Circus Krone mit verhaltensgestörten Elefanten in Wertheim: PETA fordert kommunales Wildtierverbot

PETA Logo

Wertheim / Stuttgart, 11. Oktober 2017 – Leid der Elefanten stoppen: Ab kommender Woche Mittwoch gastiert Circus Krone mit zahlreichen exotischen Tieren wie Löwen, Tigern und einem Nashorn in Wertheim. PETA übt jetzt scharfe Kritik an Deutschlands größtem Zirkusbetrieb, weil der Reisestress sogar den schwer verhaltensgestörten Elefanten zugemutet wird. Ein Video der Tierrechtsorganisation zeigt nicht nur die Verhaltensstörungen der Elefanten, einiger Pferde und Löwen, sondern gibt auch einen Einblick in den gewaltvollen Umgang mit vielen Tieren: Die Elefanten werden jede Nacht an zwei Beinen fixiert und mit dem Elefantenhaken – einem Stock mit einem spitzen Metallhaken – gequält, damit sie gehorchen. Die Raubkatzen müssen Peitsche und Stock fürchten, wenn sie die eintönigen Tricks in der Manege verweigern. PETA appelliert an die Kommunalpolitiker, ein Zeichen für den Tierschutz zu setzen und Zirkusbetriebe mit Wildtieren künftig zumindest auf kommunalen Flächen nicht mehr zuzulassen. Auf PETA.de/Musterantrag steht zudem ein Musterantrag zur Verfügung, mit dem Kommunalparteien in ihrer Stadt für ein Wildtierverbot aktiv werden können.
 
„Das Leiden der Tiere im Zirkus muss endlich ein Ende haben – auch in Wertheim“, so Dr. Yvonne Würz, Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA. „Tradition rechtfertigt keine Tierquälerei.“
 
Über 85 Städte und Gemeinden haben bereits ein kommunales Wildtierverbot beschlossen –beispielsweise Erfurt oder Stuttgart. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte tierfreundlichen Städten im April 2016 den Rücken gestärkt und betonte anlässlich der Klage eines Zirkusbetriebs ausdrücklich die Entscheidungsfreiheit der Städte bei der Gestaltung ihrer Veranstaltungskonzepte [1]. Ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts München über die Zulässigkeit eines kommunalen Wildtierverbots für Zirkusbetriebe in der Stadt Erding wurde somit rechtskräftig [2]. Hinsichtlich der insgesamt uneinheitlichen Rechtsprechung verschiedener deutscher Gerichte bestätigt ein neues Gutachten aus dem Ministerium für Ländlichen Raum (BW), dass kommunale Wildtierverbote auch weiterhin zulässig sind – insbesondere, wenn neben tierschutzfachlicher Erwägungen auch der kommunalrechtlich relevante Aspekt der Gefahrenabwehr als ein wesentlicher Grund für das kommunale Verbot genannt wird, denn die Verantwortung dafür liegt bei den Kommunen. Jährlich mehrere Dutzend, teils gefährliche Ausbrüche von Tieren im Zirkus bestätigen die Notwendigkeit einer weitergehenden Regelung. 
 
Mehrere Veterinärbehörden, Staatsanwaltschaften und behördliche Gutachter stellten bei Circus Krone in den vergangenen Jahren wiederholt gravierende Missstände bei der Tierhaltung fest, die die Tierrechtsorganisation im Wortlaut auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat. Darin ist beispielsweise von „erheblichen Leiden“ der Pferde die Rede; bei den Elefanten wurden „deutliche Haltungsmängel und Verhaltensstörungen“ sowie „degenerative Veränderungen“ des Bewegungsapparats nachgewiesen.
 
PETA fordert ein grundsätzliches Verbot von Tieren im Zirkus, denn die Unterbringung in kleinen Gehegen, die ständigen Transporte sowie die von Gewalt und Zwang geprägte Dressur führen zu Verhaltensstörungen, Krankheiten und oftmals zu einem frühen Tod.
 
[1] Kveton, P. (2016): Zirkus zieht Klage zurück. Kommunen dürfen weiter Verbote für Wildtiere erlassen. In: Bayerischer Rundfunk.
[2] VG München, Az. M7K 13.2449.

Weitere Informationen:
PETA.de/CircusKrone
PETA.de/Tierverbot-Zirkus
PETA.de/Zirkusunfaelle

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]
 

Kontakt

Kontakt
Kopieren