Karstädt-Garlin: Fünfjähriger bei Unfall mit Pferdekutsche schwer verletzt – PETA fordert Kutschenverbot zumindest auf Bundesstraßen von Landrat Torsten Uhe

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Karstädt / Stuttgart, 22. November 2018 – Vergangenen Samstagvormittag waren ein Vater und sein Sohn mit einer Kutsche auf der B5 bei Garlin unterwegs. Ein 86-jähriger Autofahrer bemerkte das Gespann zu spät und fuhr auf die Kutsche auf. Der Junge fiel infolge des Aufpralls aus der Kutsche und verletzte sich dabei schwer. Die beiden Pferde blieben unverletzt, waren aber sichtlich verstört und verängstigt. Angesichts dieses Vorfalls bittet PETA Landrat Torsten Uhe, ein Verbot von Pferdekutschen im Landkreis Prignitz zumindest auf Bundesstraßen zu prüfen. Die Tierrechtsorganisation warnt seit vielen Jahren vor dem Einsatz von Pferden vor Kutschen.
 
„Durch die langsamen Pferdekutschen entstehen im Straßenverkehr immer wieder gefährliche Situationen. Mit einer Kutsche auf einer Bundesstraße zu fahren, auf der 70 bis 100 km/h erlaubt sind, ist absolut verantwortungslos“, so Jana Hoger, Fachreferentin bei PETA. „Die einzige Lösung zum Schutz von Mensch und Tier ist deshalb ein sofortiges Verbot von Kutschen – insbesondere auf Straßen, die fast ausschließlich von motorisierten Fahrzeugen genutzt werden.“
 
PETA veröffentlichte Anfang 2018 erneut eine Pferdekutschen-Unfallchronik und warnt eindringlich vor solchen Fahrten: 2017 wurden bei insgesamt 41 Unfällen in Deutschland drei Menschen getötet und 67 verletzt – viele von ihnen schwer. Darüber hinaus starben im vergangenen Jahr drei Pferde, 17 weitere Tiere verletzten sich. Die mit Abstand häufigste Unfallursache war ein Erschrecken eines oder mehrerer Pferde.
 
Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass die häufig schweren Verläufe der Unfälle vor allem auf fehlende Sicherungsvorrichtungen wie Gurte und Airbags sowie mangelhafte Beleuchtung und unzureichende Bremssysteme zurückzuführen sind.  Rothenburg ob der Tauber beschloss 2010 nach einem schweren Pferdekutschenunfall ein Kutschverbot im Innenstadtbereich, das der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte.

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht da, um uns zu unterhalten. Die Tierrechtsorganisation setzt sich auch aus Tierschutzgründen für ein Verbot von Pferdekutschen ein. Eine tiergerechte Lebensweise wird Pferden vor Kutschen verwehrt. Pferde sind sehr sensible und soziale Lauftiere, die in einer Herde leben möchten. Sie benötigen gutes Futter und stets frisches Wasser, Pflege und medizinische Versorgung. Selbstverständlich sollten zudem natürliches Sonnenlicht und frische Luft zur Verfügung stehen. Wenn diese essenziellen Haltungsvoraussetzungen nicht oder nur unzureichend gegeben sind, bedeutet das für die Tiere ein leidvolles Leben und führt auf Dauer zu lebensgefährlichen körperlichen Beeinträchtigungen. Ein Pferd in guter Haltung kann 35 Lebensjahre und mehr erreichen.

[1] Schmitt, H. (2017): Staatsanwaltschaft zieht Klage zurück. Kutschenunfall in Troisdorf war nicht zu vermeiden. In: General-Anzeiger Bonn. Online abrufbar unter: http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/sieg-und-rhein/troisdorf/Kutschenunfall-in-Troisdorf-war-nicht-zu-vermeiden-article3575752.html.
 

Pferdekutschenunfälle fordern immer wieder Opfer bei Mensch und Tier. / © 112-magazin.de
 
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Weitere Informationen:
PETA.de/Pferdekutschen
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Kontakt:
Lisa Kienzle, +49 711 860591-536, [email protected]

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