Hund aus dem 11. Stock geworfen: Angeklagter zu Geldstrafe verurteilt – PETA begrüßt Entscheidung des Gerichts

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Berlin / Stuttgart, 14. März 2017 – Tierquäler bestraft: Weil er im Sommer 2016 einen Hund aus dem Fenster seiner im 11. Stock gelegenen Wohnung in Köpenick geworfen hatte, wurde Jens L. nun vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt. Das Gericht berief sich unter anderem auf Paragraph 17, Nr. 1 des Tierschutzgesetzes, wonach es verboten ist, Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei der Tierrechtsorganisation PETA, kommentiert die Entscheidung des Gerichts:
 
„Das Gericht hätte durchaus den Mut haben können, eine Geldstrafe im Vorstrafenbereich (ab 91 Tagessätze) festsetzen zu können, kombiniert mit einem lebenslangen Tierhalte- und -besitzverbot. Dennoch ist die Verurteilung dieses verwerflich handelnden Menschen ausdrücklich zu begrüßen.“

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 (0)711 860591-528, [email protected]

 

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