Giftköder in Gimbsheim ausgelegt – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Gimbsheim / Gerlingen, 15. Mai 2014 – Fahndung nach mutmaßlichem Tierquäler: Am Montag fand eine Hundehalterin im Nordwesten von Gimbsheim (Kreis Alzey-Worms) an einem Feldweg mehrere tischtennisballgroße Hackfleischbällchen, die mit Gift versetzt waren. Die Kriminalpolizei Worms geht davon aus, dass mit diesen Ködern Hunde vergiftet werden sollten und sucht Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu diesem Vorfall geben können. Um die Polizei bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA oder direkt an die Umweltabteilung der Kriminalpolizei in Worms unter der Telefonnummer 06241 85 23 44 oder 06241 85 20. Medienberichten zufolge ist dies nicht der erste Giftköderanschlag in Gimbsheim. PETA weist darauf hin, dass die Halter von Hunden, die Opfer der Köder wurden, unbedingt Anzeige bei der Polizei erstatten sollten.

„Der oder die Täter müssen schnellstmöglich gefasst werden, damit Hunde wieder sorglos ausgeführt werden können“, betont Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Neben der Gefährdung für Hunde stellen die vergifteten Lebensmittel auch eine Gefahr für Kinder und freilebende Tiere dar. Hundehalter sollten bei Spaziergängen jetzt besonders aufmerksam sein und im Falle eines Verdachts auf Verzehr von vergifteten Ködern umgehend einen Tierarzt aufsuchen.“

PETAs Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen: Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, einer gelblichen Verfärbung der Schleimhäute, blassem Zahnfleisch, großen Pupillen, Atembeschwerden oder Krämpfen muss sofort gehandelt und der Tierarzt aufgesucht werden – denn Gift wirkt schnell. Der Hund sollte beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder eine Maulschlinge darf nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen droht. Ist das Tier bereits bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege freigehalten werden. Für eine schnelle Diagnose ist es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen.

Grundsätzlich fordert PETA die Einführung eines zentralen Meldesystems für Anschläge dieser Art. Durch eine Registrierung könnte die Bevölkerung frühzeitig über Köderwarnungen und Gefahrenschwerpunkte informiert werden, um Kinder und Tiere somit besser schützen zu können. Zugleich würde durch eine stringente Dokumentation der Fälle deutlich, wie häufig Hunde Opfer von Delikten werden.

Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

Tierquälerei ist eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit

Kontakt:
Judith Stich, +49 (0) 30 – 68 32 666 04, [email protected]

 

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