„Forscherin“ an Uni Münster darf nach Entdeckung eines illegalen Labors weiter Tierversuche durchführen – Statement von PETA: Forschungsfreiheit rechtfertigt keine Gesetzesverstöße

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Münster / Stuttgart, 28. September 2018 – Tierquälerei für Experimente gebilligt: Im Juni 2017 hatte ein anonymer Hinweis zu einem illegalen Tierversuchslabor der Hautklinik der Universität Münster für Schlagzeilen gesorgt. Dort wurden seit mindestens zehn Jahren Mäuse gehalten, ohne dass eine Genehmigung vorlag – somit konnten Kontrollen umgangen werden. Das Veterinäramt stellte erhebliche Mängel fest und untersagte zwei Verantwortlichen mit sofortiger Wirkung das Halten und Betreuen sogenannter Versuchstiere. Eine verantwortliche „Wissenschaftlerin“ ging juristisch gegen das Verbot vor, zunächst erfolglos. Gestern entschied das Oberverwaltungsgericht Münster jedoch, dass die „Forscherin“ weiterhin Tierversuche durchführen darf. Anne Meinert, Kognitionsbiologin und Fachreferentin für den Bereich Tierversuche bei PETA, kritisiert die Entscheidung scharf:
 
„Die Schlussfolgerung des Oberverwaltungsgerichts ist nicht nachvollziehbar. Die Hauptverantwortliche mag Mitarbeiter zu Kontrollen angewiesen haben, doch das Veterinäramt ging davon aus, dass die Tiere über eine längere Zeit hinweg unter erheblichen Schmerzen gelitten haben. Sechs der damals aufgefundenen Mäuse mussten eingeschläfert werden. Die Verantwortlichen haben somit zweifelsfrei gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Selbst wenn die ‚Wissenschaftlerin‘ nicht die alleinige Verantwortung für die massive Vernachlässigung der Tiere tragen sollte, darf nicht vergessen werden, dass schon die Haltung der Mäuse nicht genehmigt und das Labor im Keller somit illegal war. Die mindeste Konsequenz muss ein Tierhalte- beziehungsweise Tierversuchsverbot sein. Die Richter erklärten, dass ein solches Verbot die Medizinerin ‚an der Ausübung ihrer grundrechtlich geschützten Arbeit als Wissenschaftlerin‘ hindere. Damit wird die Forschungsfreiheit über das Tierwohl gestellt und illegale Machenschaften in Kauf genommen. Dass der Gesetzesverstoß keinerlei rechtliche Folgen für die Verantwortlichen hat, ist inakzeptabel. Zudem ist die Signalwirkung einer solchen Entscheidung äußerst fragwürdig: Offensichtlich wird selbst die Missachtung der ohnehin stark eingeschränkten Rechte von Tieren, die in der Tierversuchsindustrie ausgebeutet werden, gebilligt.“

Weitere Informationen:
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Kontakt: 
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected] 

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