Erneuter Tierschutzrückschritt geplant: Julia Klöckner will rechtswidrige Kastenstände für Sauen nachträglich legalisieren

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PETA übt scharfe Kritik an lobbyfreundlicher Politik der Bundeslandwirtschaftsministerin

Stuttgart, 21. Mai 2019 – Laut aktueller Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Abschnitt 5, Paragraf 24 (4)) muss es Sauen im Kastenstand möglich sein, ihre Gliedmaßen und Köpfe im Liegen voll auszustrecken. Dies bestätigten auch bereits mehrere deutsche Gerichte, darunter das Bundesverwaltungsgericht. Doch anstatt diese vor Jahren getroffene Regelung einheitlich in die Praxis umzusetzen oder die quälerische Haltung der Sauen in Kastenständen komplett zu verbieten, arbeitet Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) derzeit an einer Überarbeitung, der zufolge dieser Passus in der Verordnung gestrichen werden soll. Demnach sollen für die Landwirte keine Zwischeninvestitionen anfallen, bis konkrete Anforderungen an Kastenstände festgelegt sind – wann diese kommen sollen, ist jedoch unklar. PETA fordert Klöckner auf, ihre Pläne aufzugeben und Kastenstände endlich komplett zu verbieten.

„Es ist unfassbar, dass es eine geltende Verordnung zu Sauen in Kastenständen gibt, die auch von mehreren Gerichten bestätigt wurde, Julia Klöckner aber das wirtschaftliche Interesse der Landwirte wieder einmal höher bemisst. Durch diese heimliche Erneuerung legalisiert sie Tierquälerei“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „Dies ist ein weiterer gravierender Rückschritt für den Tierschutz in der Amtsperiode von Klöckner.“

Hintergrundinformationen
In den Jahren 2014 bis 2016 bestätigten das Verwaltungsgericht Magdeburg, das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Abschnitt 5 des Paragrafen 24 (4) der Tierschutznutztierhaltungsverordnung. Nachdrücklich stellte das Bundesverwaltungsgericht abschließend fest, dass die Sauen seit Inkrafttreten der Verordnung danach hätten gehalten werden müssen – ohne Übergangsfristen.

Sauen in der Zucht werden einen großen Teil ihres Lebens in engen Kastenständen fixiert. Dies betrifft den Zeitraum um die künstliche Besamung, kurz vor der Geburt und während der dreiwöchigen Säugezeit der Ferkel. Immer wieder hat PETA gezeigt, dass diese Haltungsform bei den Tieren zu offenen Wunden, Entzündungen und anderen schmerzhaften Verletzungen führt, denn sie werden durch die Zucht auf immer mehr Ferkel und mehr Fleisch größer und breiter. Doch die starren Kastenstände wachsen nicht mit. In bestehenden Betrieben wäre es für Landwirte unrentabel, die kompletten Kastenstände alle paar Jahre an die Größe der Sauen anzupassen. Zudem können sie immer mehr Sauen in einem Stall halten, je enger die Stände bemessen sind.
Diese Kastenstände, in denen sich die Muttertiere nicht einmal umdrehen können, sind in vielerlei Hinsicht eine Qual für die Tiere: Zum einen verkümmert ihre Muskulatur durch die mangelnde Bewegung und schmerzhafte, entzündliche Liegeschwielen können entstehen. Zum anderen leiden die neugierigen Sauen unter der permanenten Langeweile und entwickeln teilweise Verhaltensstörungen.

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

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Die geplante Verordnungsänderung würde solche tierquälerischen Kastenstände wieder legalisieren. / © PETA Deutschland e.V.

Das druckfähige Motiv kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Kloeckner-Kastenstaende
PETA.de/Schweinezucht-Guenthersdorf
PETA.de/Schweineleben-in-Deutschland
Legalisierte-Tierqual.de/
PETA.de/Recherche-Initiative-Tierwohl
PETA.de/Undercover-bei-Bundestagsabgeordneten

Kontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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