Katzenbabies in Cranzahler Kleingartenanlage erschlagen – PETA setzt 1.000 Euro für Hinweise aus

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Cranzahl / Gerlingen, 30. Juli 2013 – Brutale Tierquälerei in der Cranzahler Kleingartenanlage „Am Bärenstein“. Unbekannte Täter haben zwei Katzenbabies erschlagen und in ein Wasserfass der Anlage geworfen. Die beiden Katzen gehörten zu einer Gruppe von insgesamt vier Katzenfindlingen, die vom Vereinsvorsitzenden Klaus Grund aufgepäppelt wurden. Der Cranzahler fand die toten Tiere am vorletzten Samstag. Viele der Kleingärtner sind entsetzt über die kaltblütige Tat und vermuten den oder die Täter in den eigenen Reihen. Klaus Grund hat Strafanzeige gestellt. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. setzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.

„Helfen Sie bitte mit, diese brutale Tat aufzuklären“, so Kathrin Eva Schmid, Campaignerin für Missstands-Meldungen bei PETA. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken der oder die Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei auf, die als Information für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach §17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Judith Stich, 030 68326660-4, [email protected]

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