Hund in Fischbach-Camphausen ausgesetzt und erfroren – PETA bietet 1.000 Euro Belohnung für Hinweise

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Fischbach-Camphausen / Stuttgart, 5. Februar 2015 – Herzlose Tat: Am Mittwochmorgen gegen 07:30 Uhr fand ein Passant an einer Bushaltestelle an der L 258 in Fischbach-Camphausen einen toten Hund in einer blau-weißen Transportbox. Die Polizei vermutet, dass das Tier ausgesetzt wurde und dann erfroren ist. Wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat die Behörde die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise auf den ehemaligen Hundehalter. Laut Medienberichten handelt es sich um einen rot-braunen, 20 bis 30 cm großen Mischling mit mittellangem, struppigem Fell. Er trug ein doppelgliedriges, silberfarbenes Kettenhalsband. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion in Sulzbach unter der Telefonnummer 06897 9330 entgegen. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Möglicherweise waren mehrere Personen an der Tat beteiligt. Zeugen, die Informationen beisteuern können, haben auch die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.
 
„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Viele Menschen sind sich vor der Aufnahme eines Hundes in ihr Zuhause nicht ausreichend darüber bewusst, wie viel Zeit, Geduld, Konsequenz und Liebe ein Tier beansprucht. Zudem können schnell hohe Tierarztkosten entstehen, wenn ein Tier krank wird. Immer wieder werden Vierbeiner rücksichtslos ‚entsorgt‘ und an abgelegenen Orten ausgesetzt, wo sie qualvoll sterben.“
 
Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
Im März 2014 verhalf PETAs Belohnungsauslobung dazu, einen Tierquäler zu überführen, der einen Schäferhundmischling ausgesetzt hatte. Das Tier war im Wald angebunden worden und dort qualvoll verhungert.
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 – 860 591 529, [email protected]
 
 

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