Hamm-Uentrop: Stuten von Unbekannten sexuell misshandelt – PETA setzt 1000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Hamm / Stuttgart, 8. April 2020 – Fahndung nach Tierquäler: Einer Polizeimeldung zufolge misshandelte ein Unbekannter zwischen Montag, 20:30 Uhr, und Dienstag, 7 Uhr, zwei Stuten in den Stallungen des Märkischen Reitvereins Hamm an der Fährstraße. Der Täter verging sich sexuell an den beiden Tieren. Eine Stute wurde dadurch im Genitalbereich verletzt. Die Polizei Hamm ermittelt und nimmt unter der Telefonnummer 02381-9160 Hinweise entgegen. Möglicherweise handelt es sich um mehrere Täter.
 
PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise, die den oder die Tierquäler überführen, aus. Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation melden – auch anonym.

„Bitte helfen Sie mit, diese Tierquälerei aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Zoophilie beziehungsweise Sodomie ist auch in der deutschen Gesellschaft ein nicht zu unterschätzendes Problem. Manchmal sind die den Vierbeinern zugefügten Verletzungen so schwer, dass diese von ihren Leiden erlöst werden müssen. Durch derartige Misshandlungen werden den Tieren jedoch nicht nur körperliche Schmerzen zugefügt, sondern sie leiden auch psychisch darunter. Weitere Vorfälle in der Region sollten umgehend angezeigt werden, um mögliche Tatzusammenhänge aufzuzeigen.“

Die Tierrechtsorganisation setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen. Mit Erfolg: PETA zahlte 2018 eine Belohnung von 1000 Euro an drei Pferdehalterinnen in Lorsch aus. Ihre Hinweise hatten einen Tierquäler, der im April 2016 eine Stute mit einem Dildo malträtierte, überführt. Auch zwei Frauen aus Dortmund haben bereits PETAs Belohnung erhalten, da sie im Februar 2017 einen Mann überführten, der mehrfach ihr Pony misshandelt hatte. Die Frauen nutzen die Belohnung für weitere Überwachungsmaßnahmen der Stallungen sowie für Tierarztkosten.
 
Sodomie verstößt gegen das Tierschutzgesetz
Seit der Änderung des Tierschutzgesetzes im Juli 2013 sind sexuelle Handlungen an Tieren verboten und können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden. Ist der Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt, können Täter zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.
 
Vorsichtsmaßnahmen – Tipps für Pferdehalter
Die Tierrechtsorganisation rät Pferdehaltern zur besonderen Aufmerksamkeit, wenn ein „Pferdeschänder“ umgeht. Die Tiere sollten – sofern möglich – nachts nicht auf der Koppel stehen, sondern in einer sicheren, bestenfalls mit Videokameras ausgestatteten Stallung untergebracht werden. Alle Zugänge sollten gesichert und abgesperrt sein. Zudem sollten Kontrollgänge nach Möglichkeit zu unregelmäßigen Zeiten durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen ist es dabei ratsam, diese mit mindestens zwei Personen auszuführen und Mobiltelefone bei sich zu tragen. Verdächtig erscheinende Personen in der Umgebung sollten unbedingt der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, ebenso wie Personen, die bereits in der Vergangenheit durch ihr Verhalten aufgefallen sind.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Staatsanwalt
PETA.de/Sodomie-Zoophilie
 
Pressekontakt:
Lisa Kienzle, +49 711 860591-536, [email protected]

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