Drei Kaninchen in Eßleben getötet – PETA setzt 1000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Eßleben / Gerlingen, 19. Juli 2013 – Brutale Taten in Eßleben: Ein unbekannter Tierquäler hat in der Nacht von Donnerstag den 11. Juli auf Freitag den 12. Juli drei Kaninchen getötet. An zwei verschiedenen Tatorten nahm der Täter die Tiere aus ihren Ställen und tötete sie auf bisher unbekannte Art und Weise. Zwei weitere Kaninchen konnten in der Nähe ihrer Ställe wieder eingefangen werden. Sie blieben unbeschadet. Die Taten geschahen in der Hauptstrasse und in der Strasse Herrenmarter, die Polizei in Schweinfurt sucht den Tierquäler. Da die Kadaver der Kaninchen bereits beseitigt wurden, kann derzeit noch nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es sich um einen tierquälerischen Akt durch einen Menschen handelt. Da die verstorbenen Kaninchen nicht mehr polizeilich begutachtet werden können, kann auch der Beutezug eines anderen Tieres nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. setzt nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail ([email protected]) an die Tierrechtsorganisation oder direkt an das zuständige Polizeirevier.

„Sollte sich herausstellen, dass es sich hier um gezielte Tierquälerei handelt, muss diese Tat unbedingt geahndet werden“, appelliert Kathrin Eva Schmid, Campaignerin für Missstandsmeldungen bei PETA. „Wer einem harmlosen Tier so etwas Kaltblütiges antut, der schreckt auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80-90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Tierschutzgesetz §17 und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Jobst Eggert, 030 6832666-01, [email protected]

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