Katze in Hofheim erhängt – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Hofheim / Stuttgart, 30. September 2014 – Fahndung nach Tierquäler in Hofheim-Wildsachsen: Ein bislang unbekannter Täter erhängte vergangene Woche eine Katze an einem Baum in der Feldgemarkung am Südhang. Die Tat wurde nach Angaben der Kriminalpolizei in Hofheim in der Zeit zwischen Mittwoch 20:00 Uhr und Donnerstag 11:50 Uhr begangen. Wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hat die Behörde die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise zu der Tat. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters führen. Eventuell waren mehrere Personen an der Tat beteiligt. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 – 73 733 41 oder per Email an PETA oder direkt an die Polizei in Hofheim unter der Telefonnummer 06192 – 20 79 0.

„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Wer eine Katze so kaltblütig töten kann, schreckt möglicherweise auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 – 860 591 529, [email protected]
 

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