Graupapagei Tag und Nacht bei greller Beleuchtung in Schaufenster einer Nippeser Schlüsseldienstfirma eingesperrt – PETA erstattet Strafanzeige

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Köln / Stuttgart, 17. Juni 2019 – Trauriges Vogelleben: Im Schaufenster einer Schlüsseldienstfirma im Stadtteil Köln-Nippes wird ein Graupapagei seit Längerem einzeln in einem kleinen Käfig gehalten, der durch die Schaufensterbeleuchtung zu jeder Tages- und Nachtzeit bestrahlt wird. PETA hatte den Fall bereits beim zuständigen Veterinäramt Köln angezeigt. Die Anzeige enthält etliche Bildbeweise zur Haltung, die über Wochen hinweg erstellt wurden. Trotz Auflagen vom zuständigen Veterinäramt hat sich nichts verändert. PETA geht davon aus, dass der Graupapagei aufgrund der schlechten Haltung über einen längeren Zeitraum erheblichen Schmerzen und Leiden im Sinne des Paragrafen 17 Nummer 2b des Tierschutzgesetzes ausgesetzt ist. Deshalb hat die Tierschutzorganisation nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet und fordert ein sofortiges Eingreifen der zuständigen Behörden.

„Der Graupapagei ist auch in der Nacht dem grellen Kunstlicht ausgesetzt. Dies führt zu enormen psychischen Belastungen und grenzt an Folter. Er fristet zudem ein Leben in Einzelhaft in einem kleinen Käfig“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Dieses Tierleid muss endlich beendet werden. Der Vogel benötigt ein adäquates Zuhause mit Sozialpartnern.“
 
Hintergrundinformationen und rechtliche Bewertung
Wer einem Tier ein Zuhause gibt beziehungsweise es betreut oder zu betreuen hat, muss es gemäß Paragraf 2 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Die Haltung des Vogels verstößt unter diesen Bedingungen gegen die Vorgaben der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. und deren Merkblatt zur Haltung von Graupapageien, das die notwendigen Mindestanforderungen konkretisiert.
Die sozialen Tiere müssen laut den Vorgaben mit mindestens einem arteigenen Partner untergebracht werden. Für bis zu zwei Paare ist zudem eine Volierengröße von mindestens drei mal einem Meter mit einer Höhe von zwei Metern vorgeschrieben. Zudem muss Freiflug gewährleistet sein. Ist dieser nicht möglich, benötigen Graupapageien einen freien Flugraum von mindestens acht Kubikmetern. Graupapageien verfügen über ein besonderes UV-sensibles Sehvermögen, das eine große Bedeutung in der innerartlichen Kommunikation und Futtererkennung hat. Dessen ungeachtet wird der Papagei in dem Kölner Schaufenster dauerhafter Beleuchtung ausgesetzt. Dies ist ein weiterer Verstoß gegen die Vorgaben.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
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Dieser Graupapagei fristet sein Dasein in dem Schaufenster einer Kölner Schlüsseldienstfirma. / © PETA

Das druckfähige Motiv steht hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen:
PETA.de/Voegel-Kaefig

Kontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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