Hannover: Hund totgequält – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Hannover / Gerlingen, 11. Januar 2013 – Vergiftet, gestochen, geschlagen: Schwerstverletzt fanden Spaziergänger einen zehn Jahre alten Jack-Russell-Terrier nahe des Naturschutzgebietes Bockmerholz in Hannover. Susi, der Rattengift verabreicht, der Kiefer zerschlagen, ein Auge zertrümmert und mit dem Messer in den Kopf gestochen wurde, konnte von Tierärzten nur noch eingeschläfert werden. Medienberichten zufolge wurde die ältere Halterin des Hundes zuvor von zwei Männern aufgesucht, die sich als Mitarbeiter der örtlichen Sozialstation ausgaben, um Susi auszuführen. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. setzt nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.

„Helfen Sie bitte mit, diese grausame Tat aufzuklären. Man kann sich kaum vorstellen, wie der Hund leiden musste“, so Kathrin Eva Schmid, Recherche-Koordinatorin bei PETA. „Außerdem liegen kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken der oder die Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei auf, die als Information für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach §17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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