Katze in Kaiserslautern ertränkt – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Kaiserslautern / Stuttgart, 26. August 2014 – Fahndung nach Tierquäler: Am Dienstagabend vergangener Woche wurde der Kripo Kaiserslautern der Fund einer ertränkten schwarzen Langhaarkatze in einem Fischweiher im Bereich Eselsfürth gemeldet. Das weibliche etwa fünf bis sechs Jahre alte Tier lag in einer Transportbox, die mit einem Jutesack voller großer Pflastersteine beschwert war. Vermutlich hatte die Katze bereits etwa drei Tage im Wasser gelegen. Die Kripo Kaiserslautern hat die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen und bittet um Hinweise zu dem betreffenden Katzenhalter und der Tat. Fotos der braun-beigen Transportbox sowie des darin enthaltenen Kissens mit einem markanten Muster, von dem Jutesack mit der Aufschrift „Römer Haselnüsse“ sowie der darin enthaltenen Steine sind auf der Internetseite des Polizeipräsidiums Westpfalz  einzusehen. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des oder der Tierquäler/s führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder möglicherweise wissen, woher die Katze stammt, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per Email an PETA oder direkt an die Kripo in Kaiserslautern unter der Telefonnummer 0631 369 26 20.

„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Wer eine Katze so kaltblütig ‚entsorgen‘ kann, schreckt möglicherweise auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Judith Stich, +49 (0) 30 – 68 32 666 04, [email protected]

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