Circus Krone – Urteil

Februar 2009: Zirkusdirektorin Christel Sembach-Krone wird wegen Tierquälerei verurteilt

Amtsgericht Darmstadt, AZ: 233 Owi-1489 Js 22971/07

1. Zu wenig Beschäftigung für die Elefanten: Hier ist Krone zu 500 Euro verurteilt worden.

2. Mangelnder Auslauf der Pferde: Auch hier wurde Krone wegen Tierquälerei verurteilt.

3. Fehlendes Außengehege bei den Schweinsaffen: Dies wurde nur deshalb eingestellt, weil das Außengehege, das eben seit Jahren gefehlt hat, sofort nach den Darmstädter Feststellungen eingerichtet worden ist, aber das Gericht hat klar gemacht, dass es sich um einen schuldhaften Verstoß handelt.

4. Die tierquälerische Haltung des Nilpferdes: Es kam nur deshalb nicht zur Verurteilung, weil wenige Monate vorher die Münchener Genehmigungsbehörde für „ihren“ Zirkus einen Persilschein ausgestellt hat, nämlich eine weitere Ausnahmegenehmigung. Allein aufgrund dieses Täterschutzes, weit verbreitet bei den Veterinärämtern, ist es in diesem Punkt nicht zur Verurteilung gekommen.

5. Der Kopfstand bei einem der Elefanten: Dieser Teil ist deshalb ausgeklammert worden, weil hier ein verwaltungsgerichtliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg läuft, weil die Veterinärbehörde Hagen eben gerade dieses Kunststück als tierquälerisch gebrandmarkt zur Unterlassung verfügt hat.


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