Heimatlose Katzen in Vogtsburg-Burkheim: PETA fordert Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen

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Vogtsburg im Kaiserstuhl / Gerlingen, 29. November 2012 – Heimatlose Katzen in den Straßen von Vogtsburg im Kaiserstuhl – dieser dramatischen Situation sieht sich Medienberichten zufolge der Ortsteil Burkheim ausgesetzt. Während Bürgermeister Gabriel Schweizer auf der Suche nach einer Lösung ist, rät die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. zu der Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten. Diese Maßnahme würde dabei helfen, die Katzenpopulation nachhaltig unter Kontrolle zu bekommen. Die Kastration ist ein tierärztlicher Routineeingriff, für den sich auch die Bundestierärztekammer ausspricht.

„In Deutschland müssen schätzungsweise zwei Millionen Katzen auf der Straße leben“, sagt Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Auch die Tierheime sind voll. Kastrationsaktionen, bei denen heimatlose Katzen kastriert und tierärztlich versorgt werden, sind sehr sinnvoll – doch um die Überpopulation und das Leid der Tiere langfristig zu senken, ist es unabdingbar, Freigänger-Katzen zu kastrieren. Die Halter müssen dabei in die Pflicht genommen werden.“
PETA weist darauf hin, dass heimatlose Katzen meist die Nachkommen von unkastrierten Katzen aus Privathaushalten sind. Sie leiden an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Katzen, die von keinem Tierarzt behandelt oder von keinem Menschen umsorgt werden, sterben häufig auch an leicht zu behandelnden Krankheiten. Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall 2-mal im Jahr 4 bis 6 Nachkommen zeugen und diese sind wiederum ab dem 5.Lebensmonat geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur 7 Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen.

Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen eingeführt hatte, zogen inzwischen über 170 Städte und Gemeinden nach. Die Bundesregierung muss dringend daran festhalten, im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes die Länder zu ermächtigen, die Verpflichtung zur Kastration von Freigänger-Katzen in Privathaushalten mittels Rechtsverordnung zu regeln. Anschließend sollte die baden-württembergische Landesregierung zügig eine allgemeine Kastrations- und Registrierpflicht einführen, um Tierleid zu verhindern.

 


Menschen können verhüten, Katzen nicht / © Bartek Langer/PETA

 

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Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Haustiere


Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

 

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