Gequälte Ferkel erheben Verfassungsbeschwerde – PETA initiiert rechtshistorisches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

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Organisation fordert Grundrechte für Tiere / Aktion in Karlsruhe am Dienstag, 19. November 2019, 11:15 Uhr
 

Karlsruhe / Stuttgart, 18. November 2019 Staatsziel Tierschutz darf nicht länger ignoriert werden: Am morgigen Dienstag wird die Tierrechtsorganisation PETA im Namen von Schweinen, die für die Ernährungsindustrie ausgebeutet werden, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Zeitgleich werden sich Aktivisten mit Tiermasken und Morphsuits versammeln, die Schilder mit Forderungen wie „Klagerechte für Tiere!“ und „Recht auf Unversehrtheit!“ in die Luft halten. Der Vorwurf: Die Fristverlängerung der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel sowie die ab dem Jahr 2020 zugelassene Betäubung der Tiere durch Landwirte mit dem zweifelhaften Narkosegas Isofluran sind verfassungswidrig. Dass die betroffenen Ferkel selbst als Beschwerdeführer fungieren, ist in der Geschichte der Bundesrepublik ein Novum. PETA betont, dass sich das Beschwerderecht der Tiere schon heute aus der deutschen Rechtsordnung ableiten lässt. Ziel der Einreichung ist es, dass dies vor Gericht explizit anerkannt wird. Damit wäre der Weg dafür frei, dass Tieren künftig weitergehende fundamentale Grundrechte zugestanden werden können.
 
„Die deutsche Gesetzeslage und der Umgang mit Tieren in unserer Gesellschaft stehen in eklatantem Widerspruch zueinander: Trotz des Tierschutzgesetzes und des in der Verfassung festgeschriebenen Staatszieles Tierschutz werden jeden Tag unzählige Tiere gequält und misshandelt“, so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA Deutschland e.V. „Damit die geltenden Rechtsbestimmungen endlich auch praktisch durchgesetzt werden, ist es unerlässlich, dass Tiere als Rechtssubjekte behandelt werden und sie die Möglichkeit haben, die Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht einzuklagen.“
 
Hintergrundinformationen:
 
Tiere brauchen subjektive Rechte
Wenn in Deutschland ein Gesetz nicht eingehalten wird, kann nur derjenige, der selbst von dem Gesetz begünstigt wird, Klage einreichen und sein Recht notfalls mit staatlichem Zwang durchsetzen lassen. Tiere werden überwiegend behandelt, als wären sie keine Rechtssubjekte und somit nicht klagefähig. Nur aus diesem Grund ist es möglich, dass die festgeschriebenen Gesetze zum Schutz der Tiere schon fast standardmäßig missachtet werden. So werden zum Beispiel weiterhin männliche Ferkel ohne Betäubung kastriert, obwohl es dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz widerspricht und es darüber hinaus sogar wirtschaftlichere Alternativen für die Landwirte gibt. [1]
 
Das Verbandsklagerecht ist theoretisch dazu gedacht, die Durchsetzung von Tierschutzbestimmungen zu verbessern, kann die bestehenden Defizite jedoch nicht auffangen. Es existiert bislang nur in sieben Bundesländern und die Klagemöglichkeiten erfassen bei weitem nicht alle Bereiche der Tiernutzung. Darüber hinaus hat sich bereits gezeigt, dass Gerichte die Verbandsklagen teilweise als „Klagen zweiter Klasse“ behandeln und sogar verschleppen. [2] Damit Tieren ein wirksamer Rechtsschutz gewährleistet wird, ist ein Paradigmenwechsel notwendig: Es muss von Gerichten anerkannt werden, dass Tiere schon nach geltendem Recht grundrechtsfähige Rechtssubjekte sind.
 
Die Beschwerdeschrift
Die eingereichte Beschwerdeschrift wurde von PETA und der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm ausgearbeitet. Mit dem Rechtsbehelf wird das Gesetz angegriffen, mit dem die betäubungslose Ferkelkastration um weitere zwei Jahre verlängert wurde, da auf diese Weise das Staatsziel Tierschutz verletzt wurde. Neben einer Stellungnahme des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Jens Bülte von der Universität Mannheim als Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren wird diese Verfassungswidrigkeit durch ein von PETA und Prof. Dr. Anne Peters LL.M. (Harvard) – Rechtswissenschaftlerin und Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht – initiiertes Rechtsgutachten zusätzlich belegt. [3, 4]
 
Die Besonderheit der Beschwerde: Die männlichen Ferkel treten selbst als Rechtspersonen auf und sind damit formal und inhaltlich Beschwerdeführer. PETA bzw. die Rechtsanwältin Dr. Ziehm fungieren lediglich als Prozessvertreter der Ferkel im Verfahren. Dass die Schweine das Recht haben, selbst als Beschwerdeführer aufzutreten, wird aus der bestehenden Rechtsordnung abgeleitet: Die Fähigkeit, eigene (Grund-)Rechte zu haben und gerichtlich einzufordern, hängt davon ab, ob eine Person von der Rechtsordnung als interessensfähig und intrinsisch schutzwürdig angesehen wird – Voraussetzungen, die im Fall der Ferkel erfüllt sind. Dies ergibt sich aus einer Zusammenschau und Auslegung zahlreicher Vorschriften der deutschen und europäischen Rechtsordnung, insbesondere aus dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes sowie den dazugehörigen Gesetzesmaterialien.
 
Als weiterer Beschwerdeführer fungiert PETA Deutschlands 2. Vorsitzender Harald Ullmann. Er macht eine Verletzung seiner Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz) durch die evidente und fortgesetzte Verletzung des dem deutschen Recht zugrunde liegenden Prinzips eines ethisch begründeten Tierschutzes geltend. Tiere sollen demnach um ihrer selbst willen vor unnötigen Schmerzen geschützt werden. Die menschliche Würde, so die Argumentation, wird verletzt, wenn der in den Wertvorstellungen des Menschen verwurzelte Schutz nicht verwirklicht, sondern systematisch und in strafrechtlich relevanter Weise missachtet wird; es wird dem Menschen dadurch unmöglich gemacht, vor sich selbst als moralisches Subjekt zu bestehen.
 
Gerichtsurteile: Rechte für Tiere und die Natur
Der Gedanke, dass Tieren Rechte zugestanden werden, ist keineswegs neu. Am 28.01.2015 wurde die 1986 im Rostocker Zoo geborene Orang-Utan-Dame Sandra im Rahmen einer Haftprüfungsbeschwerde von einem Bezirksgericht aus ihrer über 20-jährigen Gefangenschaft im Zoo von Buenos Aires freigesprochen. Am 03.11.2016 folgte der Freispruch der Schimpansen-Dame Cecilia aus ihrer über 30-jährigen Haft im Zoo von Mendoza durch die Richterin María Alejandra Mauricio. Auch in den USA gab es bereits mehrere Anhörungen in Verfahren, in denen Tiere Beschwerden zur Prüfung ihrer Gefangenschaft in Labors und Zoos einlegten: die erste für die in einem New Yorker Tierversuchslabor eingesperrten Schimpansen Hercules und Leo am 27.05.2015 vor dem höchsten Gericht des Bundesstaates New York, weitere für die im New Yorker Bronx-Zoo gehaltene Elefantin Happy 2018 und 2019. Die nächste Anhörung in diesem Verfahren findet am 06.01.2020 statt.
Auch mehrere indische Gerichte, darunter das höchste indische Gericht, haben bereits Grundrechte von Tieren anerkannt, zum Beispiel die Würde aller Tiere des Tierreichs, das Recht von Bullen, nicht als Unterhaltungsobjekte in Rennen missbraucht zu werden, oder das Recht von Vögeln, frei im Himmel fliegen zu dürfen, statt in Käfige eingesperrt und verkauft zu werden.
 
Sogar der Natur wurden an vielen Orten auf der Welt bereits Personenrechte zugesprochen: So können Menschen stellvertretend für die Natur als Verfahrenspartei gegen die Verschmutzung von Flüssen und Seen Klagen formulieren, unter anderem die Bürger von Toledo (Ohio) für den Eriesee, alle Menschen in Ecuador für „Pachamama“ (Mutternatur), Indigene in Neuseeland für den auf der Nordinsel gelegenen Fluss Whanganui, Menschen in Indien für den Ganges und den Yamuna sowie in Kolumbien für den Atrato.
 
Betäubungslose Kastration von Ferkeln
Jedes Jahr werden deutschlandweit etwa 20 Millionen männliche Ferkel in ihren ersten Lebenstagen kastriert. Hierdurch soll sich der sogenannte Ebergeruch vermeiden lassen, der bei einem geringen Anteil des Fleisches männlicher Schweine beim Braten entsteht und an dem sich Verbraucher stören könnten. Bei der Kastration wird den Ferkeln meist ohne Betäubung die Haut über den Hodensäcken aufgeschnitten. Anschließend werden die Hoden herausgedrückt und die Samenstränge durchtrennt oder einfach abgerissen. Das Ende dieser tierschutzwidrigen Praxis war bereits 2013 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2018 beschlossen worden; dennoch wird die betäubungslose Kastration weiterhin standardmäßig durchgeführt. Am 29. November 2018 beschloss der Bundestag auf Initiative der Bundesregierung die Verlängerung der Übergangsfrist um weitere zwei Jahre.
Ab 2020 soll der sogenannte „Vierte Weg“ erlaubt sein, bei dem die Tierhalter selbst Ferkel mit dem Narkosegas Isofluran betäuben dürfen – und so die Kosten für einen tierärztlichen Eingriff sparen. Voraussetzung ist lediglich die Teilnahme an einem nur zwölfstündigen Lehrgang. Hierbei kann das veterinärmedizinisch erforderliche Wissen nicht vermittelt werden, sodass in den Ställen erhebliche Tierquälereien an der Tagesordnung sein werden – etwa, wenn eine zu geringe Menge des Narkosemittels verabreicht wird. Isofluran ist zudem in seiner Wirksamkeit umstritten.
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

[1] Deblitz, C./ M. Sc., Verhaagh, M. (2019): Wirtschaftlichkeit der Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration – Aktualisierung und Erweiterung der betriebswirtschaftlichen Berechnungen. In: Thünen Working Paper 110. Thünen-Institut für Betriebswirtschaft. Online abrufbar unter: https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_110.pdf. (08.11.2019).
[2] Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt (2019): Tierschutz-Klage soll vors Bundesverwaltungsgericht. In: Pressportal.de. Online abrufbar unter: https://www.presseportal.de/pm/55647/4405582. (08.11.2019).
[3] Prof. Dr. Bülte, J. (2018): Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vom 6.11.2018: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (BT-Drs. 19/5522) zur Vorbereitung der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 26.11.2018. Online abrufbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/579398/19a7e70e439be47a3fea34af8f2c3214/stellungnahme-einzelsachverstaendiger-prof–dr–buelte-data.pdf. (08.11.2019).
[4] Prof. Dr. iur. Peters, A./Ass. Iur. Arnold, J./PETA Deutschland e.V. (2018): Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungsmäßigkeit zur Verlängerung der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 17.12.2018. Online abrufbar unter: https://peta.pixxio.media/workspace/pixxio/index.html?gs=MDVn2lMBdG4RG6jcF&gl=de. (08.11.2019).
 
Die von PETA eingereichte Beschwerde und die damit verbundenen Forderungen werden ideell unterstützt von Ärzte gegen Tierversuche e.V., Dr. Karsten Brensing (Meeresbiologe, Verhaltensforscher und Autor), Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. und Rechte der Natur/Biokratie, Initiative HAUS DER ZUKUNFT Hamburg.
 
     
 
aerzte-gegen-tierversuche.de
karsten-brensing.de
tierrechte.de
rechte-der-natur.de
 
 
Details zur Aktion:

Datum: Dienstag, 19. November 2019
Uhrzeit: 11:15 – 12:00 Uhr
Ort: Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe (vor dem Bundesverfassungsgericht)
Interviewkontakt vor Ort: Dr. Christian Arleth (den telefonischen Kontakt stellen wir auf Anfrage gerne her)
 
Weitere Informationen:
Grundrechte-fuer-Tiere.de
PETA.de/Ferkelkastration
 
Pressekontakt:
Jana Fuhrmann, +49 711 860591-529, [email protected]

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