    Das Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit des Entzugs der §11 Genehmigung und der Reisegewerbekarte für Frau Althoff .
    Das Gericht führt in seinem rechtskräftigen Beschluss unter den Kapiteln ‚Tatbestand’ und ‚Gründe’ folgendes aus:
    „In den vergangenen Jahren riefen die Bedingungen, unter denen die Tiere des Zirkus, vor allem die verstorbenen afrikanischen Elefanten, gehalten wurden, laufend Kritik von Tierschützern hervor. Bei veterinärärztlichen Kontrollen an verschiedenen Gastspielorten und im Winterquartier ergaben sich häufig Mängel bei der Tierhaltung (Futterknappheit, kein oder zu geringer Auslauf, unzureichende Huf- und Fußpflege etc.), die wiederholt ordnungsbehördliche Verfügungen nach sich zogen. Zum Teil sah der tiermedizinische Dienst keinen Grund für Beanstandungen. Aus den diesbezüglichen umfangreichen Verwaltungsvorgängen der Antragsgegnerin geht hervor, dass den Betrieb kontrollierende Veterinäre wiederholt den Eindruck gewannen, der Betrieb verfüge nicht über die finanziellen Mittel, um die aus veterinärmedizinischer Sicht gebotene Haltung und Pflege der Tiere kontinuierlich zu gewährleisten, und schaffe nur auf behördlichen Druck vorübergehend angemessene Bedingungen für die Haltung der Tiere. Nach einer Aufstellung der Antragsgegnerin (Stadt Osnabrück, Anm. des. Verf.) beliefen sich am 29.04.2004 die aus den Jahren 2002 bis 2004 herrührenden Verbindlichkeiten der Antragstellerin (u.a. Althoff, Anm. d. Verf.) auf ca. 161000 Euro, des Antragstellers und der Frau F. auf ca. 124000 Euro und der Frau D. auf ca. 47000 Euro. Im Oktober wies das Amtsgericht Osnabrück einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Antragstellerin mit der Begründung ab, die durchgeführten Ermittlungen hätten ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliege, jedoch keine Masse zur Deckung der Verfahrenskosten. (…)
    Nach materiellem Recht ist der Antrag vom 10.03.2004 auf Erteilung der Erlaubnis gegenwärtig ablehnungsreif. Die Haltung der Tiere hat in dem Zeitraum, in welchem die Antragstellerin als Zirkusinhaberin Verantwortung trägt, immer wieder zu Beanstandungen geführt. Daneben hat die Antragstellerin nicht, auch wenn sie die der F. erteilte Erlaubnis als ausreichend angesehen haben sollte, zuverlässig dafür Sorge getragen, dass die mit der Erlaubnis verbundenen Auflagen konsequent erfüllt worden sind. Schließlich weisen gewichtige Indizien darauf hin, dass die wirtschaftliche Grundlage des Zirkusbetriebs für eine den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechende Haltung der Tiere nicht ausreicht oder eine solche wiederkehrend und auf längere Sicht nachhaltig in Frage stellt. Den Verwaltungsvorgängen sind nicht nur vereinzelt, sondern in bemerkenswerter Häufigkeit amtstierärztliche Feststellungen zu entnehmen, wonach der Pflegezustand der Tiere zu wünschen übrig ließ, keine ausreichenden Futtervorräte angetroffen wurden, tierärztliche Behandlungen angeordnet werden mussten, die mit der erteilten Erlaubnis verbundenen Auflagen nicht befolgt worden sind (Anmeldung am Gastspielort, Auslauf der Tiere etc.). Die Antragstellerin hat über längere Zeit bei verschiedenen Gläubigern ihre Verbindlichkeiten von erheblichem Umfang nicht bedient oder nicht bedienen können.“ (Az. 3 B 15/04 Verwaltungsgericht Osnabrück) (68)

    Der Zirkus sitzt in Oppenheim fest. Der Bürgermeister von Oppenheim und wenige Lokalpolitiker bescheinigen dem Zirkus „gute Tierhaltung“. Sie fordern einen runden Tisch, um dem Zirkus auf die „Beine zu helfen“.
    Dies hat zur Folge, dass die Frist zur Herstellung des Säugetiergutachtens verlängert wird bis 15.08.2004.

    06.07.2004
    Staatsanwaltschaft Wuppertal stellt einen Haftbefehl gegen Frau Rothermund aus. Es geht um die Vollstreckung eines seit 5.12.2002 rechtskräftigen Strafbefehls gegen sie wegen Betruges (Vergehen gegen § 263 StGB). Strafe: 40 Tagessätze à 50 Euro = 2000 Euro. Az.: 730 Js 603/02 V StA Wuppertal. (71)

    28.06.2004
    Aktenvermerk des Regierungspräsidium Darmstadt, Az. V 53.4-1,2 – R 25.3 zur Artenschutzproblematik. Für den indischen Elefanten ist die legale Herkunft nicht nachweisbar. Es wird der Nachweis über den Vorerwerb der indischen Elefantenkuh „Maya“ gefordert. (71)

    Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Weser-Ems zum Entzugsverfahren der Reisegewerbekarte durch die Stadt Osnabrück bei Frau Rothermund, Az. 203.10.32050-47: Ablehnung des Widerspruchs von RA Fricke. Erhebliche Außenstände bei der AOK, Nichteinhaltung von vereinbarten Rückzahlungsraten, Insolvenzverfahren (Az. 26 IN 38/3 AG Osnabrück) kann mangels Masse nicht durchgeführt werden (Beschluss des AG Osnabrück v. 13.10.2003), ebenfalls Außenstände bei Steuern und gesetzlicher Renten- und Krankenversicherung, deshalb gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, „erheblichen Mangel an sozialem Verantwortungsbewusstsein“, Schuldenstand gegenüber der öffentlichen Hand: 123841,88 Euro. (71)

    18.06.2004
    Der Bund gegen den Missbrauch der Tiere erstattet über Rechtsanwalt Dr. Leondarakis Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Zirkus Althoff wegen des Verstoßes gegen § 17 des Tierschutzgesetzes und aller weiteren möglichen Straftatbeständen. PETA Deutschland schließt sich dieser Strafanzeige mit eigenen Recherchematerialien an.
    Die Staatsanwaltschaft Hanau leitet ein Ermittlungsverfahren gegen die Zirkusverantwortlichen ein, Az. 1013 Js 9934/04. Es laufen noch weitere Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Mainz, Az. 3667 Js 023318/04 (mittlerweile nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz v. 26.8.04 abgegeben an die StA Hanau zum dort laufenden Ermittlungsverfahren 1013 Js 9934/04, bei der Staatsanwaltschaft Krefeld, Az. 3 Js 432/04 und der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Az. 820 Js 36733/03. (69)

    06.06.2004
    Zootierarzt Dr. Schaller legt eine „Gutachterliche Stellungnahme zum Pflege- und Gesundheitszustand der Elefanten des Zirkus Giovanni Althoff“ anlässlich der Gastspiele des Zirkus in Vreden v. 15.8.2003 und in Kassel am 12.5.2004 vor. Er stellt aufgrund fehlerhafter Sohlen- und Fußpflege zu enge Nagelzwischenräume mit gefährlichen Keimansammlungen fest, dass seit langem („über Jahre!“) keinerlei Fußpflegemaßnahmen stattgefunden haben, es bestanden erhebliche Appelschwierigkeiten für die Vornahme von Fußpflegemaßnahmen, die Afrikanische Elefantenkuh „befand sich in einem dramatisch schlechten Gesamtzustand“ und wurde an den Zoo Osnabrück abgegeben (Veterinäramt Borken veranlasste dieses), Appellen von anderen Personen als von Herrn G. Althoff folgten die Elefanten teilweise nicht oder nur widerwillig, die Drahtbürste, die sonst zum Entrosten von Eisenteilen benutzt wird, ungeeignet ist für die empfindliche Haut der Elefanten, dass die Schleifmaschine eine zu grobe Schleifscheibe hatte und Tierpfleger Oltrup über einen „eindeutig unzureichenden“ Kenntnisstand zur Nagelpflege verfügte, dass nur eine oberflächliche Nagelbearbeitung vorlag, keine fachmännische und tiefgehende, so dass „gefährliche Verschmutzungsbereiche“ feststellbar waren, die „gravierende Keimherde mit entsprechendem Infektionspotential“ darstellen und Hauptgrund für den „gravierend mangelhaften Zustand der Füße“ sind, die Tiere „unter besonders strapaziösen Bedingungen leben müssen“, dass die mangelhafte Fuß-, Sohlen- und Nagelpflege zu einer erheblichen Vernachlässigung der Tiere geführt haben, die Folgen bis hin zum Tod (es ist bereits in der Vergangenheit ein Elefant an einer Infektion des Fußes gestorben) „werden von den verantwortlichen Personen offensichtlich billigend in Kauf genommen“, im Fall „Samba“, die an einem „hochgradigen Ödem im Bauchbereich“ litt und mit einer vom Zirkus nicht durchgeführten Therapie hätte geheilt werden können, war der Tod die klare Folge, „auf den erschreckten schlechten Zustand der Elefantenhaltung und gravierende Pflegemängel im Zirkus Giovanni Althoff“ hat bereits die Diplombiologin Schmid 1997 hingewiesen. (77)

    29.05.2004
    eMail der Gutachterin Dr. M. Martin vom Hessischen Verbraucherschutzministerium an den Gutachter Dr. Schwammer/Wien: „Die Elefanten bei G. Althoff werden nahezu ausschließlich mit Heu gefüttert, Saftfutter wie Obst etc. ist äußerst selten.“ (71)

    10/03/2004
    Erst heute (also 6 Monate nach Erstdiagnose) erfolgt eine Begutachtung des Haflingers Jakko. Der Pferdefachtierarzt gibt eine Behandlungsdauer von mindestens 1 Jahr an mit ungewissen Erfolgsaussichten. Das Pferd kommt in die Obhut eines Tierschutzvereins. (67)

    07.03.2004
    Zwei ehem. Tierpfleger schildern die alltägliche Praxis im Zirkus Althoff. Sie berichten von wochenlanger Ankettung der Elefanten, keiner Darbietung von Saft- und Kraftfutter über längere Zeiten hinweg (Elefanten und Pferde), keiner Nutzung des provisorischen Außenpaddocks, keiner Hufpflege. Giovanni Althoff benutzt in der Vorstellung einen Stock mit einer verdeckten Metallspitze. Auch ein Elektroschockgerät ist schon benutzt worden. (71)

    01/ bis 03/ 2004
    Wieder werden die Mindestanforderungen des §2 Tierschutzgesetz nicht erfüllt. Recherchen ergeben, dass ein Zoo (Name bekannt) bereits in 08/2003 angeboten hat, eine kostenlose Hufkorrektur und Anleitung zu geben, sobald der Zirkus die Elefanten an das Anheben der Füße und das Geräusch der Schleifmaschine (Anmerkung: nach 20 Jahren Haltung!) gewöhnt hat.

  • 2003

    11/2003 – 02/2004
    Über 119 Tage lang erfolgte eine Tagesdokumentation. Diese weist auf:
    Von 119 Tagen wurden die Elefanten an 26 Tagen bewegt, nicht länger als 15-30 Minuten.
    Von 119 Tagen wurden die Elefanten 93 Tage in ständiger Kettenhaltung gehalten (24Std./Tag).
    Die Pferde erhielten an 99 Tagen 28x Auslauf. Ganze 52 Tage beim Gastspiel in Holland erneut ohne Auslauf. (65)

    11-12/2003
    Zustand in der Haltung unverändert. Das Abladen der Tiere muss verbal angeordnet werden, kein Auslaufgehege. Futterversorgung erneut katastrophal. Der Zirkus hinterlässt Schulden. (64)

    10/2003
    Das Insolvenzverfahren wird mangels Masse nicht eröffnet und dafür eingestellt. (63)

    09/2003
    Wesel: Bei dem bereits 06/2003 vom Tierschutz beanstandeten Haflinger wird Hufkrebs festgestellt. Der Hufschmied lehnt eine Behandlung ab und weist auf die Notwendigkeit einer Behandlung in einer Pferdeklinik hin. Die Geschäftsführerin Barbara Rothmund wird verhaftet (Anmerkung: Der Grund ist uns unbekannt) und nur gegen eine Kaution von 4.000,00 Euro auf freien Fuß gesetzt. Eine Videodokumentation beweist auch hier die mangelnde Haltung der Tiere: Keine Heizung für die wärmeempfindlichen Tiere, nur nasse Strohauflagen, kaum Bewegung stattdessen Kettenhaltung. Kaum Vorstellungen. (62)

    Auf Anordnung der Behörden wird ein Auslaufgehege für Pferde aufgebaut. Das Veterinäramt bittet den örtlichen Tierschutz um Futterspenden. Für die Elefanten fehlte nach 3 Tagen Aufenthalt immer noch das Auslaufgehege. (61)

    11/2003
    Dass Sikkim nicht von Kindheit an geschädigt ist (das brachte der Zirkus als Entschuldigung hervor) zeigte sich daran, dass sich ihr Allgemein- und Hautzustand erkennbar gebessert hat. Sie hat wache Augen, die Tränen- und Temporaldrüsenaktivität (Hinweis auf schlechten Allgemeinzustand und Stress) deutlich verringert. Die Schädigung des Bewegungsapparates ist zwar irreparabel, jedoch zu verbessern und schmerzfrei zu halten. (59)

    Das Leiden der 5 indischen Elefanten und Pferde setzt sich fort. 2 der Elefanten arbeiten seit mindestens 1997 nicht mehr, die erforderlichen Haltungsbedingungen für diese Tiere sind nicht hergestellt. Sie stehen weiterhin Tag für Tag, Jahr für Jahr in Kettenhaltung. (60)

    15.08.2003
    Kurzprotokoll des Dr. Schaller über die „Begutachtung der Elefantenhaltung des Zirkus Althoff in Vreden am 15.08.2003“. Dr. Schaller bemängelte „schwerste Fehlstellungen“ der Hinterbeine bei der Afrikanischen Elefantenkuh und „schwerste Veränderungen beider Tarsalgelenke“, die irreversibel sind; darüber hinaus „tierpflegerische Defizite“ und unprofessionelles Management. (71)

    13.08.2003
    Strafanzeige gegen Zirkus Althoff durch eine Tierschutzinitiative bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Az. 820 Js 36733/03. Vorwürfe: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in Elefanten- und Pferdehaltung (Pferde Jacko und Pinky) und zum Tod der Elefantenkuh Samba sowie gegen die Behörden wg. Unterlassung, Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt u.a.

    08/2003
    Auf Vermittlung der Behörden tritt der Zirkus Sambas Schwester Sikkim dem Zoo Osnabrück ab. Zuvor wurde für Sikkim ein Reiseverbot verhängt. Ihr Zustand war verwahrlost: Abgemagert, verwahrlost, drastischer Muskelabbau, jahrelang fehlende Hufpflege. Sikkim muss zunächst vom Zoo aufgepäppelt werden, um eine Narkose zu überstehen zu können. Ein Leben ohne Ketten beginnt. „Sie muss das Laufen erst wieder lernen“. (58)

    08/2003
    Die Elefantenkuh Samba ist in Gronau / Westfalen (Anmerkung: in noch jungen Jahren) verendet. Recherchen ergeben, dass das Tier aus eigenen Kräften nicht aufstehen konnte. Es wurde zweimal mittels eines Staplers aufgerichtet und zum nächsten Gastspielort gekarrt, obwohl das Tier längst nicht mehr transportfähig war. Eine Blutuntersuchung ergab eine chronische Nierenentzündung. (56) (Anmerkung: dies ist eine häufige Todesursache bei „Zirkus“elefanten. Elefanten brauchen trockenen Unterstand und Mindesttemperaturen von 17°C. Diese Bedingungen sind im Herbst, Winter und Frühjahr häufig nicht gegeben. In 02/2003 gab ein Tierpfleger des Zirkus schriftlich zur Aussage, dass er sich bei nächtlichen Temperaturen von -15° im Elefantenzelt an den Tieren gewärmt habe. Es gab keine Heizung für ihn und auch nicht für die Tiere.)
    Laut späteren Angaben des Veterinäramtes DH sei ein Tier in dem Zustand nicht mehr transportfähig. Doch ein Reiseverbot war sowohl von der Bezirksregierung unterlassen worden und der Zirkus konnte weiter unbehelligt mit dem sterbenden Elefanten ziehen (56)

    Spätere Recherchen ergaben außerdem, dass bereits hier ein Insolvenzantrag seitens der Krankenversicherung gestellt wurde. Nicht nur, dass Sozialversicherungsabgaben rückständig waren, auch wurden über Jahre hinweg mehrere abhängig Beschäftigte zu Niedrigstlohnbedingungen nicht versichert, nicht angemeldet und erhielten nicht die vereinbarten Lohnzusagen. Dafür behielt der Zirkus die Pässe ein. (57)

    05.08.2003
    Sektionsbericht des Instituts für Pathologie Hannover über die gestorbene Elefantenkuh ‚Samba’. Neben vielen anderen Feststellungen führte eine „hochgradige Bronchopneumonie“ zum Exitus des Tieres. (71)

    07/2003
    Nach monatelangen Beanstandungen gibt der Zirkus die 3 Pferde auf einen angeblichen Gnadenhof. Es erfolgen Falschangaben bzgl. des Gnadenhofes. Es dauert Monate, bis der Aufenthalt der 3 Tiere durch Tierschützer recherchiert ist und damit auch weitere Informationen: Kurz nach der Aufnahme ist der Friese Aras verstorben. (55)

    06/2003
    Der Zirkus weicht von der geplanten Route ab und taucht unter. Nach internen Angaben befürchtet er in Göttingen den Einzug der Elefanten von den Behörden. (54) (Anmerkung: Der Zirkus hätte die Pflicht, seinen Standort den Behörden mitzuteilen)

    06/2003
    Tagesfotodokumentation von Tierschützern ergibt: Zerrissene Zelte, Hitzestau im Zelt, kein Auslauf, kein Futter, nur 3 Vorstellungen in 10 Tagen. Elefantenkuh Samba in katastrophalem (laut Elefantenexperten „dramatischen“) Zustand (eingefallen, dehydriert). (53)

    06/2003
    Zirkuskreise melden der European Elephant Group katastrophale Futterversorgung der Tiere. (52)

    03/2003
    Verstoß gegen die Meldepflicht, wieder kein Auslaufgehege für Pferde, Elefanten wieder in Kettenhaltung. (50)

    01-03/2003
    Winterquartier Damme: Die Anforderungen und Auflagen an ein Winterquartier sind mindestens 3 Wochen nicht erfüllt. Die Elefanten stehen in permanenter Kettenhaltung im Stallzelt. Der Zustand der 2 Afrikaner wird von einer Tierfreundin beanstandet, die Behörden eingeschaltet. Samba zeigt ein Ödem, aktive Tränen- und Temporaldrüsen, schlimmes Hinterbein von Sikkim, Rüsselerkrankung bei Wicky. Nur auf Anordnung der Behörden wird ein provisorischer Innenauslauf errichtet. Spuren regelmässiger Bewegung sind nicht erkennbar. Eine Videodokumentation ist nur mit einer Infrarotkamera möglich, da es im Stallzelt (Lebensraum Winter) zu dunkel ist. Der Abschlussbericht des Veterinäramtes Vechta nennt erhebliche Mängel. Der Zirkus hinterlässt 30.000 Euro Schulden für die gemietete Reithalle.
    Der Abschlußbericht von Veterinäramt Vechta (Anmerkung: 06/03!) sagte dann erhebliche Mängel aus und dass nächstes Jahr eine solche Unterbringung nicht noch mal stattfinden darf. Anordnungen, Bußgelder oder Eintragungen ins Tierbestandsbuch wurden nicht erlassen „man will ihm das Geld lieber für das Futter der Tiere lassen…“.
    Und wieder ließ man den Betrieb weiterreisen. In diesem Jahr sterben die Elefantenkuh Samba und die Pferde Aras und Popei. (48)

    Erst jetzt ergeben Recherchen, dass der Zirkusbetrieb am 31.12.2002 auf die langjährige Geschäftsführerin umgeschrieben und am 06.03.03 im Handelsregister OS unter HRA 7269 eingetragen wurde. Wieder versucht der Betrieb durch ein Verwirrspiel von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeit sich den Behörden und gesetzlichen Anforderungen zu entziehen. Erst 03/04 ergibt sich, dass auch das Eigentum an den Tieren umgeschrieben wird. Damit reiste der Betrieb 2003 1 Jahr ohne erforderliche § 11 Genehmigung, was als Ordnungswidrigkeit bis zu 50.000 DM zu ahnden ist. (49)

  • 2000-2022

    05/2002
    Gastspiel in Messkirch. Eine aufmerksame Passantin entdeckt, dass die Pferde bei Außentemperaturen von über 30°C den gesamten Tag über nicht abgeladen sind. Sie hört heftiges Gepolter vom Schlagen der Hufe im Wageninneren und verständigt die Behörden. (46)

    2002
    Friese Sandokan stirbt. (45)

    2001
    Friese Orion stirbt. Hinweise und Beanstandungen über den Zustand gab es bereits Monate zuvor. (44)

    04/2001
    Pony Pepino stirbt. Hinweise und Beanstandungen über den Zustand des Tieres gab es bereits Monate zuvor. (43)

    03-04/2000
    1 Friese lahmt (er stirbt später), andere sind verletzt, die Vorstellung von 4 Friesen entfällt. Ein Pony ist extrem abgemagert (stirbt später). (41)

    Die StA konnte zwar die Manipulation der Reisegewerbekarte von 1993 auf 1998 nachweisen, jedoch nicht durch welche Person. Damit wurden die Anfang 1998 eingezogenen Genehmigungen wieder auf Evelyne Althoff erteilt. Gitta Althoff, die Nichte und von 1998 bis 2000 Erlaubnisinhaberin sollte 01/04 wegen ausstehender Bußgelder (noch aus dieser Zeit) verhaftet werden. (42)

  • 1998/1999

    11/99
    Entsprechend einer städtischen Verfügung von OS sollte der Zirkus die 2 afrikanischen Elefanten Samba und Sikkim bis 11/99 an einen festen Standplatz untergebracht haben. Diese wurde jedoch ignoriert. Beim Weihnachtsgastspiel in Hannover kommt es zum ungenehmigten Transport der zwei Afrikaner vom Winterquartier Delmenhorst nach Hannover. Hannover sollte nun die letzte Station für die Tiere sein, die Elefanten sollten in einen spanischen Safaripark untergebracht werden. (Anmerkung: In Deutschland konnte kein Platz gefunden werden – der Safaripark Hodenhagen lehnte eine Aufnahme der zwei Afrikaner wegen des schlechten Zustands der Tiere ab). (40)

    09/10 1998
    Das Gastspiel in Ludwigshafen kann nach rechtlicher Prüfung nicht wie ursprünglich vorgesehen, untersagt werden. (39)

    09/1999
    Es erfolgt Strafanzeige gegen den Zirkus, da die 8 Tiger sowie 2 Elefanten gegen Eintrittgeld gezeigt werden, obgleich keine §11 Genehmigung vorliegt. (38)

    08/1998
    PETA und Autorin/Moderatorin Elke Heidenreich sprechen persönlich im BMELF vor. Über die katastrophalen Zustände bei Zirkus Giovanni Althoff wird gesprochen. Man verspricht den Besuchern, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und konsequent gegen Althoff vorzugehen, um das Leiden der Tiere zu beenden. Das BMELF bezeichnet den Zirkus ebenso als Skandalzirkus. (37)

    04.07.1998
    Obwohl die hormonelle Unfruchtbarmachung 1996 angeordnet wurde, gibt es in dem Tigerbestand Nachwuchs. 2 Tigerbabys werden geboren. (36)

    01.07.1998
    Die Stadt Ludwigshafen versagt dem Zirkus die Gastspielgenehmigung aus Gründen des Tierschutzes. (35)

    19.05.1998
    Information der Genehmigungsbehörde Osnabrück:
    – die betroffenen Pferde sind bis 30.06.98 in andere Hände zu geben
    Die Abgabeverfügung lautet nur noch auf 2 Friesen (blind)
    – die vier jüngeren Tiger werden in diesen Tagen (was bereits für Anfang April vorgesehen war) einem Dompteur übergeben.
    – die geplante Lösung, die vier älteren Tiger in eine holländische Auffangstation zu geben hat sich vorerst zerschlagen, weil die Stadt OS nicht bereit ist, die Kosten der Unterbringung zu übernehmen. Damit werden die Tiere weiterhin in tierschutzwidriger Haltung überlassen (34/2)

    12.05.1998
    Der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz bestätigt das „Dilemma des Vollzugs“ und verspricht, „dass ein weiterer Anlauf unternommen wird, eine den Zielen des Tierschutzes gerecht werdende Lösung zu erreichen“. (34)

    06.05.1998
    Die am 9.3. verfügte Unterbringung der Tiger in die holländische Auffangstation erfolgt nicht. (33)

    03/1998
    Beim Gastspiel in Darmstadt beanstandet das Veterinäramt die Haltung der 8 bengalischen Tiger als nicht artgerecht. Sie sind seit 3 Jahren ohne Dompteur im Zirkuswagen untergebracht. Laut Stadt Osnabrück: „Wenn im nächsten halben Jahr noch eine Beschwerde eingeht, werden wir die sofortige Wegnahme der Tiere anordnen“. (32)

    09.03.1998
    Als es zum Einzug der Tiere kommen soll, werden die verantwortlichen Personen je nach Opportunität ausgetauscht. Eine neue Genehmigung für die 5 asiatischen Elefanten und die Pferde wird befristet bis 08.12.1998 auf den Namen der Nichte Gitta Althoff erteilt. Für beide afrikanischen Kühe werden keine Genehmigungen erteilt – trotzdem werden sie mitgeführt. (29)

    Die Verfügungsgewalt über 5 der 9 Tiger liegt bei der Stadt Osnabrück. (30)

    Die 5 der älteren, ca. 20-jährigen Tiger sollen in eine niederländische Auffangstation abgegeben werden. Die 4 jüngeren ca. 4-jährigen Tiger sollen zunächst (ohne Haltungsgenehmigung) bei Althoff verbleiben. Angeblich soll ab 4/1998 ein Dompteur für die Tiger kommen. Die Tiere sind weiterhin ohne jegliche Bewegung untergebracht. 3 Friesenpferde sollen mit einer Frist zu Mai 1998 abgegeben werden. (31)

    Anfang 1998
    Speyer: Es wird aufgedeckt, dass die Reisegewerbekarte gefälscht ist. Die Gültigkeit von 1993 auf 1998 wurde geändert, sodass Althoff ganze 5 Jahre ohne gültige Genehmigung unterwegs war. (26)
    Die StA Ludwigshafen ermittelt wegen der gefälschten Reisegewerbekarte. Nachdem bereits Giovanni Althoff wegen fehlender Zuverlässigkeit keine Erlaubnis mehr für die Haltung und Zurschaustellung von Tieren erhielt, waren jetzt alle Erlaubnisscheine auch von Ehefrau Evelyn Althoff eingezogen worden. (27)

    03/1998
    Ein schriftlicher Bescheid zur Beschlagnahme aller 9 Tiger, 7 Elefanten und 25 Pferde ergeht an das Veterinäramt Ludwigshafen. (28)

  • 1996/1997

    11/1997
    Das informierte BMELF verweist auf die Zuständigkeit für den Vollzug des Tierschutzgesetzes auf die nach Landesrecht zuständigen Behörden. (25)

    11/1997 – 01/1998
    Die Stadt Ludwigshafen (dort hat er sein Winterquartier aufgeschlagen) meldet wieder Negatives an die Genehmigungsbehörde in Osnabrück. Winterquartier in Schifferstadt mit u.a. Elefanten und 9 Bengalische Tigern. 2 Elefanten sterben, ebenso 1 Bengalischer Tiger. Einen „Tierlehrer“ gibt es nicht. Die Tiger können den Transportwagen – auch mangels Außengehege – niemals verlassen. Eine Tierhaltegenehmigung für die Tiger kann der Zirkus nicht mehr vorweisen. Dennoch reiste er mit der – nunmehr illegalen – Fracht völlig unbehindert durch die Lande. Das Winterquartier entsprach nicht den Anforderungen des §2 Tierschutzgesetz, insbesondere die Tiger und 2 Afrikaner werden als Problem benannt. (24)

    17.11.1997
    Aufforderung an die Artenschutzbehörde zum Einzug der §11 Genehmigung und Einzug der Tiere aufgrund nicht Erfüllung der Anforderungen und Mindesthaltungsbedingungen gemäß den Zirkusleitlinien mit anderweitiger art- und tiergerechter Unterbringung vor allem der Tiger und Elefanten. (23)

    5.11.-16.11.1997
    Saarbrücken: für die 10 mitgeführten Tiger liegt keine Haltungsgenehmigung vor. (22)

    07/97
    In einem Schreiben an das BMELF, Dr. Baumgartner schreibt Dipl. Biologin J. Sch., die sich seit mehreren Jahren im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen mit der Haltung von Elefanten in Zirkusbetrieben befasst und deren Arbeit von Prof. Dr. Klaus Zeeb betreut wird, folgendes (hier kurze Zusammenfassung):

    Seit 1992 hielt ich mich mehrmals für mehrere Tage bei Giovanni Althoff auf.

    Die körperliche Konstitution der Afrikanischen Elefanten (Samba und Sikkim) ist schon seit mehreren Jahren sehr schlecht.

    Im Winter 1994/1995 stellte ich mit Prof. Dr. Zeeb eine ausgesprochen schlechte körperliche Konstitution sowie einen schlechten Ernährungs- und Pflegezustand von Samba und Sikkim fest.

    Das Veterinäramt wurde eingeschaltet, Auflagen erteilt, denen der Zirkus aber nur teilweise nachkommt.

    Es wurden in den letzten Jahren zahlreiche Bemühungen unternommen, etwas gegen die Haltungsbedingungen in diesem Zirkus zu unternehmen. Dabei suchten wir immer die Zusammenarbeit mit den zuständigen Amtsveterinären und vermieden es, andere Wege, zum Beispiel das Einschalten von Presse oder Tierschutzorganisationen zu gehen.

    Die Bemühungen waren nicht erfolgreich. Wir scheiterten immer wieder an dem unzureichenden Kontrollsystem der Behörden.

    Jeden neuen Aufenthaltsort mussten wir mühsam erneut suchen.

    Obwohl die Tierhaltung des Zirkus Giovanni Althoff seit 1995 immer wieder beanstandet wurde, sind die Verhältnisse den zuständigen Behörden nicht bekannt.

    Der Auflage seiner Heimatbehörde, zu Anfang der Zirkussaison 1997 einen Tourneeplan vorzulegen, kam er nicht nach, die Behörde forderte dies auch nicht ein.

    Es besteht eine mangelhafte Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Die Todesfälle wurden nicht an die Behörde der Heimatadresse weitergegeben, über die Todesfälle erfuhren sie von uns.

    Die Besichtigung der Verhältnisse im Zirkus durch die verschiedenen Amtsveterinäre hatten mehrmals konträre Ergebnisse zur Folge, obwohl oft nur wenige Tage zwischen den einzelnen Besichtigungen lagen.

    Es besteht keinerlei funktionierende Informationsweitergabe zwischen den Amtstierärzten über die Verhältnisse im Zirkus, obwohl Beanstandungen in das vom Zirkus geführte Tierbestandsbuch eingetragen werden müssten und das Tierbuch bei jeder Besichtigung eingesehen werden sollte.

    Amtsveterinäre sind unzureichend ausgebildet, die Haltung von exotischen Tieren zu kontrollieren. Eine sachgerechte Beurteilung der Haltung ist unter solchen Voraussetzungen nicht gewährleistet.

    In Gesprächen mit verschiedenen Amtstierärzten wurde deutlich, dass die fehlenden fachlichen Grundlagen, die Schwierigkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der mangelnde Informationsfluss zunehmend zur Resignation gegenüber dem Problem der Zirkustierhaltung führt.

    Die Einstellung der Amtsveterinäre, nichts zu unternehmen, was durch die nur kurzzeitige Zuständigkeit, bedingt durch die Reisetätigkeit des Zirkus, keine Konsequenzen hat, nimmt überhand.

    Keine Behörde sah sich gezwungen, die Todesfälle der Elefanten genauer zu untersuchen, obwohl 1995 von dem Elefantenpfleger K.B. im Auftrag der Zuständigen Veterinärbehörde ein Bericht über die Situation im Zirkus erstellt wurde, in dem er den Tod der Tiere voraussagte.

    Tiere leiden und sterben unnötig, weil die Behörden nicht rechtzeitig handeln. Die Behörden haben einen hohen Anteil am Tode der Tiere bei Giovanni Althoff zu verantworten. (21)

    07/97
    Diplom Biologin J.Sch., die sich seit mehreren Jahren im Rahmen von wissenschaftlichen Untersuchungen mit der Haltung von Elefanten in Zirkusbetreiben befasst und deren Arbeit von Prof. Dr. Klaus Zeeb betreut wird, fasst das Ergebnis einer Besichtigung des Zirkus zusammen. Hier nur kurze Auszüge:

    Während der gesamten bisherigen Saison war nur ein Pfleger für die 7 Elefanten zuständig.
    Der Stall war zum Zeitpunkt der Besichtigung nach Aussage des Pflegers seit zwei Tagen nicht mehr ausgemistet.
    Die Aufenthaltszeiten im Freilauf sind sehr kurz.
    Nur 3 Elefanten treten in der Manege auf.
    Die Hautpflege wird nur an den 3 in der Vorstellung auftretenden Elefanten durchgeführt. Alle Elefanten weisen Mängel in der Hautpflege auf (verkrustete Hautbereiche). Besonders stark ist dies bei Samba und Sikkim ausgeprägt. Die schlechte Hautpflege zeigte sich auch daran, dass alle Tiere Mistflecken von mehreren Tagen an den Hinterkuppen aufwiesen.
    Bei allen Tieren sind an den Hinterbeinen die Fußnägel ausgewachsen. Bei Samba und Sikkim zeigte sich ein Schiefstand der Hinterbeine aufgrund mangelnder Pflege. Sie zeigten zudem häufiges Reiben der Sohlen an Ketten oder Kanten des Podiums. Die unzureichende Fußpflege und das lange Stehen in Urin und Kot begünstigt die Entstehung von Huferkrankungen wie Hufkrebs.
    Sikkim und Samba zeigen verstärkte Temporaldrüsenaktivität, was ein Anzeigen für Stress darstellt.
    Außerdem zeigten beide Tiere eine ausgeprägte Tränendrüsenaktivität, die auf eine allgemeine Gesundheitsstörung hinweisen kann sowie aufgeblähte Bäuche und eine stark hervor gewölbte Nabelregion, was ein Hinweis auf Eiweißmangel sein kann.
    Sikkim geht hinten deutlich lahm, ist unsicher beim Aufsetzen der Hinterbeine und knickt mit dem linken Hinterbein immer wieder ein.
    Sikkim macht einen geschwächten Gesamteindruck. Bereits Monate zuvor wurde ein Vitamin-E-Mangel (könnte das Lahmen verursachen) festgestellt, der durch Fütterung von Melasse therapiert werden soll.

    Frau J. Sch. kommt zu dem Schluss, dass aufgrund des Zustandes der Afrikanischen Elefanten weitere Todesfälle nicht ausgeschlossen werden können.
    Die Asiatischen Elefanten zeigen keine Mangelsymptome, was vermutlich auf die bessere Ernährung der Tiere als Jungtiere zurückzuführen ist. Mängel in der Haut- und Fußpflege sowie unzureichende Bewegung sind aber bei allen Elefantenarten (Afrikaner und Asiaten) zu beanstanden. (20)

    01/1997
    Die 4 Afrikaner (Siam, Nady, Samba und Sikkim) sowie die indische Elefantenkuh Maya verfügen nicht über die nach Artenschutz gemäß Washingtoner Artenschutzabkommen im Anhang 1 geschützte Tiere vorgeschriebene Cites-Bescheinigungen, die Auskunft über Herkunft und Alter geben. Aber die Artenschutzbehörde Niedersachsen (NLÖ) erteilt noch 1/97, im gleichen Monat als Siam stirbt, eine Ausnahmegenehmigung vom Vermarktungsverbot und der Nachweispflicht für die 4 Afrikaner und 1 Inder. (19)

    01/1997 und 05/1997
    Die 19-jährige Siam und die 17-jährige Nady (afrikanische Elefantenkühe) wurden wegen hoffnungsloser körperlicher Verfassung eingeschläfert. Sie zeigten eitrige Pusteln am gesamten Körper (keine Elefantenpocken). Nady lahmte kurz vor ihrem Tod stark an beiden Hinterbeinen. Kurz vor ihrem Tod waren beide Tiere nicht mehr in der Lage zu stehen. Vitamin E und Eiweißmangel wird angenommen (18)
    Bis 1997
    starben 8 afrikanische Elefanten des Zirkus G. Althoff (17)

    1997
    „Die 9 Elefanten lassen Rüssel und Ohren hängen, sehen abgemagert aus, einige können kaum laufen, bei anderen deutet vieles darauf hin, dass die Ränder der Ohren erfroren sind. Nebenan im Gitterkäfig hocken 13 bengalische Tiger (4qm pro Tier). Sie wirken schäbig und aggressiv, weil kein Dompteur vorhanden ist und sie deshalb seit Wochen nicht beschäftigt werden … .“(16)

    12/1996
    Das Veterinäramt Ludwigshafen stellt Erfrierungen an den Ohren der 5 indischen und 2 afrikanischen Elefanten fest. „Mängel in der Tierhaltung“ signalisierten die Veterinäre an das Ordnungsamt in Osnabrück (15)

    04/1996
    Frau Pollmann, Tierhygienisches Institut Freiburg übersendet an das Ministerium in Baden-Württ. eine Liste des behördlichen Schriftverkehrs und weitere Vorkommnisse im Zusammenhang mit Giovanni Althoff von Januar 1995 bis März 1997 (14)

    02/1996
    Gutachten von Karl Heinz Behring und Hans-Joachim Still im Auftrag der Kreisverwaltung Ludwigshafen am Rhein. Katastrophale Zustände und Haltungsbedingungen werden angegeben, der Tod von 2 afrikanischen Tieren vorausgesagt (13)

    12/1995-1/1996
    Althoff gastiert vier Wochen lang in Mainz. Es herrschten Minustemperaturen mit eisigem Ostwind. Das Tierzelt war in einem sehr schlechten Zustand mit Rissen und Löchern. In diesem Zelt standen 7 Elefanten auf nackten Holzpritschen. Alle Tiere waren an den Füßen angekettet. Die Ketten ließen ihnen einen Bewegungsspielraum von ca. einer halben Schrittlänge. Alle Tiere zeigten starke Verhaltensstörungen: sie webten heftig und ununterbrochen. Die Pfleger näherten sich den Tieren ausschließlich mit einem Eisenhaken. Das Tierzelt wurde nicht beheizt. Entsprechende Generatoren waren zwar vorhanden – sie wurden aber nur selten und dann nur kurzzeitig in Betrieb genommen. In der Regel nur dann, wenn Kontrollbehörden den Platz aufsuchten. Nachts waren die Wärmegeneratoren grundsätzlich außer Betreib. Elefanten benötigen eine Außentemperatur von mindestens 17 Grad Celsius, besser 20 Grad Celsius. Zudem setzt kalter Wind ihre Körpertemperatur weiter herab, minus 3 Grad Celsius können dann den physischen Leidensdruck von minus 20 Grad bewirken (12)

  • 1992-1995

    1995/96
    In Freiburg sollen nach katastrophalen Zuständen die Elefanten beschlagnahmt werden. Die Beschlagnahme scheitert an fehlenden Plätzen für die Tiere.

    1995
    Belinda schleudert einen Holzprügel in einen Kinderwagen, ein Baby wurde verletzt. (10)

    01/1995
    Auflagen durch die Stadt Freiburg. (9)

    1994
    1 toter indischer Elefant wird registriert. Name, Alter oder Todesursache bleiben unbekannt.
    (Anm. von PETA: handelt es sich hier um Henriette, die 1987 eine Frau tötete? Oder ist die derzeit noch beim Zirkus verbliebene Maja identisch mit Henriette? Ein Pfleger sagte aus, Maja habe eine Frau getötet)

    1992
    stirbt die Elefantenkuh Lulu im jungen Alter von nur 10 Jahren (5)

    Verkauf von 2 asiatischen Elefanten an Theo Gärtner, der 1996 durch ind. Elefanten Sabi zu Tode kommt (6)

    Inzwischen verschwindet die indische Elefantenkuh Henriette, ihr Verbleib bleibt offen (7)

  • 1984-1989

    1986-1989
    5 afrikanische Elefanten sollen nach Angaben der Zirkusfreunde nach Schweden ausgeliehen sein, doch die Presse und European-Elephant-Group e.V. berichten, dass bis 1997 acht afrikanische Elefanten gestorben sind (4)

    1987
    Die ca. 27-jährige asiatische Elefantenkuh Henriette trampelte in Goslar eine 80-jährige Tierschau-Besucherin zu Tode (3)

    1985
    präsentierte Giovanni Althoff in Landshut noch 21 Elefanten, davon 10 erwachsene Asiatische Elefantenkühe und 11 Afrikanische Elefantenkühe im Alter zwischen 3 und 7 Jahren (2)

    1984
    während der Vorstellung stürzte eine Elefantenkuh in die Loge. Dabei wurden 6 Personen verletzt (1)

Was Sie tun können

Bitte besuchen Sie niemals einen Zirkus mit Tieren. Das Tierleid bei Zirkus Giovanni Althoff ist kein Einzelfall: Auch in Zirkusbetrieben wie Circus Krone, Zirkus Charles Knie, und anderen werden Tiere misshandelt und gequält. Entscheiden Sie sich daher für tierfreundliche Alternativen!

  • Quellen

    (1) „Dokumentation 2000 Elefanten im Circus“ von Elefanten-Schutz Europa e.V., Circus-Zeitung 7/1984
    (2) „Dokumentation 2000 Elefanten im Circus“
    (3) „Dokumentation 2000 Elefanten im Circus“ und BILD München, 5.8.87
    (4) Neue Presse 31.12.1999
    (5) „Dokumentation 2000 Elefanten im Circus“
    (6) „Dokumentation 2000 Elefanten im Circus“
    (7) Chronik der Initiative Tierschutz für Pferde
    (9) Bericht der Diplom-Biologin Jeannette Schmid
    (10) „Dokumentation 2000 Elefanten im Circus“
    (12) „Dokumentation 2000 Elefanten im Circus“
    (13) Bericht der Diplom-Biologin Jeannette Schmid
    (14) Bericht der Diplom-Biologin Jeannette Schmid
    (15) Neue Osnabrücker Zeitung vom 21.03.1998
    (16) Hör-Zu 1997
    (17) Neue Presse Hannover vom 29.12.1999
    (18) „Dokumentation 2000 Elefanten im Circus“ und Diplom-Biologin J.Schmid
    (19) vgl. (7)
    (20) Bericht der Diplom-Biologin Jeannette Schmid
    (21) Bericht der Diplom-Biologin J. Schmid an BMELF
    (22) Schreiben Oberbürgermeister vom 10.03.1998
    (23) Tierschützerin D. vom 17.11.1997
    (24) Osnabrücker Zeitung vom 21.03.1998 und Schreiben von OS vom 24.10.1998
    (25) Schreiben des BMELF vom 28.11.1997
    (26) Osnabrücker Zeitung vom 21.03.1998
    (27) OZ vom 21.03.98, OS 14.10.98, OS 27.5.99
    (28) vgl. (7)
    (29) vgl. (7)
    (30) OZ vom 21.03.98
    (31) Tel. Frau D. mit Veterinäramt Ludwigshafen am 10.3.98, OZ 21.3.98 und OS 19.3.98
    (32) Presse in Darmstadt am 19.3.98
    (33) OS 6.5.98
    (34) Schreiben des Ministerpräsidenten Kurt Beck
    (34/2) OS vom 19.05.1998
    (35) Schreiben der Stadt vom 1.7.98
    (36) VgtM vom 4.7.98
    (37) PETA-Deutschland e.V.
    (38) vgl. (7)
    (39) Schreiben der Stadt vom 10.08.98
    (40) Oldenburger Volkszeitung 31.12.99, NP 29.12.99, NP 01.00
    (41) Initiative Tierschutz für Pferde
    (42) ebenso
    (43) ebenso
    (44) ebenso
    (45) ebenso
    (46) ebenso und Pferdeschutz Bodensee
    (47) vgl. (7)
    (48) ebenso
    (49) bis (67) ebenso
    (68) Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück v. 7.7.2004, Az. 3 B 15/04
    (69) Strafanzeige Dr. Leondarakis v. 18.6.04, Bestätigungsschreiben der Staatsanwaltschaften
    (70) Gutachten Dr. Fred Kurt
    (71) Verfahrensakten StA Hanau 1013 Js 9934/04
    (72) Ermittlungsbericht einer Tierschutzmitarbeiterin Oktober 2004
    (73) Gutachten Dr. Schwammer v. 23.7.2004
    (74) Gutachterliche Stellungnahme Dr. Schaller v. 19.07.2004
    (75) Gutachten Dr. Martin (Hessisches Verbraucherschutzministerium) v. 23.7.04
    (76) Strafanzeige der Tierversuchsgegner Hessen v. 12.07.2004
    (77) Gutachten Dr. K. Schaller v. 06.06.2004
    (78) Schreiben der Staatsanwaltschaft Hanau v. 9.9.04 an Stadt Osnabrück und Staatliches Amt f. Lebensmittelüberwachung Gelnhausen
    (79) Schreiben der Staatsanwaltschaft Osnabrück an die Staatsanwaltschaft Hanau v. 6.9.2004
    (80) Beschlüsse des Landgerichts Hanau v. 25.08.2004, Az. 3 Qs 76/04
    (81) Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück v. 19.10.2004, Az. 1 B 20/04
    (82) Bescheid der Staatsanwaltschaft Mainz v. 16.11.2004
    (83) Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts v. 27.12.2004, Az. 7 ME 266/04 – 1 B 20/04
    (84) Anklageschrift der StA Hanau v. 3.5.2005, Az. 1013 Js 9934/04
    (85) Beschluss des VG Osnabrück v. 9.5.2005, Az. 3 B 25/04
    (86) PETA-Strafanzeigen v. 8.7.2005 gegen die Verantwortlichen der Veterinärämter Mainz-Bingen und Bad Kreuznach, Az. 1021 Js 010028/05 StA Bad Kreuznach
    (87) Rhein-Zeitung v. 28.7.2005
    (88) PETA-Strafanzeige gegen Achatz v. 31.7.2005, Az.: 1023 Js 011307/05 StA Bad Kreuznach
    (89) Einstellungsbescheid der StA München I v. 2.11.2005, Az. 115 Js 12136/05
    (90) Bescheid der StA Bad Kreuznach an PETA-Deutschland e.V. v. 30.9.2005, Az. 1021 Js 010028/05
    (91) Vollzugsbescheid des Veterinäramtes Bad Kreuznach an E. u. G. Althoff sowie B. Rothmund v. 7.9.2005, Az.: 80/183-00.1/4
    (92) Stuttgarter Zeitung v. 18.11.2005: „Eine Rettungsaktion mit Hindernissen – Heidelberger Zoo gewährt krankem Zirkuselefanten Asyl – Frühere Besitzer fordern Tier zurück“

    (Verantwortlich: Dr. Edmund Haferbeck)