Heiligenstadt: Junge Katzen ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Heiligenstadt / Stuttgart, 10. August 2017 – Suche nach Tierquäler: Einer Polizeimeldung zufolge fand ein Spaziergänger am Dienstagabend an einem Waldweg zwischen Geisleden und Heiligenstadt drei junge Katzen, die offensichtlich ausgesetzt wurden. Zwei der Tiere waren bereits tot. Die noch lebende Jungkatze hatte entzündete und verklebte Augen. Sie wurde zunächst in einem Karton zur Polizeidienststelle gebracht und kam anschließend ins Tierheim. Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise, die den ehemaligen Halter überführen, aus. Zeugen wenden sich an die Polizei und können sich ebenso telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail bei PETA melden – auch anonym.
„Bitte helfen Sie mit, diese grausame Tat aufzuklären! Der ehemalige Halter, der die Katzen nicht tierärztlich behandeln ließ und sie dann einfach im Wald „entsorgt“ hat, hat sich strafbar gemacht und muss zur Rechenschaft gezogen werden“, sagt Judith Pein im Namen von PETA. „Es kann nicht sein, dass sich Menschen Tieren entledigen als wären sie Wegwerfware. Verantwortungsvolle Halter müssen verhindern, dass ihre Tiere ungewollten Nachwuchs bekommen – der sicherste Schritt dazu ist die Kastration.“

Jedes Jahr gibt es eine Schwemme ungewollter Katzenbabys, da viele Katzenhalter ihre Tiere nicht kastrieren lassen. Die Tiere landen dann im Tierheim oder werden ausgesetzt. Überleben sie, tragen sie zu einer Vergrößerung der Population wildlebender Katzen bei. Schätzungsweise 2 Millionen Samtpfoten streifen durch Deutschlands Parks, Parkhäuser, Hinterhöfe und Gartenanlagen – doch die domestizierten Tiere sind für ein Leben in der Natur nicht gerüstet. Ohne menschliche Fürsorge sterben sie frühzeitig und oft qualvoll. Eine unkastrierte Katze und ihre Nachkommen können rein rechnerisch in nur 7 Jahren bis zu 420.000 Nachkommen zeugen. Daher fordert PETA eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.

Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Heimtierschutzgesetz

PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Kastrationspflicht

PETA.de/Themen/Tierische_Mitbewohner

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]
 

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