Kastrationspflicht: PETA verleiht Berglen Award für katzenfreundlichste Gemeinde in Baden-Württemberg

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Berglen / Stuttgart, 25. April 2019 – Gemeinde mit Vorbildfunktion: Berglen im Rems-Murr-Kreis erlässt als erste Kommune in Baden-Württemberg eine Kastrationspflicht für wildlebende Katzen. Für diese Entscheidung zeichnet PETA die Gemeinde nun mit dem Award als katzenfreundlichste Kommune in Baden-Württemberg aus. Während in anderen Bundesländern schon über 730 Städte und Gemeinden eine solche Regelung beschlossen haben, waren baden-württembergische Kommunen bisher inaktiv. Die Auszeichnung in Form einer Urkunde wurde heute an den Bürgermeister von Berglen, Maximilian Friedrich, per E-Mail und postalisch versandt. Um das Katzenleid in möglichst vielen Städten zu verringern, fordert die Tierschutzorganisation weitere Kommunen auf, diesem Beispiel zu folgen und eine Kastrationspflicht zu erlassen.
 
„Wir danken Berglen für die tierfreundliche Entscheidung, die das Leid vieler Katzen verringern wird. Die Gemeinde hat jetzt in Sachen Katzenschutz eine Vorbildfunktion eingenommen. Etwa zwei Millionen heimatlose Samtpfoten führen ein trauriges Leben auf deutschen Straßen. Katzen sind domestizierte Tiere, die nicht für ein Leben in der Natur gemacht sind. Ohne menschliche Fürsorge sterben sie aufgrund von Krankheiten oder Unfällen häufig frühzeitig und qualvoll. Diesem Leiden muss endlich ein Ende gesetzt werden“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Eine flächendeckende Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen ist die einzige nachhaltige Lösung gegen die Katzenüberpopulation.“
 
Hintergrundinformationen
Die Kastrationspflicht kann seit 2013 aus Tierschutzgesichtspunkten erlassen werden. Die deutschen Landesregierungen sind ermächtigt, Maßnahmen zur wichtigen Populationskontrolle freilebender Katzen zu treffen und Gebiete mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen festzulegen, um die hohe Zahl der Tiere zu verringern. Zudem dürfen sie diese Ermächtigung auf andere Behörden übertragen, auch an die Kommunen.
 
Rein rechnerisch können eine einzige Katze und ihre Nachkommen in nur sieben Jahren 370.000 weitere Katzen zur Welt bringen. Eine Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen würde das Leid unzähliger verwilderter Katzen verhindern – es sei denn, der Eingriff gefährdet die Gesundheit der Samtpfoten. Zudem sinkt durch den Eingriff das Krebsrisiko und die Lebenserwartung der Tiere steigt: Bei Katzendamen erhöht sie sich um bis zu vier und bei Katern sogar um bis zu fünf Jahre. Wer eine Samtpfote als tierischen Mitbewohner hat oder heimatlose Katzen versorgt, sollte diese zu ihrem Wohl unbedingt kastrieren lassen. Heimatlose Katzengruppen können dem örtlichen Tierheim oder Katzenschutzverein gemeldet werden.
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein: eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 

Für die tierfreundliche Entscheidung, wildlebende Katzen künftig kastrieren zu lassen, erhält die Gemeinde Berglen einen PETA-Award in Form einer Urkunde. / © PETA Deutschland e.V.
 
Das druckfähige Motiv steht hier zum Download zur Verfügung.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Kastrieren-Um-Dem-Leiden-Ein-Ende-Zu-Bereiten
PETA.de/Katzenkastration
 
Kontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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