Gemeinde Lampertswalde lenkt ein: Kinder haben das Recht, in der Kita vegan zu essen

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Lampertswalde / Stuttgart, 18. August 2017 – Recht auf vegane Lebensweise: Die städtische Kita in Lampertswalde wärmte für drei Kinder einer vegan lebenden Familie regelmäßig das von den Eltern zubereitete Mittagessen auf. Im Juni 2017 teilte die Gemeinde jedoch plötzlich mit, dass dies nicht mehr möglich sei. Als Begründung führte sie an, dass Hygienebestimmungen, wie eine nicht unterbrochene Kühlkette, hierbei nicht eingehalten werden könnten. Nachdem der regelmäßig mit PETA kooperierende Rechtsanwalt Ralf Müller-Amenitsch eingeschaltet wurde, hat die Gemeinde nun eingelenkt. Der Jurist legte dar, dass eine vegane Lebensweise als Gewissensfreiheit verfassungsrechtlich geschützt ist. Infolgedessen wurde eine Vereinbarung getroffen, die es den Kindern ermöglicht, ihr Essen in der Kita aufzuwärmen. PETA begrüßt, dass Lampertswalde den Anspruch der Kinder auf eine tierfreundliche Ernährung anerkennt. Gleichzeitig fordert die Tierrechtsorganisation ein Angebot von veganen Speisen in allen Kantinen öffentlicher Einrichtungen.
 
„Die vegane Lebensweise ist ein Grundrecht. Sie ist als Gewissensfreiheit von unserer Verfassung geschützt und kann nicht willkürlich eingeschränkt werden. Wir verstehen die Entscheidung der Gemeinde Lampertswalde als Signal an andere vegane Familien, ihr Recht auf eine Versorgung mit pflanzlichen Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen geltend zu machen“, so Krishna Singh, Justiziar bei PETA. „Wir fordern öffentliche Kantinen grundsätzlich dazu auf, ihren Kunden von sich aus vegane Speisen bereitzustellen. Insbesondere Kinder sollten nicht gezwungen sein, sich ihr eigenes Essen mitzubringen.“
 
Menschen, die sich aufgrund ihrer ethischen oder religiösen Orientierung dafür entschieden haben, keine tierischen Produkte zu konsumieren, fallen unter den Schutz von Art. 4 des deutschen Grundgesetzes, der Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit. Zudem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 1993 anerkannt, dass die Entscheidung, aus ethischen Gründen vegan zu leben, schützenswert und als Weltanschauung vom Schutzbereich des Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention umfasst ist (H v. UK (1993) 16 EHRR CD 44). Seitdem hat der EGMR mehrfach betont, dass der Schutz von Tieren durch Menschen respektiert und seinerseits rechtlich geschützt wird. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2013 hat der Europäische Gerichtshof dies erneut und unter besonderer Berücksichtigung von Art. 20a des deutschen Grundgesetzes bestätigt. Art. 20a GG, der als Staatsziel den Tierschutz bestimmt, ermöglicht es jedem Menschen, seine Lebensweise unter Berücksichtigung des Tierwohls möglichst frei von staatlicher Einschränkung zu gestalten (H v. Germany application no. 9300/07).
 
PETA vertritt die Ansicht, dass Tiere nicht dazu da sind, für die menschliche Ernährung ausgebeutet zu werden. Veganer führen nicht nur ein gesünderes Leben, jeder Einzelne bewahrt auch bis zu 50 Tiere pro Jahr vor dem Tod in Tierfabriken, Schlachthöfen oder auf Fischerbooten. Mit dem kostenlosen Veganstart-Programm der Tierrechtsorganisation gelingt der Umstieg auf eine rein pflanzliche Ernährung spielend leicht. PETA Deutschland e.V. ist die größte Interessenvertretung vegan lebender Menschen in Deutschland.
 
Weitere Informationen:
Veganstart.de
PETA.de/Ernährung
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 711 860591-529, [email protected]
 

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