Fische sind keine Fußpfleger: PETA appelliert an Kölner „Fish Spa Marina“, „Fischpediküre“ einzustellen

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Köln / Stuttgart, 12. Oktober 2018 – Freiheit für Saugbarben: Das „Fish Spa Marina“ in Köln preist ein Fußbad mit „Knabberfischen“ als Spa-Behandlung an. Da die sogenannte Fischpediküre PETAs Ansicht nach tierschutzwidrig ist, hat sich die Tierrechtsorganisation bereits Mitte September in einem Schreiben an die Geschäftsführung gewandt. PETA fordert die Verantwortlichen nun erneut auf, das Angebot zu streichen und ein artgerechtes Zuhause für die Fische zu finden. Nachdem eine Antwort bislang ausblieb, schaltete die Organisation jetzt das Veterinäramt ein.
 
„Die Haltung der Fische zu kosmetischen Zwecken ist nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar, da den sensiblen Tieren für die Spa-Behandlungen der Kunden unweigerlich Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. „Die Fische werden als unbezahlte Mitarbeiter benutzt und ihre eigenen Bedürfnisse komplett ignoriert.“
 
Tiergerechte Fischhaltung in Kosmetiksalons nahezu unmöglich – Hintergrundinformationen

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation weist darauf hin, dass die kommerzielle Nutzung der Fische für Kosmetikzwecke mit immensem Leid für die Tiere verbunden ist. Das Umsetzen vom Haltungs- in das Behandlungsbecken und meist fehlende Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sind nur einige der möglichen Stressfaktoren. In Anbetracht dessen sieht PETA nicht einmal ihre Grundbedürfnisse nach Paragraf 2 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes sichergestellt. Im September gab der Beautysalon „Schönhochzwei“ im baden-württembergischen Bietigheim sein Angebot „Baden mit Fischen“ auf, nachdem das Veterinäramt infolge einer Anzeige von PETA erhebliche Mängel festgestellt hatte.
 
Meist werden für die „Fischpediküre“ – also für das Abknabbern von Hautschuppen an den Füßen – Barben der Art Garra rufa (Kangalfisch) genutzt. Die Vorschriften für die Haltung und den Einsatz der Fische sind länderspezifisch geregelt. In Nordrhein-Westfalen wurde die Haltung der Tiere zu kosmetischen Zwecken vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz im Jahr 2011 sogar verboten, 2015 wurde daraus jedoch ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Grundsätzlich müssen Betreiber kosmetischer Einrichtungen mit einem derartigen Angebot bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Je nach Bundesland muss die Behandlung beispielsweise in den Haltungsbecken stattfinden. Mitunter gibt es auch Regelungen zur Fütterung der Tiere sowie zur Beleuchtung, Gestaltung und Größe der Becken. Die Fotos des Schönheitssalons deuten der Tierrechtsorganisation zufolge darauf hin, dass die länderspezifischen Vorgaben in Köln nicht in vollem Umfang erfüllt sind.
 
„Fischpediküre“ birgt gesundheitliche Risiken

Bei einer Fußpflege mit Fischen besteht laut einem Gutachten aus Baden-Württemberg die Gefahr einer Infektion mit Mykobakterien. Zudem könnten Keime (Pilze, Bakterien, Viren) bei einer Behandlung weiterverbreitet werden. Da es beim Anknabbern der Füße auch zu einer Blutung kommen kann, bestehe sogar eine Ansteckungsgefahr mit HI-Viren oder Hepatitis-Erregern [1].
 
[1] Rechtsgutachten „Knabberfisch-Einsatz für Wellness-Zwecke“ des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Fischpedikuere
PETA.de/Themen/Fische
 
Kontakt:
Katharina Wicke, +49 711 860591-535, [email protected]

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