Goslar: Meerschweinchen in Altkleidercontainer ausgesetzt – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

PETA Logo

Goslar / Stuttgart, 17. März 2017 Suche nach Tierquäler: Einer Polizeimeldung zufolge setzte ein unbekannter Täter ein Meerschweinchen in einem Altkleider-Container auf dem Parkplatz der Einkaufsmärkte an der Osterwiecker Straße in Goslar-Vienenburg aus. Das dehydrierte Tier wurde Mittwochmorgen von einem Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens beim Öffnen des Containers gefunden. Die alarmierten Polizisten konnten das Meerschweinchen mit Wasser erstversorgen. Es befindet sich jetzt in der Obhut einer Bekannten des Finders. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen. PETA setzt jetzt eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder möglicherweise wissen, woher das Tier stammt, haben die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.

„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Der Tierhalter hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und ein Tierheim bzw. einen Tierschutzverein um Hilfe bitten müssen. Das Meerschweinchen einfach in einem Altkleidercontainer auszusetzen und einem ungewissen Schicksal zu überlassen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden. Wäre das Tier nicht zeitnah gefunden worden, wäre es qualvoll gestorben.“
Einem tierischen Begleiter ein Zuhause zu geben, ist eine langfristige und verantwortungsvolle Aufgabe. Insbesondere Meerschweinchen werden oft als pflegeleichte, anspruchslose Tiere und „Spielgefährten“ für Kinder angeschafft – für die sozialen Tiere, die ursprünglich in Gruppen in Südamerika leben, eine folgenschwere Fehleinschätzung. Alle Jahre wieder werden tausende Tiere – besonders in der Ferienzeit und nach dem Weihnachtsfest – in den ohnehin schon überfüllten Tierheimen abgegeben. Im schlimmsten Fall werden sie einfach ausgesetzt. Ausgesetzte Tiere müssen umgehend der Polizei oder dem örtlichen Tierschutzverein gemeldet werden, weil sie sonst keine oder nur geringe Überlebenschancen haben.

Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Animal-Hoarding
PETA.de/tieresindkeineweihnachtsgeschenke

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 (0)711 860591-528, [email protected]

Kontakt

Kontakt
Kopieren