Fahndung nach Pferdeschänder in Wathlingen – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Wathlingen / Stuttgart, 21. Juli 2016 – Tierquäler im Kreis Celle gesucht: Einer Polizeimeldung zufolge versuchte sich ein unbekannter Tierquäler in der Nacht zu Mittwoch auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in der Eicklinger Straße in Wathlingen an einem Pferd zu vergehen. Nachdem der Stallbesitzer bereits in den vergangenen Wochen Unregelmäßigkeiten im Bereich der Pferdeboxen festgestellt hatte, hatte er eine Sicherheitsfirma mit der Überwachung der Stallungen beauftragt. Der Wachdienst erwischte den nackten Mann gegen 0:30 Uhr im Pferdestall und alarmierte die Polizei. Bevor die Beamten eintrafen, floh der unbekleidete Täter. Mehrere Funkstreifenwagen sowie ein Polizeihubschrauber suchten erfolglos nach dem Tierquäler. Im Stall wurden Bekleidungsgegenstände sichergestellt. Die Polizei Wathlingen ermittelt wegen Hausfriedensbruch und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und bittet unter der Telefonnummer 05144 98 66 0 um Hinweise zu der Tat. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Zeugen, die Informationen beisteuern können, haben ebenso die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.

„Immer wieder werden PETA Gewalttaten gegenüber Pferden gemeldet“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Pferdehalter sollten jetzt besonders wachsam sein und weitere Vorfälle umgehend der Polizei melden, um mögliche Tatzusammenhänge aufzuzeigen und die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen.
 
Dieser Vorfall ist nicht der erste in der Region. Im Februar 2014 misshandelte ein Täter in Celle eine Pony-Stute, indem er ihr einen unbekannten Gegenstand in die Scheide einführte und sie dadurch schwer verletzte. In der Nacht vom 4. auf den 5. Juli 2016 fügten unbekannte Täter einer Pony-Stute auf einer Koppel im circa 100 km entfernten Groß Rodensleben erhebliche Schnittverletzungen am ganzen Körper zu.
 
Zoophilie bzw. Sodomie ist auch in der deutschen Gesellschaft ein nicht zu unterschätzendes Problem. Auch wenn das Tierschutzgesetz laut § 3 Nr. 13 Zoophilie bzw. Sodomie seit 2013 verbietet und mit Geldbußen bedroht, finden diese grundsätzlich immer tierquälerischen Handlungen an Tieren statt. Tierquälerei ist eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA weist darauf hin, dass insbesondere Taten, die von sogenannten „Pferderippern“ begangen werden, als Indikator für eine mögliche Vorstufe schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte gelten. Zahlreiche Mörder vergingen sich zunächst an Tieren, bevor ihnen Menschen zum Opfer fielen. So ließ der als „Rhein-Ruhr-Ripper“ bekannte Serienmörder Frank Gust seine perversen Fantasien zunächst an Pferden, Schafen und Rindern aus, bevor er vier Frauen auf exakt dieselbe Weise tötete wie zuvor die Tiere. Bereits in den 1990er Jahren erschütterte eine Serie von „Pferderipper“-Taten die Republik: Damals wurden über 100 Pferde, vorzugsweise in Niedersachsen, gepeinigt.

Die Tierrechtsorganisation rät Pferdehaltern daher zur besonderen Aufmerksamkeit, wenn ein „Pferderipper“ umgeht. Die Tiere sollten – sofern möglich – nachts nicht auf der Koppel stehen, sondern in einer sicheren, bestenfalls mit Videokameras ausgestatteten Stallung untergebracht werden. Alle Zugänge sollten gesichert und abgesperrt sein. Zudem werden die Kontrollgänge nach Möglichkeit zu unregelmäßigen Zeiten durchgeführt. Aus Sicherheitsgründen ist es dabei ratsam, diese mit mindestens zwei Personen auszuführen und Mobiltelefone bei sich zu tragen. Verdächtig erscheinende Personen in der Umgebung sollten unbedingt der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, ebenso wie Personen, die bereits in der Vergangenheit durch ihr Verhalten aufgefallen sind.
 
Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/Zoophilie-Sodomie-oder-der-sexuelle-Missbrauch-von-Tieren
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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