Kater in Menden durch illegales Tellereisen schwer verletzt – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Menden / Gerlingen, 24. Januar 2014 – Fahndung nach Fallensteller: Am gestrigen Donnerstag wurde ein durch ein Tellereisen schwer verletzter Kater von einer Anwohnerin am Platanenweg in Menden gefunden. Die linke Vorderpfote des Tieres war noch in der Falle eingeklemmt. Der Kater wurde tierärztlich versorgt. Die Tierhilfe Menden hat nun Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
Die Polizei Menden hat die Ermittlungen unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen und bittet um sachdienliche Hinweise. Gesucht werden die oder der Fallensteller, die das verbotene Fangeisen aufgestellt haben sowie der Halter des schwarzen, unkastrierten Katers. Um die Polizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. jetzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Informationen aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA, an die Mendener Tierhilfe unter der Telefonnummer 0170 69 14 430 oder an das Polizeirevier in Menden unter der Tel. 02373 90 99 0.

„Tellereisen zählen zu den brutalsten Fang- und Tötungsapparaten. Die zuschnappenden Stahlzähne graben sich wie Messer in das Fleisch der Tiere und verursachen schwerste Verletzungen an Muskeln, Sehnen und Knochen.“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Obwohl ihre Verwendung illegal ist, werden Tellereisen immer noch von verantwortungslosen Tierquälern aufgestellt. Der oder die Täter, die diese Falle in dem Wohngebiet aufgestellt haben, gehören mit der Höchststrafe verurteilt.“

Bereits seit 1995 ist der Gebrauch von Tellereisen in der Europäischen Union verboten, der Handel mit diesen Fallen hingegen ist paradoxerweise in Deutschland noch erlaubt.

Jedes Jahr werden in Deutschland Hunde, Katzen, Vögel und andere Tiere durch legal wie auch illegal aufgestellte Fallen verstümmelt oder getötet. Aufgrund der grausamen Qualen, die die Tiere in den Fallen erleiden, fordert PETA auch ein Verbot der legalen Fallenjagd.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Jagd
PETA.de/Haustierabschuss

Kontakt:
Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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