Eiweiler: Kater tritt in illegale Totschlagfalle – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise

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Eiweiler / Stuttgart, 21. Februar 2017 Fahndung nach Tierquäler: In Eiweiler bei St. Wendel ist ein junger Kater in eine verbotene Totschlagfalle geraten und dabei so schwer verletzt worden, dass sein rechtes Vorderbein amputiert werden musste. Der Verein Initiative für Tiere in Not e.V. in Idar-Oberstein wurde am 9. Februar auf diesen Vorfall aufmerksam und erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Der Kater Peter wurde bereits seit zwei Tagen vermisst, als er völlig entkräftet mitsamt der eisernen Falle in einem Maschendrahtzaun verheddert entdeckt wurde. Das Tier hatte sich bei Befreiungsversuchen alle Schneidezähne ausgebissen. Um den Tierquäler zu ermitteln, setzt die Tierrechtsorganisation PETA jetzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Fallenstellers führen. Zeugen, die Informationen beisteuern können, haben die Möglichkeit sich telefonisch unter 01520 – 73 733 41 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym. Das Aufstellen von Totschlagfallen ist im Saarland verboten.
 
„Illegale Tellereisen und Totschlagfallen können für Tiere zum Martyrium werden: Schlagen die Fanggeräte zu, hängen die Tiere oft schwer verletzt fest und leiden unter Angst und entsetzlichen Schmerzen, bis sie gefunden werden oder qualvoll sterben“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Wir hoffen, dass unsere Belohnungsauslobung dazu beiträgt, den Tierquäler zu finden.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.


Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Themen/Jagd

PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 (0)711 860591-528, [email protected]

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