Circus Krone wirbt mit Löwenbaby im Bayerischen Landtag: PETA kritisiert tierschutzwidrige Aktion

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München / Stuttgart, 19. Juli 2017 – Laut einem Medienbericht haben Vertreter des Circus Krone dem Bayerischen Landtag heute eine Petition übergeben mit der Forderung, dass Wildtiere in der Manege erlaubt bleiben. Der Dompteur des Zirkus, Martin Lacey, hatte bei der Aktion ein nur vier Wochen altes Löwenbaby dabei. Für PETA ist das ein billiger Versuch, Stimmung gegen kommunale Wildtierverbote in Bayern zu machen – auf Kosten eines eben solchen Wildtieres. Die Tierrechtsorganisation appelliert wiederholt an die Landespolitiker, sich für ein Wildtierverbot für Zirkusse einzusetzen.
 
„Löwenbabys sind Wildtiere, keine Kuscheltiere. Das Tierbaby von seiner Mutter zu trennen und für Werbezwecke zu missbrauchen, zeigt wie wenig Circus Krone um das Wohl seiner Tiere besorgt ist. so Dr. Yvonne Würz, Fachreferentin für Zoo und Zirkus bei PETA. „Wir hoffen, dass sich die Landtagsabgeordneten von dieser Aktion nicht blenden lassen.“
 
Über 85 Städte und Gemeinden haben bereits ein kommunales Wildtierverbot beschlossen –– in Bayern beispielsweise Erlangen, Erding oder Fürstenfeldbruck.. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte tierfreundlichen Städten im April 2016 den Rücken gestärkt und betonte anlässlich der Klage eines Zirkusbetriebs ausdrücklich die Entscheidungsfreiheit der Städte bei der Gestaltung ihrer Veranstaltungskonzepte [1]. Ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts München über die Zulässigkeit eines kommunalen Wildtierverbots für Zirkusbetriebe in der Stadt Erding wurde somit rechtskräftig [2]. Hinsichtlich der insgesamt uneinheitlichen Rechtsprechung verschiedener deutscher Gerichte bestätigt ein neues Gutachten aus dem Ministerium für Ländlichen Raum (BW), dass kommunale Wildtierverbote auch weiterhin zulässig sind – insbesondere, wenn neben tierschutzfachlicher Erwägungen auch der kommunalrechtlich relevante Aspekt der Gefahrenabwehr als ein wesentlicher Grund für das kommunale Verbot genannt wird, denn die Verantwortung dafür liegt bei den Kommunen. Jährlich mehrere Dutzend, teils gefährliche Ausbrüche von Tieren im Zirkus bestätigen die Notwendigkeit einer weitergehenden Regelung. 
 
Mehrere Veterinärbehörden, Staatsanwaltschaften und behördliche Gutachter stellten bei Circus Krone in den vergangenen Jahren wiederholt gravierende Missstände bei der Tierhaltung fest, die die Tierrechtsorganisation im Wortlaut auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat. Darin ist beispielsweise von „erheblichen Leiden“ der Pferde die Rede; bei den Elefanten wurden „deutliche Haltungsmängel und Verhaltensstörungen“ sowie „degenerative Veränderungen“ des Bewegungsapparats nachgewiesen.
 
PETA fordert ein grundsätzliches Verbot von Tieren im Zirkus, denn die Unterbringung in kleinen Gehegen, die ständigen Transporte sowie die von Gewalt und Zwang geprägte Dressur führen zu Verhaltensstörungen, Krankheiten und oftmals zu einem frühen Tod.
 
[1] Kveton, P. (2016): Zirkus zieht Klage zurück. Kommunen dürfen weiter Verbote für Wildtiere erlassen. In: Bayerischer Rundfunk.
[2] VG München, Az. M7K 13.2449.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/CircusKrone
PETA.de/Tierverbot-Zirkus
PETA.de/Zirkusunfaelle

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]

 

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