„Heimatlose Katzen sind in der Regel Nachkommen von nicht kastrierten Katzen aus Privathaushalten“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Der Herbst stellt diese Tiere jedes Jahr vor gefährliche Herausforderungen. Ohne menschliche Fürsorge leiden die Tiere an Kälte, Hunger, unbehandelten Krankheiten und Verletzungen. Unkastrierte Freigänger-Katzen pflanzen sich ungehindert fort, ihre Halter müssen in die Verantwortung genommen werden.“
Während Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert hat, werden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das tierfreundliche Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen eingeführt hat, zogen inzwischen über 140 Städte und Gemeinden nach. PETA plädiert an die Bundesregierung, die Länder im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes wie geplant zu ermächtigten, mittels Rechtsordnung eine Verpflichtung zur Kastration von Freigänger-Katzen zu regeln.
Eine nicht kastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen – diese sind wiederum ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif. So kann eine einzige Katze mit ihren Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Die Kastration von Katzen und Katern ist ein tierärztlicher Routineeingriff – auch die Bundestierärztekammer rät zur Kastration von Freigänger-Katzen.
Heimatlose Katzenkinder leiden in der kalten Jahreszeit an Kälte, Hunger und unbehandelten Krankheiten.
Das druckfähige Motiv schicken wir gerne auf Anfrage zu.
Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Tierheim
Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]