Hunde in Berlin vergiftet – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Berlin / Gerlingen, 10. April 2012 – Nachdem in den vergangenen Tagen Unbekannte Rattengift in Berliner Parks ausgelegt und mehrere Hunde vergiftet haben – drei von ihnen sind bereits gestorben – setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro aus, die zur Ermittlung und Überführung der Täter oder des Täters führen. Dem Tierschutzbeauftragten des Senats zufolge soll es sich um mehrere Täter handeln, die womöglich bei einem Spaziergang von Hunden angefallen wurden und sich auf diese Weise nun „revanchieren“ möchten. Zeugen, die Auskunft darüber geben können, wer die vergifteten Köder in Berlin auslegt, wenden sich bitte an PETA unter der Telefonnummer 0152 37325400 oder direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

„Die Hunde in Berlin schweben in akuter Lebensgefahr“, sagt Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Es ist äußerste Vorsicht geboten, damit keine weiteren Tiere durch die Köder zu Tode kommen. Die Täter müssen schnellstmöglich gefasst werden, damit Tierfreunde ihre Hunde unbeschwert ausführen können. Das ausgelegte Rattengift kann aber auch Kindern zum Verhängnis werden.“

Laut Medienberichten fordert der Berliner Tierschutzbeauftragte mit Hinblick auf die jüngsten Vorfälle ein neues Meldesystem für Giftanschläge auf Tiere. PETA begrüßt dieses Vorhaben, bei dem die Fälle an das Ordnungsamt weitergeleitet werden sollen, um anschließend über die Medien die Bevölkerung zu warnen.

PETA macht darauf aufmerksam, dass ein vergifteter Hund schnellstmöglich tierärztlich behandelt werden muss. Bereits bei einem Verdacht sollte unverzüglich eine Tierklinik aufgesucht werden. Erbrechen, Speicheln, Durchfall, Zittern können erste Symptome sein – diese können jedoch erst nach einigen Tagen auftreten. PETA weist auch darauf hin, dass eine Vergiftungsgefahr für Tiere auf Feldern besteht, die nun gedüngt sind.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80-90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Tierquälerei ist eine Straftat nach Tierschutzgesetz §17 und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
www.peta.de/tierqual
www.peta.de/haustiere
www.peta.de/staatsanwalt
Zeugen in Bergheim gesucht

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

 

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