Der Horror-Hof von Datzetal

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Datzetal (Mecklenburg-Vorpommern) / Gerlingen, 16. Februar 2012 – Nachdem ein Milchbetrieb im mecklenburg-vorpommerischen Datzetal aufgrund intensiver Ermittlungen und nachgewiesener Tierquälerei durch die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. seinen Betrieb aufgeben musste, wurde nun ein ehemaliger Angestellter vom Amtsgericht Neubrandenburg zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 25 Euro verurteilt. Der Mann hatte mit einem Knüppel auf Rinder eingeschlagen.

„Auch wenn vieles andere, was an Missständen angezeigt worden war, nicht weiterverfolgt wurde – insbesondere auch nicht gegen die örtliche Veterinärbehörde – sind wir zufrieden mit dieser Verurteilung wegen vorsätzlicher Tierquälerei“, so Dr. Edmund Haferbeck, juristischer Berater bei PETA. „Solche Verurteilungen sind äußerst selten in der landwirtschaftlichen ‚Nutztierhaltung‘. Kein Tierhalter sollte sich in Sicherheit wiegen, denn PETA-Ermittler sind überall unterwegs. Bei der Staatsanwaltschaft Stralsund ist ein weiteres großes Verfahren gegen einen Massentierhalter anhängig.“

PETA hatte im Juli 2010 eine Kampagne gegen den Milchbetrieb in Datzetal-Sadelkow eröffnet. In den vorausgegangenen zehn Jahren wurden dort zahlreiche Missstände beobachtet, die weit über das Erträgliche hinausgingen – von der vom Deutschen Bauernverband beschwörten „guten landwirtschaftlichen Praxis“ keine Spur. Der Michbetrieb lieferte damals an den HUMANA-Konzern (heute DMK), der mit dem Start der PETA-Kampagne sämtliche Lieferbeziehungen einstellte.

Wie so oft, sahen sich die örtlichen Behörden nicht in der Pflicht, gegen die offensichtlichen Missstände vorzugehen. Es ging auch nicht „nur“ um das Prügeln der Rinder, sondern auch um die Kettenhaltung eines Altdeutschen Schäferhundes – dieser führt inzwischen ein glückliches Leben bei einer PETA-Förderin in Berlin –, um gefährliche Baufälligkeiten und um hohe EU-Subventionen, mit denen die Tierquälerei finanziert wurde.

Die PETA-Kampagne führte zur Androhung einer Beschlagnahme der rund 150 Rinder durch die Behörde, sodass der Landwirt seinen Hof aufgeben musste. Und mit dem rechtskräftigen Strafbefehl wegen Tierquälerei gegen einen ehemaligen Angestellten dieses Betriebs hat der Vorgang nun seinen Abschluss gefunden.

Weitere Informationen:
www.peta.de/web/datzetal.3584.html

Kontakt:
Dr. Edmund Haferbeck, 0171 4317387, [email protected]
Aktenzeichen des Verfahrens: 711 Js 13375/10 StA Neubrandenburg

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