Hund in Deggendorf verstümmelt, gehäutet und getötet – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Deggendorf / Stuttgart, 17. Oktober 2014 – Fahndung nach Tierquäler: Am Montag fanden Spaziergänger am Donauufer bei Neßlbach einen toten Hund, dem das Fell abgezogen und die Ohren sowie die Genitalien abgeschnitten worden waren. Bei dem getöteten Tier handelt es sich wahrscheinlich um einen etwa sechs Monate alten, männlichen Windhund. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen und sucht nach Zeugen, die Hinweise zu der Tat geben können. Medienberichten zufolge sind bereits Meldungen bei der Polizei eingegangen, doch der Täter wurde noch nicht ermittelt. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. daher jetzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Überführung des Täters führen. Möglicherweise waren mehrere Personen an der Tat beteiligt. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte – auch anonym – telefonisch unter 01520 – 73 733 41 oder per E-Mail an PETA, an die Tierrettung Straubing oder direkt an die Polizeiinspektion Deggendorf unter der Telefonnummer 0991 – 38 96 0.

„Bitte helfen Sie mit, diese grausame Tat aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Wer Tiere so kaltblütig ‚entsorgen‘ kann, schreckt möglicherweise auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Heimtierschutzgesetz

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 – 860 591 529, [email protected]
 

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