Hund qualvoll in Drahtbügelfalle gestorben

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Ebersberg (Oberbayern) / Gerlingen, 15. Februar 2012 – Nachdem am vergangenen Sonntag ein zweijähriger Mischlingshund auf einer frei zugänglichen Wiese im bayerischen Ebersberg in eine Drahtbügelfalle geraten war und anschließend qualvoll starb, fordert die Tierrechtorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine konsequente Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit und ein empfindliches Bußgeld für den Fallensteller. Weiterhin besteht PETA auf ein generelles Verbot der Tötungsfallen.

„Diese Fallen sind grausam“, sagt Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Der Hund musste furchtbar leiden, bevor er gestorben ist. Zudem ist die Aufstellung dieser Fallen gemeingefährlich, schließlich hätte genauso gut ein spielendes Kind in die Falle geraten können.“

Die gefährliche Falle war auf einem freien Feld ausgelegt worden. Nachdem der Labrador-Border-Collie-Mischling sich darin verfangen hatte, scheiterten alle Versuche des Hundehalters, ihn aus der Falle zu befreien. Ganze zehn Minuten dauerte der Todeskampf, ehe das Tier qualvoll erstickte.
In Bayern, wo sich der Vorfall ereignete, ist das Aufstellen der Schlagfallen grundsätzlich erlaubt. Die Verwendung muss jedoch zwingend bei den Behörden gemeldet werden. Dies ist in diesem Fall offensichtlich nicht geschehen, wodurch eine eindeutige Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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