Einkaufszentrum Milaneo besteht trotz Aufklärung weiterhin auf tierschutzwidrige Taubenvergrämungsmaßnahme

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Stuttgart, 20. Oktober 2017 – Fragwürdige Entscheidung auf Kosten der Tiere: Das Einkaufszentrum Milaneo verwendet eine Klebepaste, die Tauben von Dächern, Vorsprüngen und ähnlichen Plätzen vertreiben soll. Obwohl PETA bereits zum Monatsanfang auf die mit der Maßnahme einhergehenden Verstöße gegen § 13 Tierschutzgesetz, das Artenschutzrecht, das Jagdrecht und das Naturschutzgesetz hingewiesen hatte, hält das Centermanagement des Milaneos weiterhin daran fest. Die Paste wurde auch am Stuttgarter Hauptbahnhof eingesetzt; nachdem die Tierrechtsorganisation das Ordnungs- und Veterinäramt kontaktierte, reagierte die Stadt vorbildlich und ließ das Mittel sofort beseitigen. Daher bedauert PETA die vorläufige Entscheidung ausdrücklich, weist erneut darauf hin, dass es sich beim Einsatz der Paste mindestens um eine Ordnungswidrigkeit handelt, und fordert das Einkaufszentrum mit Nachdruck auf, diese Vergrämungsmaßnahme umgehend zu beenden.
 
„Das Milaneo hält lediglich aus optischen Gründen weiterhin an dieser tierquälerischen Taubenvergrämungsmaßnahme fest und nimmt die damit einhergehenden erheblichen Gefahren für die Tiere billigend in Kauf“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA.
 
Ein Gutachten des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz bestätigt die Tierschutzwidrigkeit des Mittels, und auch die Stadträtin Clarissa Seitz forderte die Entfernung der Paste. Dennoch sieht das Centermanagement keinen Anlass, die Maßnahme zu überdenken und verschließt weiterhin bewusst die Augen vor der Tierschutzwidrigkeit dieser Vergrämungsmaßnahme.
 
Taubenvergrämungspasten sind mit großem Tierleid verbunden: Insekten und kleinere Vögel bleiben ganz stecken, größere Vögel reißen sich Teile des Gefieders aus oder verreiben den Kleber beim Putzen im Gefieder und sterben, da sie dadurch flug- oder gar gänzlich bewegungsunfähig werden.
 
PETA weist darauf hin, dass aus gesundheitlicher Sicht keine Notwendigkeit besteht, Stadttauben zu vertreiben. Für den Menschen sind die meisten Erreger unbedenklich; einige sind zudem vogel- oder taubenspezifisch und stellen daher kein gesundheitliches Risiko für den Menschen dar [1].
 
Anstelle von weiteren Vergrämungsmaßnahmen wäre es zielführender, ausreichend große, betreute Taubenschläge nach dem Augsburger Modell [2] einzurichten und die Tiere artgerecht zu füttern, da Tauben sich gerne an solche Orte binden und Innenstädte entsprechend meiden.
 
[1] http://www.erna-graff-stiftung.de/wp-content/uploads/2017/08/Gefährdungseinstufung-der-Stadttauben.pdf.
[2] http://www.institut-für-die-stadttauben.de/gesamtloesung/augsburger-modell.html.

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 711 860591-529, [email protected]

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