Erneut Hase in Niedereschach erschlagen – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Niedereschach / Stuttgart, 22. Januar 2015 – Fahndung nach Tierquälern: Am Dienstagmorgen um neun Uhr wurde zum zweiten Mal ein erschlagener Hase in einem frei zugänglichen Gehege des Pflegeheims am Eschachpark in der Ortsmitte von Niedereschach gefunden. Bereits in der Nacht zum 23. Dezember 2014 töteten unbekannte Täter ein Tier aus dem Stall. Die Polizei Villingen hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 07721 6010. Derzeit gibt es noch keine Hinweise auf die Tierquäler. Möglicherweise handelt es sich auch um einen Einzeltäter. Um die Polizei bei der Suche zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Informationen aus, die zur Ermittlung und Überführung des oder der Tierquäler/s führen. Zeugen, die Hinweise beisteuern können, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.
 
„Bitte helfen Sie mit, diese brutale Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken der oder die Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“
 
Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“
 
Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/TierischeMitbewohner
PETA.de/Staatsanwalt
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]

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