Organisation initiiert rechtshistorisches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe / Stuttgart, 19. November 2019 – Aufruhr vor dem Bundesverfassungsgericht: Aktivisten mit Tiermasken haben sich versammelt und halten Schilder mit Forderungen wie „Klagerechte für Tiere!“ und „Recht auf Unversehrtheit!“ in die Luft. Begleitet von dieser Aktion hat die Tierrechtsorganisation PETA heute im Namen von Schweinen, die für die Ernährungsindustrie ausgebeutet werden, Beschwerde eingereicht. Der Vorwurf: Die Fristverlängerung der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel sowie die ab dem Jahr 2020 zugelassene Betäubung der Tiere durch Landwirte mit dem zweifelhaften Narkosegas Isofluran sind verfassungswidrig. Dass die betroffenen Ferkel selbst als Beschwerdeführer fungieren, ist in der Geschichte der Bundesrepublik ein Novum. PETA betont, dass sich das Beschwerderecht der Tiere schon heute aus der deutschen Rechtsordnung ableiten lässt. Ziel der Einreichung ist es, dass dies vor Gericht explizit anerkannt wird. Damit wäre der Weg dafür frei, dass Tieren künftig weitergehende fundamentale Grundrechte zugestanden werden können.
Dr. Christian Arleth (Rechtsanwalt bei PETA Deutschland) beim Einwurf der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. / © PETA Deutschland.
PETA-Aktion vor dem Bundesverfassungsgericht anlässlich der Einreichung der Verfassungsbeschwerde. / © PETA Deutschland e.V.
Die Fotos können hier heruntergeladen werden.
Sendefähige O-Töne von Dr. Christian Arleth bei der heutigen Aktion vor dem Bundesverfassungsgericht finden Sie hier und hier.
Die Verfassungsbeschwerde steht hier zum Download bereit.
Weitere Informationen:
Pressemeldung zur Kampagne
Grundrechte-fuer-Tiere.de
PETA.de/Ferkelkastration
Pressekontakt:
Jana Fuhrmann, +49 711 860591-529, [email protected]