Geplante Verdopplung der Geflügelproduktion in Delbrück – PETA reicht Einwendungen gegen das Vorhaben ein

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Delbrück / Gerlingen, 10. September 2013 – In Delbrück soll eine Geflügelproduktion um knapp 69.000 Tiere aufgestockt werden: Angesichts der Pläne eines Unternehmers zur massiven Vergrößerung von zwei Betrieben zur Geflügelhaltung soll die Anzahl der Tiere in diesen Anlagen nahezu verdoppelt werden und wächst damit auf eine Größenordnung an, die kaum mehr verträglich sein dürfte. In einem Stall sollen die Junghennenplätze um 25.400 Tiere auf insgesamt 65.000 Plätze erweitert werden, in einem anderen Stall sollen Junghennen-, Elterntier- und Entenplätze auf insgesamt 83.000 Tiere erhöht werden. PETA legt gegen dieses Vorhaben Einwendungen ein, denn vor allem die tierschutzrechtlichen Aspekte des Vorhabens sind nicht konkret geregelt.

„PETA hat sich mit den Argumenten des Antragstellers im Vorfeld ausführlich auseinandergesetzt. Da sowohl bestimmte tierschutzrelevante als auch nicht tierschutzrechtliche Aspekte bei diesem Vorhaben bedenklich sind, machen wir von der Möglichkeit zur Einwendung Gebrauch“, begründet PETA-Agrarwissenschaftler Dr. Edmund Haferbeck die Vorgehensweise, die im Wesentlichen von PETA-Rechtsanwalt Krishna Singh formuliert wurde.

Die Region um Delbrück leidet bereits heute unter einer erheblichen Vorbelastung durch Tierhaltungsbetriebe. So müssen allein für diese beiden Betriebe schon jetzt 795.500 kg Kot pro Jahr in Biogasanlagen entsorgt werden; hinzu kommen die Exkremente aus zahlreichen anderen Betrieben – eine Tatsache, die PETA unter ökologischen Aspekten als kritisch einstuft. Zudem grenzen die beiden Betriebe unmittelbar an ein Biotop, so dass auch ein Verstoß gegen das Biotopkataster des Landes NRW vorliegen kann. Darüber hinaus sieht PETA erhebliche Defizite in der Lüftungstechnik und im Brandschutz der Ställe, die erhöhte Gefahrenquellen für die Tiere bedeuten.

Deutschlandweit werden schätzungsweise drei bis sechs Tierproduktionsanlagen beantragt bzw. genehmigt – und das jeden Tag.

Bei Genehmigungsvorgängen, von denen PETA Deutschland e.V. Kenntnis erlangt, formuliert die Tierrechtsorganisation in Fällen, die es erforderlich machen, in den öffentlichen Verfahren teilweise umfangreiche Einwendungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Zwar kann der Bau solcher Anlagen nicht immer verhindert werden, jedoch erreicht PETA teilweise erhebliche Nachbesserungen und Verschärfungen von Auflagen für die Betreiber.

Im September 2013 tritt die, unter anderem von PETA, seit Jahren hart erkämpfte Änderung des Baugesetzbuches bei Tierproduktionsanlagen in Kraft. Daher sollte auch dieses aktuelle Verfahren bereits nach dem neuen Gesetzeswerk beschieden werden.

Kontakt:
Judith Stich, 030 68326660-4, [email protected]

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