Freispruch für Rechercheaktivisten – PETA begrüßt wegweisendes Urteil vor dem Amtsgericht Haldensleben

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Haldensleben / Stuttgart, 26. September 2016 – Tierleid zu Recht offengelegt: Heute (26.9.2016) wurde vor dem Amtsgericht Haldensleben (bei Magdeburg) ein öffentlicher Prozess (Az. 3 Cs 224/15) gegen drei Rechercheaktivisten der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) geführt. Die drei Aktivisten – alle wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs angeklagt – wurden vom Gericht freigesprochen. Die Angeklagten hatten die Haltungsbedingungen in einem Schweinemastbetrieb in Sandbeiendorf  in Sachsen-Anhalt dokumentiert. Aufgrund der Missstände in der Tierhaltung war das Betreten der Ställe durch die Aktivisten gerechtfertigt, urteilte das Gericht. ARIWA hatte die Aufnahmen 2013 veröffentlicht. Die Bilder zeigten zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, auch die zuständige Veterinärbehörde bestätigte im Nachhinein das Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten.
 
„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts zugunsten der Aktivisten und der gequälten Tiere. Der Sachlage wurde durch die Freisprüche in diesem Fall umfassend Rechnung getragen, denn die Schweine litten erheblich unter den Missständen in dem Betrieb“, so Prozessbeobachter Krishna Singh, Justiziar bei der Tierrechtsorganisation PETA. „Das Urteil bestätigt, dass die Dokumentation von Tierquälerei, die sonst weiter im Verborgenen stattfinden würde, für die Durchsetzung von Tierrechten unerlässlich ist und kein strafbares Verhalten darstellen kann.“
 
Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 (0)711 860591-528, [email protected]
 

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