Hund in Faimingen geköpft und gehäutet – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Faimingen / Dillingen / Gerlingen, 23. Januar 2014 – Erschütternder Fund im Landkreis Dillingen: Vergangenen Montag meldeten Spaziergänger der Polizei Dillingen den Fund eines entstellten Hundeleichnams nördlich der B16 im Bereich Faimingen. Dem Hund wurden Kopf und Füße abgetrennt und das Fell abgezogen. Die Polizei Dillingen hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nach Zeugen. Um die Behörde dabei zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte per E-Mail oder telefonisch unter 01520 73 733 41 an PETA oder direkt an die zuständige Polizeiinspektion Dillingen unter der Telefonnummer 09071 56210.

„Bitte helfen Sie mit, diese abscheuliche Tierquälerei aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken der oder die Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Erst vor ca. zwei Wochen wurde ein ähnlicher Fund eines Hundeleichnams am Rande eines Spazierweges im deutsch-französischen Grenzgebiet bei Kröppen gemacht. Das Tier war mit Jagdmunition erschossen; enthauptet und anschließend gehäutet worden.

Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Dr. Christoph Paulus, Aggressionsforscher an der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben zuvor bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um die Bevölkerung zu sensibilisieren und bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustierabschuss
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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