Kastrationsgebot in Hessisch Lichtenau

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Hessisch Lichtenau / Gerlingen, 22. Oktober 2012 – Die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen, die jüngst von den Stadtverordneten beschlossen wurde, findet große Zustimmung bei der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. Die Organisation hebt hervor, dass Hessisch Lichtenau damit die erste Stadt Hessens ist, die sich zu diesem tierfreundlichen Schritt entscheidet. Zugleich hofft PETA darauf, dass sich auch weitere Städte und Gemeinden in Hessen dieser Maßnahme anschließen. Die Organisation weist darauf hin, dass nur eine flächendeckende Kastrations- und Kennzeichnungspflicht die Population heimatloser Tiere reduzieren kann und daher Bund und Länder für eindeutige Regelungen sorgen sollten.

„Wir bedanken uns bei den Stadtverordneten für diese tierfreundliche Entscheidung“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Immer häufiger müssen Tierheime Aufnahmestopps erlassen, weil es keinen Platz mehr für Katzen gibt. Zudem müssen in Deutschland schätzungsweise zwei Millionen heimatlose Samtpfoten in Parks, Wäldern und Hinterhöfen leben. Eine Kastrations- und Registrierpflicht ist die einzig zukunftsfähige Lösung, um die Katzenpopulation in den Griff zu bekommen und so Tierleid zu verhindern.“

Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen. Da diese wiederum ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif sind, wird schnell klar, wie verheerend das Problem wirklich ist. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Die Kastration von Katzen und Katern ist ein tierärztlicher Routineeingriff – auch die Bundestierärztekammer rät zur Kastration von Freigänger-Katzen.

Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland Kastrationsgebote bislang durch die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen eingeführt hatte, zogen inzwischen mehr als 170 Städte und Gemeinden nach. Die Bundesregierung muss dringend daran festhalten, im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes nun die Länder zu ermächtigen, die Verpflichtung zur Kastration von Freigänger-Katzen in Privathaushalten mittels Rechtsverordnung zu regeln. Anschließend sollte die hessische Landesregierung zügig eine allgemeine Kastrations- und Registrierpflicht einführen, um Tierleid zu verhindern.

Neben vielen Prominenten unterstützt auch Show-Größe Dieter Thomas Heck PETAs Forderung nach einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen.

 


Menschen können verhüten, Katzen nicht / Copyright: Bartek Langer/PETA

 

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